Wir erleben beinahe täglich, wie wenig der Datenschutz hierzulande noch wert ist. Die Überwachung der Bürger seitens des Staates, insbesondere der Geheimdienste hat groteske Ausmaße angenommen. Wie wir wissen, ist der gläserne Bürger bereits zur traurigen Realität geworden. Doch wie sieht es umgekehrt aus? Welche Möglichkeiten der Kontrolle hat das Volk als Souverän der Regierung und den Behörden gegenüber?

 

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

Beachtlich genug, dass erst 2005 das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen wurde, welches den Bürgern das Recht einräumt, überhaupt Einsicht in Behördenakten des Bundes zu erlangen. Schließlich ist nur durch Informationen eine demokratische Meinungs- und Willensbildung und damit die Beteiligung an politischen Prozessen möglich. Durch diese neu geschaffene Transparenz sollte das Vertrauen der Bürger (wieder)gewonnen und die Politikverdrossenheit gesenkt werden. Natürlich gibt es hier auch verständliche Ausnahmen wie die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum und personenbezogene Daten. Auch der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fällt hierunter, allerdings bietet dieser die Möglichkeit einer sehr weiten Auslegung, derer man sich auch gerne bedient. Die Erfahrung vieler Journalisten zeigt, dass die Bundesbehörden sehr ungerne Informationen herausrücken, meist mit der Begründung eines unzumutbaren Arbeitsaufwands. Dabei können für die Einsicht sogar nicht unerhebliche Gebühren erhoben werden.  

 

Daten und Prüfberichte des Bundesrechnungshofs

Als unabhängige und selbstständige Behörde hat der Bundesrechnungshof die Aufgabe, die Haushaltsführung des Bundes zu überprüfen. Es liegt auf der Hand, dass gerade die Einsicht in die Akten des Rechnungshofs für die Bürger interessant ist, schließlich ist dies eine der wenigen Gelegenheiten zu erfahren, wohin unsere Steuergelder fließen. Doch eben für diese Behörde, deren ausnahmsloser Zweck darin besteht, Transparenz bezüglich der Staatsausgaben zu schaffen, wurde bereits letzten Juni beschlossen, dass sie komplett vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen ist. An sich schon eine pikante Tatsache, doch es kommt noch viel dicker. Betrachtet man die Art und Weise und die Umstände, wie es zu dieser Gesetzesänderung kam, könnte man fast von einem Staatsstreich sprechen.

 

Im Bundestag nachts um halb eins...

Warum haben Sie und ich bisher noch nichts von dieser Entscheidung mitbekommen? Das mag daran liegen, dass die Aushebelung grundlegender Bürgerrechte quasi in einer Nacht- und Nebelaktion durch den Bundestag gedroschen wurde. Es geschah wieder einmal in einer der letzten Bundestagssitzungen kurz vor der Sommerpause. Nachts um halb eins stimmen um die 20 (!) der ca. 600 Abgeordneten in weniger als einer Minute im Eilverfahren über das "Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetz" ab. Dabei geht es eigentlich um Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger in den ostdeutschen Bundesländern. Doch tags zuvor wurde hier der besagte völlig sachfremde Passus eingefügt, der die Bundeshaushaltsordnung dahingehend ändert, dass der Bundesrechnungshof nun keinen Zugang mehr zu seinen Akten gewähren muss. Allein dass eine solche Vorgehensweise überhaupt möglich ist, empfinde ich als sehr bedenklich. Schließlich ist die Bundesgesetzgebung an sich, sowohl für Abgeordnete und erst Recht für die Bürger kaum überschaubar. Problematisch auch, dass das Parlament mit einer Besetzung von zwei Dutzend Parlamentariern als beschlussfähig gilt, wenn niemand der Anwesenden diese anzweifelt - meines Erachtens nach kaum hinnehmbar.

 

Was sind die Gründe und warum die Eile?

Weshalb aber wurde plötzlich diese Eile an den Tag gelegt? Der STERN liefert interessante Indizien dafür, dass es unserer Groko zunächst darum ging, die Offenlegung der Verwendung von Fraktionszuschüssen zu verhindern, hierbei geht es immerhin um 80 Mio. € pro Jahr. Kurz vor der Entscheidung hatte ein Journalist entsprechende Akteneinsicht beantragt, die Zurückweisung erhielt er nach nun beinahe einem Jahr mit Berufung auf die Gesetzesänderung und die einstimmige Ablehnung durch die Fraktionen.

Bemerkenswert ist, dass sowohl der Präsident des Rechnungshofs Dieter Engels als auch sein Stellvertreter Christian Ahrendt ehemals selbst Fraktionsämter inne hatten. Es scheint also nicht verwunderlich, dass sich alle Beteiligten ausnahmsweise schnell einig wurden und gemeinsame Sache machen. Man wird sich doch nicht freiwillig den lästigen Fragen der Öffentlichkeit ausliefern...

Im April 2014 endet übrigens die zwölfjährige Amtszeit von Dieter Engels. Da ist es doch nett, wenn zukünftig nicht in den Akten gestöbert werden kann. Entsprechend dankte der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages gestern im Rahmen einer Sitzung dem noch amtierenden Präsidenten des Bundesrechnungshofes für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Selbstverständlich bilden die genannten Fraktionsgelder nur die Spitze des Eisbergs, denn in den versiegelten Akten bleibt nun die Vergabe von Steuergeldern in Milliardenhöhe ein Staatsgeheimnis.

 

Also: Herzlich willkommen in der Postdemokratie der Bananenrepublik Deutschland! Anders kann ich diese Zustände nicht mehr bezeichnen, denn in einer Demokratie sollten die zuständigen Beamten verstehen, dass die Akten nicht ihnen selbst gehören, sondern dass sie diese lediglich für die Öffentlichkeit verwalten.

 

Empörte Grüße,

Ihre Julia Jentsch

 

P.S. In der ZEIT finden Sie einen interessanten Artikel zur Thematik. 

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