Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil vom 24.11.2016 mit der Frage befasst, ob eine Privatperson ihren W-LAN-Router über die Voreinstellungen hinaus zusätzlich absichern muss, um damit das illegale Herunterladen von Dateien durch andere Nutzer zu verhindern. Durch sein Urteil hat der BGH nun entschieden, dass Sicherheitslücken bei Routern nicht zu Lasten von Nutzern gehen dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil vom 24.11.2016 (Az. I ZR 220/15) mit der Frage befasst, ob eine Privatperson ihren W-LAN-Router über die Voreinstellungen hinaus zusätzlich absichern muss, um damit das illegale Herunterladen von Dateien durch andere Nutzer zu verhindern. In seiner im Ergebnis …
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Christoph Vigano, Jahrgang 1965, Abitur, anschließend Jura-Studium und Referendariat in Heidelberg, erlangte 1993 Zulassung zum Rechtsanwalt und gründete im Jahr 1998 die eigene Sozietät. Er ist bereits mehr als 10 Jahre lang auf Banken-/Anbieter- und auch Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Seit 2008 ist er auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.