Erst vor wenigen Tagen, am 10.12. beschrieb ich an dieser Stelle unter dem Titel „Neue Grundsteuerregelung sorgt für Unsicherheiten“ die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz zur Neuberechnung der Grundsteuer.
Insgesamt liegen vier Vorschläge auf dem Tisch. Der am schwierigsten realisierbare scheint jener des Finanzministers zu sein. Demnach müssten 36 Millionen Immobilien bundesweit nach einem aufwendigen Ertragswertverfahren bewertet werden.
Trotz der Beteuerungen der Bundesregierung, dass unterm Strich keine Mehrbelastung durch die Neuberechnung entstehen wird, ist davon auszugehen, dass in Ballungsgebieten, falls das Scholz-Modell umgesetzt wird, mit erheblichen Mehrbelastungen zu rechnen ist.
Grundsteuer bislang umlagefähig
Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten gemäß der Betriebskostenverordnung und ist somit auf die Mieter umlagefähig.
Nummer 1, Betriebskostenverordnung: „Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks; hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.“
Ich beendete den genannten Beitrag mit dem Hinweis, dass sich Vermieter keinesfalls entspannt zurücklehnen dürfen, da die Betriebskostenverordnung nur ein Gesetz ist. Das, was dort steht, ist nicht in Stein gemeißelt und kann verändert werden. Grüne und Linke forderten bereits, durch eine Gesetzesänderung dafür zu sorgen, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann.
Ende der Umlagefähigkeit ante portas
Dass sich meine düstere Ahnung so rasend schnell zu verwirklichen scheint, hätte ich mir nicht träumen lassen. Linke und Grüne sind zwar in der Opposition, aber unsere Kanzlerin macht seit Jahren linksgrüne Politik und insofern darf es nicht verwundern, dass die kleine Partnerin der großen Koalition, die SPD, nun konkrete Vorschläge auf den Tisch legt.
Nachdem die SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern bei einer Klausur beschlossen haben, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, möchte die Bundesjustizministerin Katarina Barley nun genau das umsetzen.
Bei dem Aktionismus, der in den letzten Jahren beim Ausbau des Mieterschutzes und Abbau der Vermieterrechte zu beobachten war, kommt dies nicht überraschend.
Können sich Mieter freuen?
Leider ist das auch für Mieter kein Grund zur Freude. In meiner Mailbox stapeln sich Zuschriften entnervter Privatvermieter, die ein paar Häuser oder Wohnungen besitzen und planen ihre Mietobjekte zu verkaufen. Diese Vermieter haben einfach keine Lust mehr und fühlen sich gegängelt durch anschwellende, überbordende Vorschriften.
Zu diesen gehören Meldepflichten beim Austausch von Wasseruhren, Meldepflichten bei Mietereinzug beim Einwohnermeldeamt, Veranlassung von Legionellen-Prüfungsmaßnahmen (bei Zuwiderhandlung alles bußgeldbewehrt versteht sich) und vieles mehr.
Verabschieden sich diese Vermieter vom Markt, wird sich der Mietwohnungsbestand zunehmend in den Händen weniger großer Vermietungsgesellschaften konzentrieren. Diese sind dann in erster Linie am Wohl der Gesellschafter interessiert und treffen ihre wohnungswirtschaftlichen Entscheidungen knallhart nach betriebswirtschaftlichen Erfordernissen.
Diese Maßnahmen werden durchgezogen, weil die unternehmensinterne Statistik beispielsweise zeigt, dass mit der Hälfte der vielleicht zehn Prozent der Mieter, die sich wehren, einvernehmliche Einigungen erzielt werden und die letzten verbleibenden fünf Prozent das verbleibende und überschaubare Restrisiko darstellen.
Kleinvermieter hinken mit Mieterhöhungen oft Jahre hinterher
Kein Kleinvermieter mit ein paar Wohnungen kann es sich leisten, so zu handeln. Im Gegenteil kenne ich persönlich genügend private Vermieter, die mit Mietpreisanpassungen Jahre hinterher hinken. Frage ich solche Vermieter, warum sie die Mieten nicht regelmäßig anheben, höre ich oft die Antwort, dass die Mietverhältnisse gut liefen, die Mieter keine Probleme machten, die Wohnungen anständig behandelten u.s.w...
Da wolle man mit Mieterhöhungen nicht die guten Vermieter/Mieterverhältnisse belasten. Mit linksgrüner, vermieterfeindlicher Politik wird zu guter Letzt das Gegenteil von dem erreicht, was der Öffentlichkeit Glauben gemacht wird, was erreicht werden soll!
Fazit
Kleinvermieter werden aus dem Markt gedrängt, zusätzlicher Wohnraum entsteht nicht. Der Immobilienverband Deutschlands (IVD) befürchtet, dass die Gemeinden die Hebesätze -entgegen der Ankündigung des Finanzministers- kräftig erhöhen werden, wenn auf Mieter keine Rücksicht mehr genommen werden müsste. Durch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer würde die Rentabilität vieler Immobilieninvestitionen in Frage stehen. Die Folge wären geringere Investitionen unter anderem in den Neubau.
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Kommentare
Im übrigen glaube ich nicht, dass die Grundsteuer einen signifikaten Einfluss auf die Preisbildung haben dürfte, dazu ist ihr Anteil an der Gesamtbelastung nicht relevant genug. Da sehe ich ganz andere Risiken bei schon leichten Zinserhöhungen von 0,25 - 0,5% p.a. ggf. in 2019 oder auch der deutich strikteren Handhabung der Mietpreisbremse im Sinne der Vormieten Ermittlung. Hier sprechen wir oft von Mietdiskrepanzen von 20-40% zwischen Mietspiegelwerten plus 10% und den deutlich höheren Marktmieten.
Vielen Dank für ihre Berichte erholsame Weihnachten.
das könnte aber auch der erste Schritt von zweien sein. Im Ersten wird wie beschrieben die Umlagefähigkeit abgeschafft. Im zweiten Schritt könnte man die Grundsteuer drastisch erhöhen. Was passiert dann? Viele werden verkaufen wollen usw. den Rest können wir uns ausmalen.
vielen Dank für Ihre Informationen; Stichwort Hebesatz -> da ist ja deutlich zu sehen, dass einfach alle Gemeinden den Hebesatz für die Gewerbesteuer kontinuierlich erhöhen. Und während eine Verlagerung des Betriebssitzes immerhin noch theoretisch möglich ist, ist das für eine Immobilie ausgeschlossen.
Und Achtung! Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht - es gibt noch einige Schweinereien, die uns Eigentümer ereilen könnten. Hier ein paar Ideen: Solidarischer Rundfunkbeitrag mit Beteiligung der Eigentümer; Energiekostenbeteiligung durch Vermieter, wenn die Immobilie bestimmte Kennwerte nicht erreicht; Stromkostenzuschüsse wenn es dem Vermieter nicht gelingt, dem Mieter ein nachhaltiges Verbrauchsverhalten zu vermitteln; Zwangshypothek sowieso...; verpflichtender Modernisierungs-/Renovierungzuschuß für Mieter; Streichung der Umlagefähigkeit von Winterdienst und Schneeräumung - schließlich tragen Vermieter eine Fürsorgepflicht für ihre Mieter usw., usw. ...
Wir werden sehen wie es läuft.Ich würde wagen eine kleine Wette abzuschließen, dass sich dieses Thema nach den ganzen Wahlen , also passend zur nächsten Veranstaltung in Schwetzingen, erledigt. sonst geb ich dort einen aus.
wie bei allen Anlagearten gibt es auch hier natürlich Risiken und Unkalkulierbarkeiten.
Um die Liste fortzusetzen, fällt mir ein Detail noch ein: Da wird bei der Anzeige einer Immobilie gefordert, den Energieausweis vorzulegen (§16 EnEV) und Zuwiderhandlung mit tausenden € Bußgeld bedroht.
Gleichzeitig ist die Kennzahl kWh pro m² und Jahr die am besten versteckte Zahl bei der Betriebskostenabrechnung bei 3 Wohnungen, mit denen ich zu tun habe. Durch mehr oder weniger aufwändige Rechnungen gelingt es mir, auf den Energieverbrauch des Gebäudes zu gelangen; den Energiebedarf der Wohnung müsste ich uU durch seitenlange weitere Rechnungen ermitteln...
Wie auch immer. Im Qualitätsmanagement lernt man, dass man Maßnahmen auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen muss. Wie sollen die Energeieinsparungen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, wenn die wichtigeste Kennzahl am besten versteckt ist?
Zum Thema Mietpreisbremse habe ich noch ein Erlebnis bei meinem vermieteten 1Zimmer Apartment im Herzen von München (nicht möbliert, Netto-Kaltmiete nach Mietspiegel kalkuliert).
Letztens hatte ich ich für Nachmieter bei Immoscout annonciert und hatte über 1000 Anfragen innerhalb 1 Woche.
Vergleichbare Angebote gibt es praktisch nicht. Und so wird die Mietpreisbremse durch das Angebot von möblierten 1 Zimmer Apartments umgangen. Die kosten dann in vergleichbarer Größe zwischen 850...1100€ pro Monat anstatt knapp 500€ kalt nach Mietspiegel.
Spaßes halber habe ich den aktuellen Marktpreis meines Apartmens mit 90% Finanzierung durchkalkuliert: Die Rechnung geht mit Netto-Kaltmiete nach Mietspiegel überhaupt nicht ansatzweise auf - als möbliertes Teil sehr wohl.
Hier ist sehr stark etwas im Argen
Trotzdem geruhsame Weihnachten an alle hier
Was mit dem Geld kaufen ? Hatten Sie schon mal Mieter die Ihr Eigentum "halb Tod pflegten" ... ? Nein ... ? Nun gut manchmal kommt es "billiger" die Bude ohne Leute zu erhalten den Wert steigern und den Olaf reden lassen was gut für unser Land ist ... ! Ich renoviere gerade das "verflixte" 7-te Jahr, aber nur soviel wie sich das bei der Steuer auszahlt und das "streßfrei" - sollen die machen was die wollen, bei den "Gängelgesetzen" für die Vermieter, kommt mir solange ich mir das leisten kann und oder auch will keiner mehr rein ... ! Und das kann dauern ... !
So, jetzt wissen was man mit Geld machen kann, wenn schon Essen nicht geht, wie der "alte Seatle" damalszum alten Washinton gesprochen haben soll ... !
Frohes Fest
als Kleinvermieterin hatte ich unbeschreiblichen Ärger mit Mietern. Mittlerweile bin ich nur noch erleichtert, dass ich die Wohnung diesen Sommer trotz der 10-Jahres Spekulationsfrist verkauft habe. Indirekt bedingt durch die 0-Zins-Politik der EZB wird sich die Wohnungsnot weiter verschärfen. Entsprechend wird die Regierung weitere Maßnahmen für Ihre Mieter-Wählerschaft ergreifen und das Vermieten noch mehr zu einem unkalkulierbaren Risiko und einer Zumutung für Klein-Vermieter machen. Bei der Grundsteuer-Aktion wird es mit Sicherheit nicht bleiben und ich kann mir das muntere Treiben in Berlin nun gelassen von der Bande aus ansehen.
Was man mit dem Verkaufserlös machen kann? Ganz einfach. Gold kaufen und auf fallende Märkte setzen.
Ich denke, bis in spätestens 2 Jahren haben wir sowieso eine starke Depression samt fallenden Immobilienpreisen. Mal sehen, ob sich in diesem Zug dann die Überregulierungen und Marktverzerrungen auch am Immobilienmarkt bereinigen.
Nun denn, bis dahin dürfen wir der Regierung in Berlin zuschauen bei weiteren weißen Entscheidungen.