Wieder einmal hat es eine pure Zirkusnummer in die Hauptnachrichtensendung des Ersten Deutschen Fernsehens geschafft: Die Tagesschau berichtete über eine Pressekonferenz, auf der Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihr Reklameprojekt „Tierwohl-Label“ vorstellte. (1) Das Siegel soll angeblich dazu beitragen, die unsägliche Quälerei in der Massentierhaltung zu reduzieren. Natürlich nur ein bisschen und auf Freiwilligkeit beruhend. Dementsprechend war auch die Tagesschau-Berichterstattung nur ein bisschen informativ. Für den denkenden Verbraucher ein ebenso alberner Täuschungsversuch wie Klöckners dreiste Zumutung.

Das Thema Tierschutz kam in jüngerer Zeit wiederholt in den Nachrichtensendungen vor. Offenkundig nehmen Interesse und Sensibilität dafür in der Bevölkerung zu. Wortlaut des neuesten Tagesschau-Beitrags:

„Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will mit einer Freiwilligen-Initiative die Haltung von Tieren in der Landwirtschaft verbessern. Dazu stellte sie heute ein staatliches Tierwohl-Label vor. Mit ihm soll Fleisch gekennzeichnet werden, bei dem die Tiere besser gehalten werden, als der gesetzliche Mindeststandard vorsieht.“ (1)

Sehen wir vom miesen Nachrichtenagentur-Deutsch mal ab – „Fleisch, bei dem die Tiere besser gehalten werden“! –, entscheidender ist, worauf das Ganze hinausläuft:

„Klöckner hofft, dass Verbraucher bereit sind, hierfür mehr zu zahlen.“ (ebd).

Es geht also um gesteigerte Profitmaximierung in der Fleischproduktion. Was unter gesetzlichem Mindeststandard für die Tierhaltung zu verstehen ist, wird in dieser Reportage hingegen nicht klar. Stattdessen macht sich ARD-aktuell per Übertragung von O-Tönen zur Bühne der überaus produzenten-freundlichen CDU-Ministerin Klöckner. Mit Sätzen wie diesem:

„Wir nehmen vor allem den Zeitpunkt von der Geburt bis zur Schlachtung in den Blick.“ (ebd.)

An einem Ministerinnenblick auf die pränatale und auf die postmortale Zeit der Tiere besteht in der Tat kein erkennbares Publikumsinteresse. Dem kam die Tagesschau eh nur bedingt nach mit dem Klöckner-Hinweis, das neue Label

„gibt dem Verbraucher mehr Orientierung, und jeder kann sich dann auch bewusst dafür entscheiden, ob er mehr in auch Tierwohl investieren will.“ (ebd.)

Nicht mittels gesetzlicher Vorgaben soll die Tierquälerei eingeschränkt werden, sondern der Verbraucher soll es mal wieder richten. Obwohl der Tierschutz seit mehr als 15 Jahren Staatsziel mit Verfassungsrang ist:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ (2)

Das steht in Art. 20a des Grundgesetzes. Im dazu erlassenen Tierschutzgesetz heißt es dann weiter:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. (3)

Darauf hinzuweisen – und die Ministerin damit zu konfrontieren und verdientermaßen zu desavouieren – verzichten unsere Qualitätsjournalisten wohlweislich. Ihre Distanz zum „Tierwohl“-Label deuten sie nur leicht mit der einschränkenden Information an, das geplante Label sei zunächst lediglich für Schweinefleisch vorgesehen und werde unter anderem für den Verzicht auf das Kastrieren ohne Betäubung, für „mehr Platz in den Ställen“ und für „bessere Transportbedingungen“ vergeben; auch wird korrekterweise der Grünen-Oppositionspolitiker Anton Hofreiter zitiert:

„Diese Kennzeichnung ist weder gesetzlich klar, noch ist sie verpflichtend. Wir brauchen eine Kennzeichnung, die deutlich macht: Wie werden die Tiere gehalten“ (s.u. Anm.1)

Kurt Müller vom Bundesvorstand der Verbraucherzentralen kommt mit der Bemerkung zu Wort, schon jetzt gebe es eine Vielzahl von Kennzeichnungen, die Kundschaft wolle jedoch mehr Klarheit. Und sogar für die Tierschützer ist ein Aufmerksamkeitsrest da: Sie „würden am liebsten die gesetzlichen Standards für alle Betriebe erhöhen.“ Mehr Information, vor allem mehr Konkretes über besagte „Standards“, war allerdings bei ARD-aktuell nicht zu holen, auch nicht aus ihrem Angebot im Internet, auf „tagesschau.de“. (4)

Dabei wäre es zumindest in den Textformaten der ARD-aktuell möglich gewesen, mehr zu bieten. Beispielsweise eine kurze Zusammenfassung dessen, was das Tierschutzgesetz zwar verbietet, was aber immer noch Praxis in der deutschen Massentierhaltung ist - und von den Ausführungsbestimmungen in den Gesetzen der Bundesländer nicht ausgeschlossen wird. Bevor wir darlegen, was die Tagesschau an Fakten unterschlug, sei zum besseren Verständnis noch aus dem Tierschutzgesetz zitiert:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (und) darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“ (5)

Mit der Praxis in der deutschen Massentierhaltung ist das nicht in Einklang zu bringen. Darüber schweigt sich die Tagesschau auch in ihrem Internet-Angebot aus. Kürzlich wurde zwar einmal gemeldet, dass das betäubungslose Kastrieren noch bis einschließlich nächstes Jahr erlaubt worden sei, weil Ministerin Klöckner der Viehwirtschaft mehr Zeit „für technische Anpassungsprozesse“ gewähren wolle. Dazu wurden sogar ein paar abstoßende Filmszenen gezeigt. (6) Das war´s dann aber auch schon.

Hierzulande werden 27 Millionen Schweine zur Fleischerzeugung gehalten. Damit ist Deutschland der größte Schweinefleischproduzent in Europa und steht weltweit nach China und den USA an dritter Stelle. (7) Die Exportüberschüsse sind gewaltig.

In unserem angeblich tierliebenden Land sind die Schweinezucht- und Mastbetriebe ein Hort grausamster Tierquälerei. Die überwältigende Mehrheit der industriellen Schweinezüchter und -mäster verfrachtet die Muttersau Wochen vor dem Wurf in den sogenannten Kastenstand, der nur wenig größer ist als das Tier selbst. (8) Es kann sich darin nicht einmal mehr umwenden. Eine dem Normalverbraucher weithin so unbekannte wie unvorstellbare Quälerei. (9)

In Schweden, Großbritannien und weiteren EU-Staaten ist der Kastenstand seit Jahren verboten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit beurteilt ihn als wissenschaftlich so ausgewiesene Tierquälerei.

Die Mäster behaupten, die „Abferkelkäfige“ seien notwendig, damit sich die Mutter nicht auf ihre Jungen legen und sie zerquetschen könne. Womit bereits klar wird, dass die platzsparende, profitsteigernde Massentierhaltung zu der Quälerei führen muss. In modernen Laufställen mit reichlich Freiraum nämlich schützen die Sauen ihre Ferkel und erdrücken sie nicht, wie jeder Biobauer bestätigt.

Ferkel von heute sind Fleischlieferanten von morgen. Das Fleisch männlicher Tiere hat, je nach Aufbereitung, angeblich einen störenden Geruch und Beigeschmack. Deshalb werden junge Schlachteber kastriert. Zwar ist das ohne Betäubung auch bei Frischlingen, die noch keine Woche alt sind, seit gut fünf Jahren „eigentlich“ verboten. Den Viehzüchtern wurde die Übergangsfrist nun aber nochmals um zwei Jahre verlängert – Julia Klöckner fühlte sich der Lobby verpflichtet.

Nach einer Begründung, weshalb nach fünf Jahren Übergangszeit nochmals zwei Jahre Quälen erlaubt werden, obwohl es längst ausgereifte und kostengünstige Betäubungsmethoden gibt, wurde Klöckner zwar kürzlich aber vergeblich gefragt. Ihr Drumherumgerede ließen die Tagesschau-Qualitätsjournalisten einfach so durchgehen.

Betäubungslose Kastration: Das Tier wird an den Hinterläufen hochgenommen und kopfüber in ein Metallgestell gezwängt, wobei die Hinterbacken zusammengepresst werden und der Hodensack nach oben gedrückt wird. Er wird mit einem Messer so weit aufgeschlitzt, dass die Samendrüsen hervorquellen. Sie werden weggeschnitten oder, noch schlimmer, der Bauer greift mit den Fingern danach und reißt sie heraus. Die Wunde wird anschließend mit Ätzflüssigkeit „versorgt“. Ordentlich vernäht wird sie nicht. Die Tierchen bekommen auch nach der abscheulichen Prozedur keine schmerzstillenden Mittel. Sie schreien gellend vor Qual.

Im führenden Kommentar zum Tierschutzgesetz heißt es dazu:

„Das routinemäßige Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Ferkeln steht nicht in Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Unverhältnismäßig ist der Eingriff bei Schweinen, deren Schlachtung bereits mit 100 kg Körpergewicht oder weniger beabsichtigt ist, weil dann mangels Geschlechtsreife kein Ebergeruch im Fleisch zu befürchten ist.“ (10)

„Übergangsweise“ erlaubt ist die betäubungslose Kastration nur an Ferkeln, die nicht älter sind als acht Tage. Das Problem: Die Einhaltung dieser Frist kann nicht überwacht werden. Im „Schweineland“ Niedersachsen gibt es gerade mal 77 Veterinärämter. (11) Sie haben drei große Aufgabenbereiche: 1. Lebensmittelüberwachung, 2. Verbraucherschutz samt Seuchenprävention, 3. Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Die flächendeckende laufende Kontrolle aller Massentierhalter ist damit vollkommen unmöglich. Unangekündigt auch nicht, die Viehzüchter wissen Bescheid. Meist kommt der private Tierarzt nur dann, wenn die Kastration Komplikationen verursacht hat: Entzündungen, Verwachsungen, Futterverweigerung.

Muttersauen sind heutzutage so gezüchtet, dass sie bis zu zweimal mehr Ferkel pro Wurf zur Welt bringen als von der Natur vorgesehen. Die vielen Jungferkel müssen um ihren Platz am Gesäuge der Mutter kämpfen. Dabei könnten die Jungschweine das Gesäuge mit ihren Eckzähnchen verletzen. Deshalb kneift ihnen der Bauer die kleinen Hauer ab. Ohne Betäubung und ohne ärztlichen Beistand, versteht sich, denn das verursacht ja Kosten.

Zwar ist die Verwendung der Zange inzwischen verboten. Das Thema Verbotskontrolle hatten wir aber schon. Und auch wenn der Bauer aus Sorge vor amtsärztlicher Überprüfung eine Metallfeile oder Schleifmaschine zur „Zahnbehandlung“ nimmt, bereitet er den Tieren unsägliche Qualen. Der schon zitierte Kommentar erläutert zum Zahnabschleifen unter Hinweis auf EU-Erkenntnisse, dass

„...jede Beschädigung, durch die Dentin freigelegt wird, Schmerzen verursacht, die über Stunden oder Tage hinweg anhalten (...). Die Beschränkung des Eingriffs auf die ersten sieben Lebenstage (Art. 2 Nr. 3 TierSchG v. 19. 4. 2006) ändert daran nichts... (s. Anm. 10)

Jungschweine bekommen während der Mast keine Chance, ihre natürliche Entwicklung auszuleben. Sie wachsen in größter Enge auf. Für das angehende Turboschwein gibt es nichts zu erkunden, nichts zum spielerischen Knabbern. Damit die Ferkel nicht aus Langeweile die Schwänze ihrer Geschwister anbeißen und sie verletzen, schneiden die meisten Mäster den Tieren die Schwänze ab. Dazu dient meist eine Gartenschere oder ein Küchenmesser. Im Schwanz, der Verlängerung der Wirbelsäule, läuft aber der Zentralnerv aus. Er ist äußerst schmerzempfindlich. Ihn ohne Betäubung abzuschneiden und dabei oft auch noch einen Wirbelknochen zu zertrümmern, bereitet höllische Qual. Die nachfolgende Verätzung der Wunde nicht minder. Das Tierchen schreit und schreit. Die Quälerei wäre überflüssig, hätten die Jungschweine etwas Platz zum Herumtollen. (12)

Fünf Prozent der Schweine erleben die sogenannte Schlachtreife nicht. Die hygienischen Bedingungen in der Schweinehaltung sind „unter aller Sau": trockene, saubere Liegeplätze gibt es nicht, zugekotete Futterrinnen sind keine Seltenheit. (13) Auch diese Art der Tierquälerei ist nach dem Gesetzeswortlaut strafbar und könnte Haft bis drei Jahre bzw. hohe Geldstrafen einbringen. (14) Abermals ist der Hinweis auf die fehlende amtliche Überwachung des Schweinegeschäfts angebracht.

Trotz unbekannt hoher Dunkelziffer wurden im Jahr 2017 allein in Bayern insgesamt 850 Fälle von Tierquälerei gemeldet. Die Aufklärungsquote lag bei 67 Prozent. Im Jahr davor waren 181 Personen dafür verurteilt worden. Nicht alle, aber viele von ihnen waren Massentierhalter. (15)

Regeln, deren Einhaltung man nicht überwachen kann und will, sollte man vernünftigerweise nicht erlassen. Aber der Klöcknerin geht es ja eh nur um’s Läuten. Ein Blick auf die „Verbesserung der Transportbedingungen“, für die es das „Tierwohl“-Kennzeichen ebenfalls geben soll, macht das klar. Die denkbar unpräzisen EU-Regeln ermöglichen grausige Qualtransporte, sogar ohne zeitliche Obergrenzen, ohne präzise Vorgaben für die Größe der Transportboxen, Fütterung und Fäkalienentsorgung. Länger als acht Stunden unterwegs? Statthaft. Pausenregelungen gibt es für die Lkw-Fahrer, nicht für die Tiere. Kontrollen, ausgeführt von fachkundigem Personal, finden nicht statt. Ministerin Klöckners „Tierwohl“-Kennzeichen kann der Viehtransporteur für `nen Appel und ein Ei bekommen. An der Missachtung des Tierwohls ändert es nichts.

Mit solch präzisen Fakten tut sich die Tagesschau nicht hervor. Sie ließ auch trotz gegebenem Anlass nichts davon wissen, dass derzeit gerichtlich überprüft wird, ob sich die Massentierhaltung in Deutschland mit dem Staatsziel des Tierschutzes, mit dem Grundgesetz und mit den Tierschutzgesetzen von Bund und Ländern überhaupt vereinbaren lässt. (16)

Den folgenden Absatz fügen wir zur Ehre jener bäuerlichen Minderheit an, die ihre Schweine tiergerecht aufzuziehen versucht, weil sie in ihnen nicht nur Profitbringer sieht, sondern auch empfindsame, leidensfähige Lebewesen. Das lässt sich leider nur von grob geschätzt neun Prozent der Schweinehalter sagen. Sie bieten ihren Tieren im Laufstall, manchmal sogar im Freiland ausreichend Bewegungsraum, füttern sie mit Mischkost und sorgen für ausreichend Tierhygiene. Der Veterinär schaut vorbei, wenn eine Muttersau wirft, und falls bei ihr, den Ferkeln oder später den Jungtieren chirurgische Eingriffe nötig werden, dann betäubt er sie, um ihnen Schmerzen zu ersparen.

Wer Schweinefleisch von einem Biobauern kauft oder im Markt auf Bio- oder Neuland-Siegel achtet, darf demnach seinen Schweinebraten halbwegs ruhigen Gewissens verzehren, wenn er denn meint, auf Fleisch nicht verzichten zu können. Er würde zudem der eigenen Gesundheit dienen: Biofleisch enthält nicht die extremen Mengen an Adrenalin wie das Fleisch gequälter Schweine aus der Massentierhaltung.Von den dort üblichen Hormongaben (...)* und den Antibiotika nicht zu reden.

Ihr „Tierwohl-Label“ hätte sich die Ministerin ins Blondhaar ondulieren lassen können, so überflüssig und täuschend ist es.

Es wäre der Tagesschau ein Leichtes und mit Blick auf ihr Informations- und Vollständigkeitsgebot auch notwendig gewesen, auf die faulen Ausreden der Ministerin Klöckner aufmerksam zu machen. Ginge es der Politikerin tatsächlich um das mehrheitliche Interesse der Bevölkerung am Tierwohl, hätte sie problemlos eine gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht initiieren können, nach gleichen Gesichtspunkten, wie sie schon für die Eierproduktion gelten: Freiland / Laufstall / Koben. Auf zwingende Argumente geht die christliche CDU-Frau aber nicht ein. Im Gegenteil: Auf der Webseite ihres Ministeriums lässt sie zum Staatsziel des Tierschutzes erklären:

„Aus einer Staatszielbestimmung können die Bürger allerdings keine individuellen Ansprüche herleiten. Weiter leitet sich aus einer Staatszielbestimmung kein Vorrecht gegenüber den Grundrechten ab. Vielmehr ist jeweils ein Ausgleich mit anderen Verfassungsgütern herzustellen.“ (17)

Für die Ministerin heißen die „anderen Verfassungsgüter“ offenkundig: Der Massentierhalter darf sein Schweinegeld verdienen – egal wie widerwärtig er mit dem Lebewesen umgeht. Seine Tierquälerei lässt sich ja reklamewirksam verlabeln – durch die Tagesschau.

*Der Part "zur Wachstumsbeschleunigung" wurde an dieser Stelle entfernt, da er nicht korrekt ist. Die Hormongabe zur Wachstumsbeschleunigung ist in der EU tatsächlich verboten - nicht jedoch die Hormongabe im Allgemeinen, z.B. beim sogenannten "Fruchtbarkeitsmanagement". Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und bedanken uns für die entsprechenden Hinweise!

Quellen:

(1) https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-29793.html
00:02’:51“-00:04’:18“

(2) https://dejure.org/gesetze/GG/20a.html

(3) https://dejure.org/gesetze/TierSchG/2.html

(4) Tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-21179.html

(5) §§ 1-3 TierSchG, s. a. https://www.juraforum.de/gesetze/tierschg/

(6)) https://www.tagesschau.de/inland/ferkel-kastration-103.html

(7) https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/schweinehaltung-in-deutschland/

(8) https://de.wikipedia.org/wiki/Kastenstand

(9) https://www.vier-pfoten.de/kampagnen-themen/themen/schweine-haltung/kastenstand

(10) https://www.beck-shop.de/hirt-maisack-moritz-tierschutzgesetz-tierschg/productview.aspx?product=819680

(11) https://www.amtstierarzt.de/adressen/untere-veterinaerbehoerden/77-veterinaeraemter-in-niedersachsen

(12) https://www.greenpeace.de/themen/landwirtschaft/jedes-schwein-zaehlt

(13) http://www.ariwa.org/wissen-a-z/archiv/wissen-archiv/34-wissen-a-z/370-schweineleben-110kg-bis-zum-tod.html

(14) https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

(15) https://www.br.de/nachrichten/bayern/warum-quaelen-menschen-tiere,R1dPqKm

(16) https://www.greenpeace.de/themen/landwirtschaft/schweinehaltung-vor-gericht

(17) https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/StaatszielTierschutz.html

Das Autoren-Team:

Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 - 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.

Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Journalist. 1975 - 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der ARD-Tagesschau, nach 1991 in der NDR-Hauptabteilung Kultur. Danach Lehr- und Forschungsauftrag an der Fu-Jen-Uni Taipeh.

Anmerkung der Autoren:

Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden auf der Seite publikumskonferenz.de/blog dokumentiert.

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