Risikohinweis
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken, bietet keine Anlageberatung und empfiehlt nicht den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse.
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Kommentare
Die letzte Immobilie bei einer Zwangsversteigerung habe ich vor 10 Jahren erworben. Danach war ich noch bei mehreren Terminen anwesend und das Kopfschütteln wurde immer kräftiger. Die Teilnehmerzahlen wuchsen unaufhörlich. Verrückte Selbstnutzer haben sich bei der "Schnäppchenjagt" gegenseitig hochgeschaukelt bis der Preis absolut über Markt lag. Da wäre sogar ein Kauf über Makler günstiger gewesen. Heutzutage erwarten die Banken einen kräftigen Aufschlag auf die sogenannten Verkehrswerte, die sich in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt haben. Kurzum, wer eine Immobilie sucht, kann sich solche Termine wohl sparen, welche die ganze zyklische Entwicklung am Immobilienmarkt offenbaren.
Super Ihre Bemerkung zu Verkehrswerten ! Meine Erfahrung: 3 Gutachter - 3 Werte und alle nicht der tatsächliche Verkaufspreis.
Beste Grüße aus Sachsen
Hinsichtlich der Abt.III ist i.d.R. nur die Grundschuldsumme zu erkennen noch nicht deren Valutierung ( wahre Darlehensschuld) diese kann z.B. auch deutlich niedriger sein. Dies ist insbesondere bei Teilungsversteigerungen wichtig da hier ja nicht die Bank sondern ein oder mehrere Eigentümer wegen Uneinigkeit betreiben und somit nicht die Überschuldung der Grund ist.