Nachdem unter dem Ex-Bundesjustizminister Heiko Maas eine fragwürdige Mietrechtsreform die andere jagte, titelte ich am 23.06. des letzten Jahres an dieser Stelle „<link tv-und-hoerfunk beitrag so-treibt-man-die-kleinvermieter-aus-dem-markt>So treibt man Kleinvermieter aus dem Markt“.

Wer geglaubt hat, die Post-Maas-Ära würde für Vermieter etwas entspannender, sieht sich spätestens seit dem Koalitionsvertrag, dessen „Wohnrauminitiative“ ich für Sie <link alternative-anlagen beitrag koalitionsvertrag-der-moeglichen-groko-oder-vermietern-kommt-das-grossekotzen>gelesen und kommentiert habe, getäuscht.

Neue Bundesratsinitiative

Der Berliner Senat hat eine neue Bundesratsinitiative für mehr Mieterschutz gestartet. Sehr zur Freude des Berliner Mietervereins, der sich im Großen und Ganzen mit den Vorschlägen der Bundesratsinitiative zufrieden erklärt, gleichzeitig aber zwei Regelungen für unzureichend hält.

Geplante Änderungen

Berlin will die Befristung der Mietpreisbremse aufheben und Ausnahmeregelungen wie die Übernahme höherer Vormieten und bei umfassend modernisierten Wohnungen komplett streichen. Die Mietpreisbremse wird somit „entfristet“.

Bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen darf der Mietpreis maximal 10 Prozent über dem Mietspiegelniveau liegen. Es sei denn, der Vermieter hatte vorher schon eine höhere Miete erzielt. Diese Ausnahme soll abgeschafft werden. Ohnehin haben inzwischen diverse Gerichte die Verfassungskonformität der Regelung bezweifelt.

Mieterhöhungen sollen eingeschränkt werden. Bisher sind grundsätzlich 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren (in Regionen angespannter Wohnungsmärkte 15 Prozent) möglich. Der Zeitraum soll von drei auf fünf Jahre gedehnt werden.

Kann die Miete nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen bisher um 11 Prozent der für die Modernisierung aufgewendeten Kosten erhöht werden (der Koalitionsvertrag sieht eine Begrenzung auf maximal drei Euro pro Quadratmeter vor), so soll die Modernisierungserhöhung nach dem Dafürhalten des rot-rot-grünen Senats auf sechs Prozent begrenzt werden und nur bei bestimmten Maßnahmen möglich sein, etwa mit energetischer oder Barriere-mindernder Wirkung.

Der Mietspiegel soll künftig weniger Spielraum für Erhöhungen bieten und der Kündigungsschutz verbessert werden. Im Gewerbemietrecht soll ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses zu bestehenden Konditionen geschaffen werden.

Schon wieder eine Ordnungswidrigkeit

Verstöße gegen die Regelungen sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Schon wieder werden Verstöße strafbewehrt. Ein unerträglicher Zustand. In immer mehr Lebensbereichen muss man aufpassen ob man sich nicht ordnungswidrig oder gar kriminell verhält. Hier trifft es eben mal wieder die Vermieter. Auf meinen Seminaren höre ich immer mehr, dass kleine private Vermieter sich von ihren Mietobjekten trennen wollen, da sie sich gegängelt fühlen.

Es sind nicht die kleinen privaten Vermieter, die die Mietpreise nach oben treiben. Mit jedem kleinen Vermieter, der den Markt verlässt, wächst das Immobilienvermögen der großen Vermietungsgesellschaften. So schafft man Oligopole. Das interessiert nur Politiker nicht, die gerade scharf darauf sind sich selbst populistisch als Retter der Mieter aufzuspielen.

Gesetzentwurf noch im Sommer im Bundesrat

Da die erforderlichen Mehrheiten im Bundesrat bisher unsicher sind, will die Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher (Linke) den Vorschlag mit anderen Bundesländern abstimmen. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Sommer behandelt werden, und zwar in der letzten Bundesratssitzung am 6. Juli.

Mieterverein wünscht mehr

Der Berliner Mieterverein befürwortet den Vorstoß, wünscht sich aber noch mehr: Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sollte mit 2 Prozent pro Jahr beziehungsweise 6 Prozent in drei Jahren für Mieterhöhungen auf angespannten Märkten deutlich schärfer gefasst werden. Es gäbe keine Begründung dafür, dass den Vermietern mehr als die allgemeinen Lebenshaltungskostensteigerungen zugestanden würden.

Auch die Mieterhöhung nach Modernisierung müsse stärker begrenzt werden. „Im Prinzip könne die Kostenabwälzung ganz entfallen und stattdessen sich eine Mieterhöhung nach dem Mietspiegel richten“, erklärte der Verein. „Das aber setze veränderte Mietspiegel voraus. Solange dies nicht der Fall sei, müsse die Mieterhöhung auf 4 Prozent der Modernisierungsinvestition gesenkt werden.“

Das Mietrecht muss wieder sozial und fair werden. Mit der Bundesrats-Initiative zeigen wir, dass es Alternativen zu Mietendruck, Spekulation und Renditewahnsinn gibt“, sagte Katrin Schmidberger (Grüne).

Barley ist dabei

Bundesjustizministerin Katarina Barley ist bereits auf Linie und will das Mietrecht noch im laufenden Jahr verschärfen.

Ablenkung

Die am 23.06. des letzten Jahres von mir getroffene Aussage kann ich an der Stelle nur wiederholen:

„Der echte Preistreiber sitzt woanders: bei den Betriebskosten. Nach einer Untersuchung des Centers for Real Estate (CRES) an der Steinbeis-Hochschule in Berlin sind die Nettokaltmieten in der Zeit von 1992 bis 2012 inflationsbereinigt um rund 20 % gesunken.

Die kalten Betriebskosten jedoch sind in den letzten 10 Jahren um 60 %, die Heizkosten gar um 100 % gestiegen.

Dass das Bundesjustizministerium jedoch mal kostensenkend in seiner Regulierungswut bei den kalten Betriebskosten, zu denen unter anderem auch die Grundsteuer gehört, eingreift ist sicher nicht zu erwarten. (Quellen: Mieterhöhung, Betriebskosten, die zweite Miete von Thomas Trepnau).“

…und ergänzen, dass mit pseudomieterfreundlicher Gesetzgebung die Aufmerksamkeit und das Wohlwollen einer Bevölkerungsgruppe, die gleichzeitig ein großes Wählerpotenzial ist, nämlich die Mieter (knapp 60 Prozent Mieterhaushalte in Deutschland), auf dieses Thema gelenkt und von antidemokratischen, dem Machterhalt dienenden und alle Bürger in ihren Grundrechten einschränkenden Regelungen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder die zuletzt in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung ablenkt.

 

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