Wie viel Gold habe ich eigentlich?
19.11.2012 16:13

Die Funktion von Gold als langfristiger Wertspeicher wurde mittlerweile erkannt und in vielen Büchern und Artikeln thematisiert. Während es sehr viele Argumente für die Investition in diese Vermögensklasse gibt, beschäftigt sich kaum jemand mit dem „wie viel“. Typicherweise wird der empfohlene Anteil von Gold sehr pauschal mit 10 bis 20 Prozent formuliert. Fragt man die Ratgeber, warum es dieser Anteil sein soll und auf was sich diese „Empfehlung“ bezieht, kommt häufig eine sehr allgemeine Antwort. Diese zeichnet sich typischerweise stärker durch eine Wiederholung der positiven Argumente für Gold als durch eine konkrete Antwort aus. Dementsprechend stellt sich natürlich die Frage, auf welche Bezugsgröße sich diese Empfehlung bezieht.
In anderen Lebensbereichen ist die Konkretisierung vom Empfehlungen (trinken Sie 2 Liter Wasser pro Tag, treiben Sie dreimal Sport pro Woche, gehen Sie einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung) doch auch normal, also warum nicht bei Gold?
Anbei ein Praxisbeispiel, das dieses Thema illustriert.
Der Anleger ist 50 Jahre alt und verfügt über ein liquides Vermögen bei seiner Hausbank in Höhe von 100.000 Euro. Dieses ist zu 70 Prozent in Tagesgeld und zu 30 Prozent in Unternehmensanleihen solider Bonität investiert. Aufgrund der Medienberichte und der Angst vor steigenden Inflationsraten, ausufernder Staatsverschuldung und Währungsturbulenzen (das sind seine Motive für die Investition) möchte er für 10 Prozent seines Vermögens physische Edelmetalle erwerben. Warum 10 Prozent? Aussage aus der Praxis: DAS liest man doch überall. Oder: Das hat aber der Herr XY in der Zeitung geschrieben.
Sprich: 10 Prozent von 100.000 Euro sind 10.000 Euro. Also Tagesgeld reduzieren und Gold kaufen. So einfach kann Geldanlage sein.
ABER: Der Anleger verfügt auch über private und betriebliche Rentenversicherungen mit einem aktuellen Vertragsguthaben von 50.000 Euro. Diese sind im Schnitt zu 90% in festverzinslichen Wertpapieren (also genau den Vermögenswerten, die unter den Risiken, gegen die er sich schützen möchte besonders leiden) investiert.
Bei 150.000 Euro Vermögen (Geld bei der Bank + Forderung gegen die Versicherungsgesellschaft und betrieblichen Versorgungsträger) sind 10.000 Euro in Gold, aber nur 6,7 Prozent (10.000 Euro in Gold geteilt durch 150.000 Euro Bank- und Versicherungsvermögen).
Da es sich bei unserem Anleger um einen Angestellten handelt, hat er im Laufe seines Erwerbslebens 25 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wer einzahlt, der erwirbt natürlich auch Ansprüche. Er ist also Gläubiger der gesetzlichen Rente und die gesetzliche Rentenversicherung (damit letztendlich der Staat) ist der Schuldner. Dieses nominale Versprechen auf lebenslange Rentenzahlung leidet unter Inflation, stellt Staatsverschuldung dar und ist zu 100 Prozent in der Währung Euro versprochen. Eine Forderung, die über 25 Jahre erarbeitet wurde (und bis zum Rentenalter mit jeder monatlichen Einzahlung weiter anwächst!!) wird aktuell in der Vermögensaufstellung und damit auch der Berechnung der Edelmetallquote NICHT berücksichtigt. Würden Sie einen Sparplan, den Sie über 25 Jahre mit 20 Prozent Ihres Bruttogehaltes besparen in der Vermögensaufstellung außen vor lassen?
Bei einer lebenslangen Rentenzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat ab dem 65 Lebensjahr (die aktuelle Höhe Ihrer bereits erdienten Rentenanwartschaften können Sie der Renteninformation entnehmen), einer geschätzten Rentenbezugsdauer von 25 Jahren und einem Risikozins für den Schuldner „Deutschland“ von 3,5 Prozent liegt der heutige Gegenwert dieser Forderung bei 118.000 Euro.
Vereinfacht gesprochen: Welcher Einmalbetrag müsste heute in nominal sicheren Bundesanleihen vorhanden sein, um über 15 Jahre bei einem Zins von 3,5 Prozent (natürlich aktuell niedriger, aber es geht ja um einen langen Zeitraum) auf einen Betrag anzuwachsen, der diese Rente (Entnahme von 1.000 Euro/Monat) bis zum Lebensende (hier mit 90 Jahren angesetzt) zu finanzieren.
(Für Experten: Der Rentenbarwert zum Rentenbeginn wird mit dem gleichen Risikozins für den identischen Schuldner auf heute diskontiert, obwohl die Laufzeit unterschiedlich ist. Steuern ebenfalls außen vor. Das soll das Beispiel vereinfachen.)
Heißt: 100.000 Euro bei der Bank + 50.000 Euro bei der Versicherung + 118.000 Euro nicht veräußerbare Rentenansprüche ergeben ein Gesamtvermögen von 268.000 Euro. Ein Teil davon ist einfach und schnell verfügbar (Bank), die Ansprüche gegen die Versicherung nur mit Abschlägen bzw. Einschränkungen (besonders die betrieblichen Ansprüche), aber das erdiente Rentenversmögen gar nicht. Unser Anleger ist also vermögender als er denkt, aber dementsprechend hat er auch mehr zu verlieren.
Die Investition von 10.000 Euro in Gold entspricht dann nur 3,73 Prozent (10.000 Euro in Gold geteilt durch 268.000 Euro Gesamtvermögen) an den gesamten Vermögenswerten. Natürlich sind die vorhandenen Rentenansprüche kein sofort verfügbarer Vermögenswert, aber ist er deswegen nicht zu berücksichtigen? Wer das mit „nicht berücksichtigen“ beantwortet, der hat sicher nichts dagegen, dass seine Rentenansprüche gestrichen werden.
Ernsthaft: Die Rentenanwartschaft ist der größte Vermögenswert dieses Kunden und genau von den Risiken bedroht, die das Motiv für die Investition in Gold darstellen. Schaut man sich die 50 plus Generation an, so ist in vielen Fällen festzustellen, dass die Ansprüche aus Beamtenpension, gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung einen größeren Wert darstellen, als die eigene Immobilie!
Das bedeutet jetzt natürlich nicht pauschal, dass dieser Anleger 10 Prozent von 268.000 Euro in Gold investieren soll. Diese allgemeine Empfehlung wäre genauso zweckdienlich wie „kaufen sie für 10 Prozent Gold“.
Diese handwerkliche Herangehensweise kann und soll das Verständnis für die „richtige“ Investitionsgröße in Gold stärken. Richtig heißt: Die Entscheidung über den Anteil kann dem Anleger niemand abnehmen, denn schließlich muss auch jeder die Schwankungen selbst verkraften. Die Rahmenbedingungen für diese (wie auch jede andere) finanzielle Entscheidung sollten allerdings handwerklich sauber festgelegt werden. Aus meiner eigenen Beratungspraxis kann ich bestätigen, dass ein besseres Verständnis zu nachhaltig bewussteren Entscheidungen und weniger emotionalem Stress führt.
-
Autor: AUA | 19.11.12
Sehr schöner Artikel Hr. Leichtweiß. Danke
-
Autor: Poldi | 19.11.12
Ja, schöner Artikel, kommt nur ein paar Jahre zu spät.
Aber wahrscheinlich hätte man Sie vor 6-8 Jahren für nicht zurechnungsfähig gehalten. Diese 10% Regel hab ich schon immer für schwachsinnig gehalten.
Wenn ich von etwas fest überzeugt bin, dann tu ich das gründlich. Mein Bankdealer sagt heute zu mir,:"An Sie mußte ich in letzter Zeit öfter denken, ich hab das ja nicht glauben wollen." So ist das, wenn man es nicht schafft, sich
von seinen eingübten Denkmustern zu trennen. -
Autor: WE | 20.11.12
Und was kann ich mit dem gold im hohen alter dann machen? Ausgeben? Vorher müsst ichs dann auch wieder verkaufen, was wiederum zu verlusten führt. Dann kauf ich mir also was schönes und muss dann durch die bis dahin angestiegene inflation wahrscheinlich das gleiche bezahlen, als wenn ichs mir schon früher gekauft hätte....
-
Autor: Phönix | 20.11.12
Zählen zu den Vermögenswerten nicht auch andere Positionen wie z.B. (Wohn)-Imobilien und andere Sachwerte?
-
Autor: bobo | 20.11.12
Damals wurde physisches gold empfohlen. Ist das immer noch besser oder sollte man wegen schnellerer Verfügbarkeit "Papiergold" vorziehen ?
-
Autor: Christoph Leichtweiss | 20.11.12
Hallo zusammen,
ersteinmal vielen Dank.
- Zu spät ist es nie, da die Enteignung noch nicht wirklich begonnen hat, daher schadet es nicht die Fakten zu wiederholen.
- Vernünftige Planung für die Zukunft ermöglicht es heute guten Gewissens Geld auszugeben.
-Bis auf die eigengenutzte Immobilie (keine Kapitalanlage im engeren Sinne) zählen natürlich auch vermietete Immobilien, Aktien usw. -
Autor: Juergen3S | 21.11.12
Christoph Leichtweiss,
sehr schöner Artikel! Ein Frage habe ich dazu, wie kommen Sie auf die Zahl 118000 €o bei 25 Bezugsjahren, 3.5% Jahreszins und einer Entnahme von 1000 €.
Ich komme da auf einen Betrag, bzw. heutigen Wert von 199750 € für diese Rentenzahlung.
Rechne ich da was falsch (bin kein Finanzmathematiker!)
-
Autor: Christoph Leichtweiss | 22.11.12
Hallo Juergen3S,
sehr gut gerechnet. Sie müssen die 199.000€ die erst in 15 Jahren entstehen auf heute diskontieren. Heißt: Welcher Einmalbetrag muß heute bei einem Zins von 3,5 Prozent angelegt werden, um auf die 199.000€ zu kommen? Dann haben Sie es. 199.000/1,035 hoch 15 ist die Formel.
-
Autor: retlah | 25.11.12
Ein zum Nachdenken anregender Artikel. Interessant wäre auch Argumente zu finden, die ein Anlageintervall zwischen 10 % und 20 % erklären. Auch muss man sich vor Augen führen, dass Rentenansprüche Forderungen sind und keine Liquidität darstellen, aus der man die Goldanschaffung finanzieren kann.




Mein Kommentar