Sonderhausse beim Bertelsmann Genussschein von 2001. Kurs zuletzt über 350 Prozent. Die immer noch erstaunliche Rendite lockt, auch wenn theoretisch die Ausschüttung einmal ausfallen kann, was derzeit aber nicht in Sicht ist.

Die für gute Adressen nahe Null – auf beiden Seiten – liegenden Zinsen an den Kapitalmärkten bringen für manche altgediente Börsianer ungeheurere Blüten hervor. Das Chart zeigt das Schönste aller Welten. Kurskurven, die eigentlich nur stetig aufwärts zeigen. Allerdings beim Bertelsmann Genußschein von 2001 mit einer dicken Delle in den Jahren um 2009. Denn damals hatten die Anleger die Angst, dass bei diesem Genussschein die Ausschüttung auch einmal ausfallen könnte. Da sich dies nicht bewahrheitete und Bertelsmann wieder gut und stetig verdiente, ging es im Folgenden dann mit dem Genußschein, im Einklang mit den stetig sinkenden Zinsen bzw. wie dargestellt mit dem REX Gesamt Kurs-Index ständig aufwärts. Der Kurs zuletzt:: 355Prozent!!! Bewusst wurde der REX Kursindex gewählt, da auch beim Bertelsmann Genussschein die jährliche Ausschüttung ex geht.

Die Ausschüttung lockt, aber mit Angst

Und Anleger, die damals 2010 das Abfindungsangebot von Bertelsmann zum Preis von 180 Prozent  entgegen unserem Rat angenommen hatten (vergl. cashkurs vom 4.2.2010), müssen sich heute als die Gelackmeierten vorkommen. Stolze 355 Prozent  betrug der Kurs zuletzt, da Anleger sich bei diesem Genußschein immer noch eine ansonsten an den Märkten kaum zu erzielende Rendite ausrechnen. Schließlich schüttet der Gennußschein jährlich 15 Prozent aus, zumindest solange, wie bei Bertelsmann ein entsprechender, genau definierter Gewinn anfällt. Und daraus errechnet sich auch beim derzeitigen Kurs noch eine Rendite von 4,2 Prozent.

Nur der Anleger kann den Genussschein kündigen

Bertelsmann hat mit diesem freiwilligen Rückkauf ein gutes Geschäft gemacht. Weniger gut gemacht war von dem Unternehmen, sich bei diesem Genußschein kein Kündigungsrecht einzuräumen. Es heißt in §15 der Genussscheinbedingungen: „(1) Die Gesellschaft kann den Genussschein nicht kündigen.  Dann weiter in:

(2) Der Inhaber kann den Genussschein kündigen. Die Kündigung kann erstmals zum 30. Juni 2017 erfolgen, danach....“Also: Eine Kündigung kann nicht erfolgen, wohl aber ein Ausfall der 15prozentigen jährlichen Ausschüttung, wenn nicht genug Gewinn erwirtschaftet wurde. Das wird in § 4 der Genussscheinbedingungen genau definiert. Wichtig dazu noch: „Ein Ausgleich der verminderten Gewinnanteile (falls das mal vorkommt) in den Folgejahren erfolgt nicht“.

Und was passiert, wenn die Zinsen steigen?

Das Chart zeigt, dass zuletzt der Genussschein dem Rex Gesamt-Kursindex deutlich davongelaufen ist. Die Rendite lockt also die Anleger auf der Suche nach Investments. Das heißt andererseits aber auch, dass die Anleger die Möglichkeit bzw. die Gefahr eines Ausfalls der Ausschüttung im Augenblick ausschließen, sie gehen also diese Risiko auf der Jagd nach Rendite ein. Da stellt sich für den vorrausschauenden Anleger natürlich sofort die Frage was passiert, wenn gar nicht einmal die Ausschüttung ausfällt sondern, und das ist Risiko No. zwei, und das gilt für jeden langlaufenden Bond, doch wirklich einmal, und passieren muss das, die Zinsen die Richtung nach oben einschlagen. Dreht sich die Kurve dann um? Und was passiert, wenn dann evtl. zeitgleich in einer nachlassenden Konjunkturphase die Unternehmensgewinne- auch bei Bertelsmann sinken und ein Ausschüttungsausfall droht? Die Ausschüttung muss ja gar nicht wirklich ausfallen, wie der Kurseinbruch des Jahres 2009 gezeigt hat. Allein die Angst vor diesem Ereignis hat damals ja den Kurs annähernd halbiert!

Also beobachten, vergleichen, analysieren, und zwar beide Fronten: die Zinslage und die Bertelsmann Gewinnlage. Also ein Parameter mehr als bei Bonds erster Klasse, vielleicht also wie bei Risiko-Bonds der zweiten oder dritten Kategorie. 

Der Autor selbst, ehrlich gesagt im Besitz von einigen Bertelsmann Genüssen, sieht sich zaudernd. Schön das der Kurs so toll gestiegen ist. Aber was bringt es ihm, wenn er weiter bei der Stange bleibt. Seine Rendite bezieht sich auf seinen Einstandspreis, also tut sich an dieser Front nichts. Aber Gewinne mitnehmen? Und wie dann anlegen? Zu Null Prozent oder zum Negativ-Zins? Also erst mal Abwarten , Tee trinken und beobachten. Vielleicht ergeben sich neue Einsichten.

In der Grafik:

Getöntes Feld = Bertelsmann Genussschein 2001

Flachere Kurve = REX Gesamt Kurs-Index

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