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Christoph Leichtweiß ist geschäftsführender Gesellschafter der YPOS Vermögensmanagement GmbH. Er und sein Team bieten unabhängige Finanz- und Ruhestandsplanung, Vermögensbetreuung, Anlageberatung und Family Office Dienstleistungen an. Das Kundenspektrum reicht vom Private Banking Kunden über namhafte mittelständische Unternehmen bis zum Single Family Office und ist in ganz Deutschland verteilt. In der Umsetzung kann auf nahezu alle am Markt verfügbaren Banken, Vermögensverwalter und Anlageprodukte zurückgegriffen werden. Zudem besteht ein hervorragendes Netzwerk mit Steuerberatern und Anwälten. Herr Leichtweiß verfügt über knapp 20 Jahre Berufserfahrung. Er ist Diplom-Betriebswirt (BA), Finanzökonom (EBS), zertifizierter Finanzplaner (CFP), qualifizierter Portfoliomanager (EBS/DBG) und zertifizierter Family Officer (VuFO). Zudem ist er langjähriger Autor für renommierte Fachpublikationen. Weiterhin ist er als Dozent für Themen der Vermögensstrukturierung an der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) und dem Private Finance Institute der European Business School tätig.
Sie erreichen Herrn Leichtweiß unter der 06151-159400, info(at)ypos-vm(dot)de und über die Website www.ypos-vm.de
Kommentare
vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Mich würde an dieser Stelle noch etwas interessieren. Neben den Strafzinsen, welche sicher bei Bedarf nach unten angepasst werden, kommt auch eine Finanztransaktions-steuer wie zu vernehmen ist.
Gilt diese nur beim Kauf von Aktien etc. oder sind hiervon auch ETF-Sparpläne ( egal ob ausschüttend oder thesaurierend ) betroffen.
Vielen Dank im voraus an Sie !!
da ist noch einiges offen.. Lassen Sie sich dadurch nicht von Ihrer Anlagestrategie abbringen. Erstmal in Ruhe abwarten und Energie investieren, wenn es entschieden ist.
Meines Erachtens ist das aktuelle Konzept eher populistisch als durchdacht. Scheint aktuell häufiger der Fall bei Herrn Scholz...
Denken Sie daran, vom Effekt wird jeder Sparplan über die Zeit zur Einmalanlage...
danke für Ihre Beitrag.
Mir stellt sich bei der Thematik die Frage inwiefern man die Strafzinsen oder negativen Renditen als Verluste bei der Steuer wird gültig machen können? Denn wenn sich dadurch meine Verlustverrechnungstöpfe auffüllen und ich diese gegen andere Gewinne gegenrechnen kann, können mir die Strafzinsen und negativen Renditen ja eigentlich relativ egal sein? Wie sehen Sie das?
Vielen Dank.
Schöne Grüße
negative Zinsen auf Konten werden als Gebühr gewertet und sind im steuerlichen Privatvermögen nicht abzugsfähig.
Bei Wertpapieren sollten Verluste aus Anleihen im allgemeinen Topf landen. Bei Anleihen mit negativen Kupons gibt es noch keine Erfahrungen. Sollte aber auch verrechenbar sein.