Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will ein Gesetz auf den Weg bringen, nach dem alle, die nicht von vornherein widersprechen, automatisch Organspender werden – Organentnahme als Normalfall.(1) Das nennt sich „Widerspruchslösung“, im Gegensatz zur geltenden „Entscheidungslösung“.

Diese Regelung ist in vielen europäischen Ländern bereits eingeführt, zum Beispiel in Frankreich, Österreich, den Niederlanden, Italien, Spanien und Polen.(2) Spahn beabsichtigt eine „doppelte Widerspruchslösung“ einzuführen, das heißt: Man kann die „Spende“ zu Lebzeiten durch eine Erklärung ablehnen, und falls das nicht geschieht, sind im Todesfall die Angehörigen zu befragen.

Die Organentnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Sterbenden. Eines Sterbenden, weil irreversibel Toten keine funktionsfähigen Organe mehr entnommen werden können. Die Vorschriften für die Entnahme setzen den Ausfall der Hirnfunktionen als Zeitpunkt des Todes (Hirntod) voraus.(2)

Das entspricht nach Ansicht des Philosophen und Mitglieds der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer, Dieter Birnbacher, aber nicht einer wissenschaftlichen Aussage, „sondern einer im besten Fall gut begründeten, sinnvollen und zweckdienlichen Konvention“.(3) Birnbacher verweist dabei auf den Philosophen Hans Jonas, der in den 1970er-Jahren das Hirntodkriterium als „pragmatische Umdefinition des Todes“ kritisiert hat und die Bestimmung des Todes durch das Aussetzen der Hirnfunktionen für „unsicher“ hielt.

Nun gibt es triftige Gründe für Organentnahmen, aber auch dagegen. Einmal abgesehen von dem Für und Wider stellt sich die Frage, ob eine solche Maßnahme überhaupt per Gesetz angeordnet werden kann, wenn auch mit der Einschränkung eines vorherigen Widerspruchs.

Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar, und das gilt auch über den Tod hinaus. Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn sich viele Menschen dazu entschließen, bei ihrem Ableben Organe zu spenden. Dazu bedarf es jedoch ihrer Zustimmung, nicht aber der Ablehnung einer staatlich angeordneten Maßnahme.

Letzteres widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht über den Körper und sämtlichen ethisch-moralischen Vorstellungen sowie den Grundsätzen der in Deutschland aus dem römischen Recht erwachsenen Rechtsauffassung: Wenn von jemandem etwas genommen wird, was über den allgemeinen Konsens hinausgeht, bedarf das der Zustimmung oder vorherigen Einwilligung.

Organspende per Gesetz mit Widerspruchsrecht der Spender bzw. ihrer Angehörigen? Eine Entnahme also per Anordnung, wie es der Bundesgesundheitsminister vorsieht? Wie sollte das praktisch gehandhabt werden? Die Angehörigen können nicht bereits vor dem Ableben potentieller Spender eine Zustimmung erteilen, müssten sie dann also Tag und Nacht erreichbar sein?

Und diejenigen, die keine Organe spenden wollen? Sie können doch nicht gezwungen werden, jederzeit ein entsprechendes Dokument ihrer Ablehnung bei sich zu führen, um nicht bei einem Unfall automatisch zum „Spender“ zu werden. Hier zeigen sich unübersehbar völlig unzeitgemäße, die persönliche Integrität verletzende Vereinnahmungstendenzen. Das passt allerdings zu den zunehmenden Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten. Sollte vielleicht allen Bürgern künftig eine Marke ins Ohr gestanzt werden, auf der ihre persönlichen Daten gespeichert sind, unter anderem die Ablehnung einer Organspende?

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. 2017 erschien von ihm im Westend Verlag in Frankfurt am Main das Buch „Die Eroberung Europas durch die USA – eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung“.

Quellennachweise

(1) Spahn: „Bin für doppelte Widerspruchlösung bei der Organspende“, Bundesministerium für Gesundheit, 31.8.2018, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html#c13719, 3.9.2018.

(2) ARD Tagesschau, Jeder soll Organspender sein, 3.9.2018, https://www.tagesschau.de/inland/spahn-organspende-103.html, 3.9.2018.

(3) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion (Hirntod) als Voraussetzung zur Organspende, https://www.organspende-info.de/organ-und-gewebespende/verlauf/hirntod , 3,9,2018.

(4) Thomas Müller, Hirntod ist nicht gleich Tod, Ärzte Zeitung online, 24.2.2015, https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/879725/organentnahme-hirntod-nicht-gleich-tod.html, 3.9.2018.

Erstveröffentlichung bei KenFM https://kenfm.de/organentnahme-par-ordre-du-mufti/

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