Griechenland hat seit dem letzten Sommer Kapitalverkehrskontrollen. Sie sollen dazu dienen, die Einlagen der Banken zu schützen, zumal aus verständlichen Gründen die griechischen Sparer um ihre auf Konten liegenden Gelder fürchten. Die maximal erlaubte Summe der Bargeldabhebung wurde auf mittlerweile 420 Euro wöchentlich begrenzt. Neue Konten können nicht eröffnet werden. Es ist unter anderem nahezu unmöglich, Kredite auf einen Schlag vorzeitig abzuzahlen.

Unter dieser strikten Maßnahme leiden neben den Bürgern, welche ihre Einkäufe auch bei ausreichender Kapitaldecke nicht wie gewünscht durchführen können. Kartenzahlungen sind zwar möglich, aber vor allem für die Geschäftsinhaber ein teures Vergnügen. Für sie fallen Gebühren, je nach Bank oder Kartenart, von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises an. Zudem können sie über das Geld dann wegen der Kapitalverkehrskontrollen nicht mehr frei verfügen. Dass bei der Kartenzahlung die Umsatzsteuer direkt an den Staat abgeführt wird, ist zudem in Zeiten von Liquiditätsengpässen für einige Händler ein Ärgernis. Ein Zusammenhang der zahlreichen Geschäftsaufgaben im Land mit den Kapitalverkehrskontrollen ist nicht abzustreiten.

Vor allem bei größeren Beträgen versuchen die Geschäftsinhaber kleinerer Läden daher ihre Kunden zur Barzahlung zu animieren. Nicht immer steckt die Absicht einer Steuerhinterziehung dahinter. Zumal mittlerweile ohnehin die meisten Geschäfte hinsichtlich der Erfassung der Rechnungen über ihre Einkäufe für die Finanzbehörden transparent sind.

Bargeld wird gehortet

Oft geht es den Betroffenen schlicht darum, Bargeld zu bekommen, welches sie entweder für den Privatgebrauch und zur Absicherung unter der Matratze zu Hause horten, oder aber für günstigere Einkäufe bei sich ebenfalls nach Bargeld sehnenden Großhändlern einsetzen. Zusammen mit den Gebühren für die Kreditkartenbezahlung und dem möglichen Preisnachlass im Einkauf ergeben sich für Geschäftsleute Beträge, welche bei einigen Produkten durchaus in die Größenordnung der normalen Handelsspanne gelangen können.

Findige Händler haben daher einen Trick zur Umgehung der negativen Folgen der Kapitalverkehrskontrollen für ihr Geschäft ersonnen. Sie melden im steuerlich günstigen Bulgarien ein Unternehmen unter dem gleichen Namen an. Bei einer dortigen Bank besorgen sie sich ein Lesegerät für Kreditkarten und rechnen damit online ab. Die Einnahmen landen auf bulgarischen Konten und sind von dort aus über Kreditkarten an allen griechischen Bankenautomaten unbegrenzt abrufbar. Denn die Kapitalverkehrskontrollen gelten nur für Einheimische. Touristen oder Konten im Ausland bleiben davon unberührt. Alles andere würde den Tourismus lahm legen.

Bulgarien-Masche ist griechischem Fiskus nicht entgangen

Für die einheimischen Geschäftsleute ist der Trick jedoch illegal. Zudem wird über die Briefkastenfirma im Ausland oft ein zusätzlicher steuerlicher Gewinn mit der Umgehung der hohen griechischen Mehrwertsteuer erwirtschaftet. Das ist vor allem dann möglich, wenn der Kunde selbst im Ausland sein Konto betreibt und die griechischen Steuerbehörden so keinerlei direkten Zugriff auf die Transaktion haben können. Mit dem verbundenen „Export“ von der griechischen Firma zum ausländischen Firmensitz besteht zudem ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits beim Kauf der Produkte abgeführten Mehrwertsteuer.

Deshalb werden die betreffenden Kartenleser für das ausländische Konto auch bevorzugt in touristischen Gebieten eingesetzt, wo ausländische Kunden in der Regel die Mehrzahl ausmachen. So stecken auf den Tresen der Geschäfte dann die korrekten, griechischen Kartenleser und für den ausländischen Kunden werden die bulgarischen hervorgezogen. Der Kunde merkt dies, wenn überhaupt, erst daheim bei der Kreditkartenabrechnung.

Solche Aktivitäten sind dem griechischen Fiskus nicht entgangen. Er werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Allerdings gibt es auch ein Einsehen mit der zu Grunde liegenden Motivation. Weil sich die Einlagen der Banken trotz oder wahrscheinlich wegen der Kapitalverkehrskontrollen nicht erhöhen, soll künftig für „frisches Geld“ eine Ausnahme bestehen. Der Gesetzgeber versucht eine Regel zu schaffen, mit der die Kontoinhaber über nach Einführung Verkehrskontrollen gemachte Einzahlungen frei verfügen können.

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