Ein neues Datenschutzgesetz, initiiert von der EU, verkehrt unsere Rechtsordnung. Die alte Bundesregierung hat die neue Vorschrift vor zwei Jahren abgenickt, der Bundestag hat sie durchgewunken. Das Bundesinnenministerium „sieht keine Probleme“ bei ihrer Anwendung und beschwichtigt: Alles nicht so schlimm, die alten Freiheiten bleiben erhalten. Ach ja? Ein Gastbeitrag von RA Florian Josef Hoffmann.
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Um verfassungswidrig zu sein, bräuchte es in der BRD erstmal eine Verfassung...
"Und das alte ist unser echtes Grundgesetz, welches in Artikel 5 die Meinungsfreiheit schützt. Dort heißt es: „Jeder (Mensch) hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...“ "
Ja, das ändert auch nicht. Als Mensch hat man das Recht und das muss auch nirgends geschrieben werden. Aber als Person der BRD und damit auch EU-Vereinsmitglied ist man der Willkür dieser Organisationen unterworfen.
Und die Personen-Daten gehören logischerweise dem Eigentümer der Person.
Und wer ist das?
Sie/Ihr?
Sicher nicht, aber der Staat.
Wenn man sich freiwillig mit dieser Person identifiziert und mit diesem identisch oder als Treuhänder handelt, untersteht man auch den Regeln seines Besitzers....
rssmnn
am 01.06.2018 um 16:23 Uhr
Ob die DSGVO verfassungswidrig ist lässt sich aus den vom Autor gemachten Angaben und Schlussfolgerungen überhaupt nicht entnehmen. Dafür sind sie nicht nur zu oberflächlich, sondern so wie beschrieben - oder wie zumindest der Eindruck erweckt werden soll - schlicht falsch:
1. Das Datenschutzrecht ist eine Ausformung des Rechts auf Privatsphäre als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, und nicht der Meinungsfreiheit. Wenn anders gemeint, wie genau kollidiert es nun mit anderem Grundrecht?
2. ‚Digital‘ ist keine vierte „Komponente der Kommunikation“. Es gibt bis heute nur drei Kommunikationswege: Wort, Bild, Schrift. Digital ist keine Kommunikationsart sondern eine Übertragungsart. Damals analog, heute digital. Das mussten die Vorväter und -mütter nicht vorhersehen.
3. Ich verstehe das damatisierte Bild des Autors eines vermeintlichen Überwachungsstaates und der Vergleich mit einem NS-Staat. Dennoch ist die Darstellung , dass die Aufsichtsbehörden sämtliche Befugnisse hätten und den Zugriff auf alle Daten, falsch. Das Gesetz sieht für die Aufsichtsbehörden die Kontrollmöglichkeiten der in den Unternehmen vorgesehenen Instanzen, organisatorischen und technischen Mittel vor. Nicht aber die Einsicht und Übernahme von personenbezogenen Daten der Nutzer. Auf diese hat (soll) die Aufsichtsbehörde keinen Zugriff haben. Die Aufsichtsbehörde soll sicherstellen dass solche Vorkehrungen getroffen sind, dass der Nutzer in der Lage ist seinen durch die DSGVO erweiterten Auskunftsanspruch ausüben zu können. Also tatsächlich pro Privatsphäre.
Ich bin mit dem demokratischen Aufwand der DSGVO auch nicht zufrieden und sehe auch, dass eher kleinere Unternehmen hier es schwerer gemacht wird. Aber ohne genaues Zitieren von Rechtsvorschriften kann ich nicht nachvollziehen wie der Autor auf seine Annahmen kommt. Ansonsten trägt der Artikel nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung bei, sondern verursacht nur Vorurteile beim Schnell- und Headline-Leser..
hardworker
am 01.06.2018 um 17:41 Uhr
Als Unternehmer versende ich unter anderem Waren per Paketdienst. Heute ruft ein Kunde an, das vereinbarte Paket hat er nicht erhalten. Ich starte die Trackingsoftware und sehe, das Paket wurde vor 2 Tagen zu einer konkreten Uhrzeit zugestellt. Okay, rufe ich meine Abrechnungsstelle an und bitte um eine Antwort, wo das Paket abgegeben wurde.
Ja es wurde in der Nachbarschaft abgegeben, aber den Namen und Adresse des Empfängers bekomme ich nicht - Datenschutz....
Elan4u
am 01.06.2018 um 20:01 Uhr
@Shiva, der Bundestag ist der Auffassung eine Verfassung in Form des GG's zu haben.
https://www.bundestag.de/grundgesetz
Hier würde es schwarz auf weiß stehen, falls jemand deinen Beitrag prüfen möchte.
ike.willis
am 01.06.2018 um 20:27 Uhr
Leider wenig fundiert. Belege wären schön.
Shiva
am 01.06.2018 um 21:46 Uhr
@Elan4u
Danke für den Link.
Es ist schön wenn sich Leute mit diesen Themen befassen und auch selbständig nachforschen.
Auf der Homepage (und nicht im Grundgesetz oder sonst einem Gesetz und damit keine Rechtsverbindlichkeit herstellend!!!) steht:
"Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt."
Der Bundestag kann der Auffassung sein wie er will. Deswegen muss es nicht stimmen (man denke an die diversen mittlerweile fast üblichen Rechtsbrüche und Lügen welche durch diese Kanäle verbreitet wurden und werden).
Wenn es das gleiche wäre, hätte man spätestens bei der Teil-Wiedervereinigung eine Umbenennung vornehmen können.
Ich verweise auch auf Artikel 146 GG:
Fassung bis 1990 - Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Fassung ab 1992 - Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ebenso hörenswert Carlo Schmid vor dem Beschluss des GG:
https://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0
Carlo Schmid - Das Grundgesetz
Die Fakten sind eigentlich ganz klar und es ist erstaunlich wie einfach sich die Leute verwirren lassen.
Ein unverbindlicher Hinweis auf der eigenen Propagandaseite oder einige ideologisch motivierte oder indirekt bezahlte Schreiberlinge auf Wikipedia reichen wohl.
crashtester
am 02.06.2018 um 06:53 Uhr
Mehrkammern-Parlamente, unabhängige Gerichte, Grundgesetz, Gewaltenteilung, verfassungsgerichtliche Normenkontrolle - die Demokratie kennt unzählige Schutzmechanismen gegen staatliche Willkür.
Und all diese Instrumente sollen nun plötzlich und zeitgleich versagen ?
Hält die Demokratie eigentlich, was sie verspricht?
cashkurs
am 02.06.2018 um 10:06 Uhr
Zu rssmnn:
1. Ich gebe zu, dass eine Überschrift, die das Wort „verfassungswidrig“ enthält, eine rechtliche Auseinandersetzung erwarten lässt, die aber nur oberflächlich oder gar nicht stattgefunden hat. Man kann eben auf zwei DIN A4-Seiten ein so großes Thema nur anreißen, aber nicht umfassend rechtlich begründen.
2. Und schon gar nicht, wenn sich so ein Gesetz als Musterbeispiel für die Organisationsanweisung für einen totalitären Staat entpuppt. Dann liegt kein Verstoß gegen ein Grundrecht oder ein paar Grundrechte vor, sondern dann ist das Staatswesen an sich - einschließlich aller Grundrechte - in Gefahr. Genau das ist hier gegeben. Denn der Ablauf, wie man einen totalitären systematisch Staat aufbaut, ist aus der Geschichte des 3. Reiches in vielen Details bekannt. Es waren damals analoge Datenpakete in Form von Millionen persönlichen Daten auf kleinen Karteikarten, mit denen die Macht der Gestapo und der KZ-SS begründet wurde. Nichts anderes findet hier statt. Dad Ganze ist daher insgesamt und umfassend verfassungswidrig, ohne dass es des Hinweises auf eine einzelne grundgesetzliche Vorschrift bedarf – abgesehen davon, dass speziell die allgemeinen Freiheitsrechte tangiert sind.
3. Allerdings geht der Hinweis auf die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Art. 2 und 1 fehl, was die Datenschutzrechte anlangt. Die genannten Vorschriften sind Freiheitsgarantien und Abwehrrechte gegen den Staat und keine Staatsgarantien.
4. Natürlich hat der Staat Schutzaufgaben. Die ergeben sich aber aus den allgemeinen Gesetzen: Schutz von Leben, Eigentum, Ehre, Privatsphäre, Umwelt, etc. Da gibt es nirgendwo eine spezielle gesamtstaatliche Organisationsanweisung, um genau dieses oder jenes schutzwürdige Gut aktiv zu schützen.
5. Veranlasst durch die DSGVO haben wir stattdessen jetzt in Deutschland Hunderttausende Datenschutzerklärungen herumgeistern. Nach unserem Rechtsverständnis könnten sie alle durch ein einziges einfaches Gesetz ersetzt werden, das den Umgang mit Daten normiert. Genau so geht Gesetzgebung bei uns in Deutschland bisher. Bei uns muss niemand versichern, dass er sich gesetzlich verhält. Das wird vorausgesetzt. Das wäre andernfalls so, als wenn der Führerschein-Neuling extra versichern müsste, dass er sich an die StVO zu halten gewillt ist, andernfalls würde ihm der Führerschein nicht ausgehändigt.
6. Die Gefahr für die Meinungsfreiheit habe ich beschrieben. Sie beruht einfach auf dem lebensfernen, verqueren Umgang mit Personendaten. Die DSGVO regelt in unerträglicher Weise den privaten Umgang mit Daten, bei großen und kleinen Unternehmen, Handwerkern, Vereinen und sonst wo. Alles verfassungswidrige Eingriffe in die Privatsphäre – ohne dass ich sie als solche bezeichnet habe.
7. „Digital“ ist eine andere Qualität – jedenfalls nach der DSGVO, weshalb darin analoge Bilder anders behandelt werden, als digitale. Es besteht also Regelungsbedarf, zumindest interpretationsbedarf. Das geht beispielsweise über eine Legaldefinition.
Schöne Grüße,
Florian Hoffmann
Anleger100%
am 03.06.2018 um 08:37 Uhr
@ rssmnn: vielen Dank für Ihren erhellenden Beitrag. Diese populistischen Hau-drauf Artikel ohne Substanz nerven langsam!
Schlossermeister
am 03.06.2018 um 20:13 Uhr
Wichtig scheint den Verfassern der DSGVO gewesen zu sein das die Verordnung möglichst so geschrieben ist das man sie unmöglich auch nicht beim dritten Mal durchlesen begreifen kann. Zuerst dachte ich es geht nur mir so, schließlich bin ich nur Schlossermeister und habe keine Hochschulausbildung, aber als mir eine bekannte Kinderärztin sagte dass es ihr auch wie mir ging war ich wieder etwas beruhigt. Trotzdem stellt sich mir die Frage was diese Verordnungsflut für einen Sinn haben kann wenn es nur noch Spezialisten verstehen, oder besser gesagt vorgeben zu verstehen. Bei einem meiner letzten Kommentare zum Thema kam eine gute Rückmeldung wie man solche neu geschaffenen aber völlig unnötigen Berufe nennt nämlich Bullshit Jobs, dem kann ich nur zustimmen. Ich bin nicht bereit für solch einen Unsinn auch noch Geld auszugeben und einen dieser Datenschutzexperten auch nur einen Cent zu bezahlen. Aus Datenschutzgründen wird in meiner Firma kein Verzeichnis oder sonstige normierte Daten irgendwo für irgendwem gespeichert. Beste Grüße an alle Regulierungsvernatiger, Schau ma mal weil Irgendwann Reichts!
elwoodb2001
am 04.06.2018 um 08:57 Uhr
Danke rssmnn! Gut getroffen.
Der Artikel von Herrn Hoffmann ist reißerisch und geht inhaltlich völlig am Thema vorbei. Zahlen wie die 60.000 Mitarbeiter in Datenschutzaufsichtsbehörden sind völlig unbelegt. Nur ein Beispiel: Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte hat aktuell 30 Mitarbeiter. Da frag' ich mich, ob der Bundesdatenschutzbeauftragte und die anderen Bundesländer die restlichen 59.970 beschäftigen. Wohl eher nicht.
Auch der Vergleich mit der Datensammlung durch die Gestapo und - wenn wir einmal dabei sind - die Stasi ist völlig hanebüchen. Das verpflichtende Anlegen eines Verarbeitungsverzeichnisses beschreibt lediglich das "Wie" der Verarbeitung und enthält keine konkreten Daten. Auch bei Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden werden keine Daten eingesammelt.
Schlossermeister
am 04.06.2018 um 09:45 Uhr
@elwoodb2001 Ja der Artikel ist reißerisch trotzdem gut.
Ob 30 Datenschützer oder 60000 ist völlig egal, meines Erachtens wie gesagt alles unnötige Bullshitjobs. Wenn man den Arbeitsaufwand den alle Firmen mit diesem Unfug haben rechnet werden eher mehr als 60000 Leute damit beschäftigt sein. Ein Verarbeitungsverzeichnis ist für Datensuchende sicher nicht von Nachteil wer auch immer berechtigt oder unberechtigt sucht.
elwoodb2001
am 05.06.2018 um 14:54 Uhr
@Schlossermeister: Sie sind Teil der Cashkurs-Community und haben sicher auch das erste Buch von Dirk Müller gelesen. Im Abschnitt "Nebelkerzen", der für mich persönlich einer der wichtigsten des Buches ist, schreibt Dirk Müller, dass bei der Bewertung von Meldungen - sei es aus Medien oder von öffentlichen Stellen - man immer auch seine eigenen Wahrnehmungen reflektieren soll.
Wenn Sie jetzt einmal Ihr "Bauchgefühle" befragen: Es gibt in Deutschland tausende Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren Datenschutz nach den Vorgaben des BDSG umsetzen und insofern meist auch einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Was meinen Sie, hätten nicht all diese Datenschutzbeauftragten, die ja die Anforderungen der DSGVO umsetzen mussten, laut aufgeschrien, wenn diese neuen Regelungen plötzlich Datensammlern in die Hände spielten und insbesondere staatlichen Stellen Zugriff auf Unternehmensdaten erlaubten? Wohl eher nicht.
Anders sieht es da aktuell in China aus, wo der Staat ein sogenanntes Sozial-Kredit-System aufbaut und bis 2020 in großen Teilen des Landes umsetzen will. Das sind Maßnahmen die der Datensammelwut von Gestapo und Stasi ähneln. Und genau das soll die DSGVO verhindern und wird sie letztlich auch nach meinem Dafürhalten.
Das was in China gerade passiert entspricht dem was Herr RA Hoffmann in seinem Artikel beschreibt. Und insofern gehen siene Auslassungen komplett am Thema vorbei.
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Kommentare
"Und das alte ist unser echtes Grundgesetz, welches in Artikel 5 die Meinungsfreiheit schützt. Dort heißt es: „Jeder (Mensch) hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...“ "
Ja, das ändert auch nicht. Als Mensch hat man das Recht und das muss auch nirgends geschrieben werden. Aber als Person der BRD und damit auch EU-Vereinsmitglied ist man der Willkür dieser Organisationen unterworfen.
Und die Personen-Daten gehören logischerweise dem Eigentümer der Person.
Und wer ist das?
Sie/Ihr?
Sicher nicht, aber der Staat.
Wenn man sich freiwillig mit dieser Person identifiziert und mit diesem identisch oder als Treuhänder handelt, untersteht man auch den Regeln seines Besitzers....
1. Das Datenschutzrecht ist eine Ausformung des Rechts auf Privatsphäre als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, und nicht der Meinungsfreiheit. Wenn anders gemeint, wie genau kollidiert es nun mit anderem Grundrecht?
2. ‚Digital‘ ist keine vierte „Komponente der Kommunikation“. Es gibt bis heute nur drei Kommunikationswege: Wort, Bild, Schrift. Digital ist keine Kommunikationsart sondern eine Übertragungsart. Damals analog, heute digital. Das mussten die Vorväter und -mütter nicht vorhersehen.
3. Ich verstehe das damatisierte Bild des Autors eines vermeintlichen Überwachungsstaates und der Vergleich mit einem NS-Staat. Dennoch ist die Darstellung , dass die Aufsichtsbehörden sämtliche Befugnisse hätten und den Zugriff auf alle Daten, falsch. Das Gesetz sieht für die Aufsichtsbehörden die Kontrollmöglichkeiten der in den Unternehmen vorgesehenen Instanzen, organisatorischen und technischen Mittel vor. Nicht aber die Einsicht und Übernahme von personenbezogenen Daten der Nutzer. Auf diese hat (soll) die Aufsichtsbehörde keinen Zugriff haben. Die Aufsichtsbehörde soll sicherstellen dass solche Vorkehrungen getroffen sind, dass der Nutzer in der Lage ist seinen durch die DSGVO erweiterten Auskunftsanspruch ausüben zu können. Also tatsächlich pro Privatsphäre.
Ich bin mit dem demokratischen Aufwand der DSGVO auch nicht zufrieden und sehe auch, dass eher kleinere Unternehmen hier es schwerer gemacht wird. Aber ohne genaues Zitieren von Rechtsvorschriften kann ich nicht nachvollziehen wie der Autor auf seine Annahmen kommt. Ansonsten trägt der Artikel nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung bei, sondern verursacht nur Vorurteile beim Schnell- und Headline-Leser..
Ja es wurde in der Nachbarschaft abgegeben, aber den Namen und Adresse des Empfängers bekomme ich nicht - Datenschutz....
https://www.bundestag.de/grundgesetz
Hier würde es schwarz auf weiß stehen, falls jemand deinen Beitrag prüfen möchte.
Danke für den Link.
Es ist schön wenn sich Leute mit diesen Themen befassen und auch selbständig nachforschen.
Auf der Homepage (und nicht im Grundgesetz oder sonst einem Gesetz und damit keine Rechtsverbindlichkeit herstellend!!!) steht:
"Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt."
Der Bundestag kann der Auffassung sein wie er will. Deswegen muss es nicht stimmen (man denke an die diversen mittlerweile fast üblichen Rechtsbrüche und Lügen welche durch diese Kanäle verbreitet wurden und werden).
Wenn es das gleiche wäre, hätte man spätestens bei der Teil-Wiedervereinigung eine Umbenennung vornehmen können.
Ich verweise auch auf Artikel 146 GG:
Fassung bis 1990 - Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Fassung ab 1992 - Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ebenso hörenswert Carlo Schmid vor dem Beschluss des GG:
https://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0
Carlo Schmid - Das Grundgesetz
Die Fakten sind eigentlich ganz klar und es ist erstaunlich wie einfach sich die Leute verwirren lassen.
Ein unverbindlicher Hinweis auf der eigenen Propagandaseite oder einige ideologisch motivierte oder indirekt bezahlte Schreiberlinge auf Wikipedia reichen wohl.
Und all diese Instrumente sollen nun plötzlich und zeitgleich versagen ?
Hält die Demokratie eigentlich, was sie verspricht?
1. Ich gebe zu, dass eine Überschrift, die das Wort „verfassungswidrig“ enthält, eine rechtliche Auseinandersetzung erwarten lässt, die aber nur oberflächlich oder gar nicht stattgefunden hat. Man kann eben auf zwei DIN A4-Seiten ein so großes Thema nur anreißen, aber nicht umfassend rechtlich begründen.
2. Und schon gar nicht, wenn sich so ein Gesetz als Musterbeispiel für die Organisationsanweisung für einen totalitären Staat entpuppt. Dann liegt kein Verstoß gegen ein Grundrecht oder ein paar Grundrechte vor, sondern dann ist das Staatswesen an sich - einschließlich aller Grundrechte - in Gefahr. Genau das ist hier gegeben. Denn der Ablauf, wie man einen totalitären systematisch Staat aufbaut, ist aus der Geschichte des 3. Reiches in vielen Details bekannt. Es waren damals analoge Datenpakete in Form von Millionen persönlichen Daten auf kleinen Karteikarten, mit denen die Macht der Gestapo und der KZ-SS begründet wurde. Nichts anderes findet hier statt. Dad Ganze ist daher insgesamt und umfassend verfassungswidrig, ohne dass es des Hinweises auf eine einzelne grundgesetzliche Vorschrift bedarf – abgesehen davon, dass speziell die allgemeinen Freiheitsrechte tangiert sind.
3. Allerdings geht der Hinweis auf die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Art. 2 und 1 fehl, was die Datenschutzrechte anlangt. Die genannten Vorschriften sind Freiheitsgarantien und Abwehrrechte gegen den Staat und keine Staatsgarantien.
4. Natürlich hat der Staat Schutzaufgaben. Die ergeben sich aber aus den allgemeinen Gesetzen: Schutz von Leben, Eigentum, Ehre, Privatsphäre, Umwelt, etc. Da gibt es nirgendwo eine spezielle gesamtstaatliche Organisationsanweisung, um genau dieses oder jenes schutzwürdige Gut aktiv zu schützen.
5. Veranlasst durch die DSGVO haben wir stattdessen jetzt in Deutschland Hunderttausende Datenschutzerklärungen herumgeistern. Nach unserem Rechtsverständnis könnten sie alle durch ein einziges einfaches Gesetz ersetzt werden, das den Umgang mit Daten normiert. Genau so geht Gesetzgebung bei uns in Deutschland bisher. Bei uns muss niemand versichern, dass er sich gesetzlich verhält. Das wird vorausgesetzt. Das wäre andernfalls so, als wenn der Führerschein-Neuling extra versichern müsste, dass er sich an die StVO zu halten gewillt ist, andernfalls würde ihm der Führerschein nicht ausgehändigt.
6. Die Gefahr für die Meinungsfreiheit habe ich beschrieben. Sie beruht einfach auf dem lebensfernen, verqueren Umgang mit Personendaten. Die DSGVO regelt in unerträglicher Weise den privaten Umgang mit Daten, bei großen und kleinen Unternehmen, Handwerkern, Vereinen und sonst wo. Alles verfassungswidrige Eingriffe in die Privatsphäre – ohne dass ich sie als solche bezeichnet habe.
7. „Digital“ ist eine andere Qualität – jedenfalls nach der DSGVO, weshalb darin analoge Bilder anders behandelt werden, als digitale. Es besteht also Regelungsbedarf, zumindest interpretationsbedarf. Das geht beispielsweise über eine Legaldefinition.
Schöne Grüße,
Florian Hoffmann
Der Artikel von Herrn Hoffmann ist reißerisch und geht inhaltlich völlig am Thema vorbei. Zahlen wie die 60.000 Mitarbeiter in Datenschutzaufsichtsbehörden sind völlig unbelegt. Nur ein Beispiel: Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte hat aktuell 30 Mitarbeiter. Da frag' ich mich, ob der Bundesdatenschutzbeauftragte und die anderen Bundesländer die restlichen 59.970 beschäftigen. Wohl eher nicht.
Auch der Vergleich mit der Datensammlung durch die Gestapo und - wenn wir einmal dabei sind - die Stasi ist völlig hanebüchen. Das verpflichtende Anlegen eines Verarbeitungsverzeichnisses beschreibt lediglich das "Wie" der Verarbeitung und enthält keine konkreten Daten. Auch bei Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden werden keine Daten eingesammelt.
Ob 30 Datenschützer oder 60000 ist völlig egal, meines Erachtens wie gesagt alles unnötige Bullshitjobs. Wenn man den Arbeitsaufwand den alle Firmen mit diesem Unfug haben rechnet werden eher mehr als 60000 Leute damit beschäftigt sein. Ein Verarbeitungsverzeichnis ist für Datensuchende sicher nicht von Nachteil wer auch immer berechtigt oder unberechtigt sucht.
Wenn Sie jetzt einmal Ihr "Bauchgefühle" befragen: Es gibt in Deutschland tausende Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren Datenschutz nach den Vorgaben des BDSG umsetzen und insofern meist auch einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Was meinen Sie, hätten nicht all diese Datenschutzbeauftragten, die ja die Anforderungen der DSGVO umsetzen mussten, laut aufgeschrien, wenn diese neuen Regelungen plötzlich Datensammlern in die Hände spielten und insbesondere staatlichen Stellen Zugriff auf Unternehmensdaten erlaubten? Wohl eher nicht.
Anders sieht es da aktuell in China aus, wo der Staat ein sogenanntes Sozial-Kredit-System aufbaut und bis 2020 in großen Teilen des Landes umsetzen will. Das sind Maßnahmen die der Datensammelwut von Gestapo und Stasi ähneln. Und genau das soll die DSGVO verhindern und wird sie letztlich auch nach meinem Dafürhalten.
Das was in China gerade passiert entspricht dem was Herr RA Hoffmann in seinem Artikel beschreibt. Und insofern gehen siene Auslassungen komplett am Thema vorbei.