Erst vor wenigen Tagen, am 10.12. beschrieb ich an dieser Stelle unter dem Titel „Neue Grundsteuerregelung sorgt für Unsicherheiten“ die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz zur Neuberechnung der Grundsteuer.

Insgesamt liegen vier Vorschläge auf dem Tisch. Der am schwierigsten realisierbare scheint jener des Finanzministers zu sein. Demnach müssten 36 Millionen Immobilien bundesweit nach einem aufwendigen Ertragswertverfahren bewertet werden.

Trotz der Beteuerungen der Bundesregierung, dass unterm Strich keine Mehrbelastung durch die Neuberechnung entstehen wird, ist davon auszugehen, dass in Ballungsgebieten, falls das Scholz-Modell umgesetzt wird, mit erheblichen Mehrbelastungen zu rechnen ist.

Grundsteuer bislang umlagefähig

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten gemäß der Betriebskostenverordnung und ist somit auf die Mieter umlagefähig.

Nummer 1, Betriebskostenverordnung: „Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks; hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.“

Ich beendete den genannten Beitrag mit dem Hinweis, dass sich Vermieter keinesfalls entspannt zurücklehnen dürfen, da die Betriebskostenverordnung nur ein Gesetz ist. Das, was dort steht, ist nicht in Stein gemeißelt und kann verändert werden. Grüne und Linke forderten bereits, durch eine Gesetzesänderung dafür zu sorgen, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann.

Ende der Umlagefähigkeit ante portas

Dass sich meine düstere Ahnung so rasend schnell zu verwirklichen scheint, hätte ich mir nicht träumen lassen.  Linke und Grüne sind zwar in der Opposition, aber unsere Kanzlerin macht seit Jahren linksgrüne Politik und insofern darf es nicht verwundern, dass die kleine Partnerin der großen Koalition, die SPD, nun konkrete Vorschläge auf den Tisch legt.

Nachdem die SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern bei einer Klausur beschlossen haben, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, möchte die Bundesjustizministerin Katarina Barley nun genau das umsetzen.

Bei dem Aktionismus, der in den letzten Jahren beim Ausbau des Mieterschutzes und Abbau der Vermieterrechte zu beobachten war, kommt dies nicht überraschend.

Können sich Mieter freuen?

Leider ist das auch für Mieter kein Grund zur Freude. In meiner Mailbox stapeln sich Zuschriften entnervter Privatvermieter, die ein paar Häuser oder Wohnungen besitzen und planen ihre Mietobjekte zu verkaufen. Diese Vermieter haben einfach keine Lust mehr und fühlen sich gegängelt durch anschwellende, überbordende Vorschriften.

Zu diesen gehören Meldepflichten beim Austausch von Wasseruhren, Meldepflichten bei Mietereinzug beim Einwohnermeldeamt, Veranlassung von Legionellen-Prüfungsmaßnahmen (bei Zuwiderhandlung alles bußgeldbewehrt versteht sich) und vieles mehr.

Verabschieden sich diese Vermieter vom Markt, wird sich der Mietwohnungsbestand zunehmend in den Händen weniger großer Vermietungsgesellschaften konzentrieren. Diese sind dann in erster Linie am Wohl der Gesellschafter interessiert und treffen ihre wohnungswirtschaftlichen Entscheidungen knallhart nach betriebswirtschaftlichen Erfordernissen.

Diese Maßnahmen werden durchgezogen, weil die unternehmensinterne Statistik beispielsweise zeigt, dass mit der Hälfte der vielleicht zehn Prozent der Mieter, die sich wehren, einvernehmliche Einigungen erzielt werden und die letzten verbleibenden fünf Prozent das verbleibende und überschaubare Restrisiko darstellen.

Kleinvermieter hinken mit Mieterhöhungen oft Jahre hinterher

Kein Kleinvermieter mit ein paar Wohnungen kann es sich leisten, so zu handeln. Im Gegenteil kenne ich persönlich genügend private Vermieter, die mit Mietpreisanpassungen Jahre hinterher hinken. Frage ich solche Vermieter, warum sie die Mieten nicht regelmäßig anheben, höre ich oft die Antwort, dass die Mietverhältnisse gut liefen, die Mieter keine Probleme machten, die Wohnungen anständig behandelten u.s.w...

Da wolle man mit Mieterhöhungen nicht die guten Vermieter/Mieterverhältnisse belasten. Mit linksgrüner, vermieterfeindlicher Politik wird zu guter Letzt das Gegenteil von dem erreicht, was der Öffentlichkeit Glauben gemacht wird, was erreicht werden soll!

Fazit

Kleinvermieter werden aus dem Markt gedrängt, zusätzlicher Wohnraum entsteht nicht. Der Immobilienverband Deutschlands (IVD) befürchtet, dass die Gemeinden die Hebesätze -entgegen der Ankündigung des Finanzministers- kräftig erhöhen werden, wenn auf Mieter keine Rücksicht mehr genommen werden müsste. Durch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer würde die Rentabilität vieler Immobilieninvestitionen in Frage stehen. Die Folge wären geringere Investitionen unter anderem in den Neubau.
 

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