Eigentlich ist die private Haftpflichtversicherung eine ziemlich einfach gestrickte Police – hier muss man sich weder mit Schadenfreiheitsrabatten und Garagenklauseln wie bei der KFZ-Versicherung noch mit ominösen Gesundheitsfragen wie bei der privaten Krankenversicherung herumschlagen. Doch in den Tarifwerken können unter Umständen böse Fallen lauern.

 

Eine davon ist die Übernahme von Schäden, die an ausgeliehenen Sachen verursacht wurden. Beispiel: Sie leihen sich von Ihrem Freund seine tolle Spiegelreflexkamera für die Fotosafari aus, wo diese zu Bruch geht. Viele Haftpflichtversicherungen übernehmen bei dieser Konstellation den Schaden nicht, weil ausgeliehene oder gemietete Sachen nicht von der Police abgedeckt werden.

 

Auch die Hilfe unter Freunden ist ein Bereich, den die Haftpflichtversicherer gerne ausklammern. Typische Fälle sind die kleinen Ungeschicklichkeiten, die bei der Umzugshilfe passieren können, wenn ein Karton mit Geschirr herunterfällt oder die Glasvitrine versehentlich zu Bruch geht. Hier sieht nämlich der Gesetzgeber keine Haftpflicht vor. Will heißen: Wer einem Bekannten oder Verwandten einen Freundschaftsdienst erweist, muss nicht für Missgeschicke haften, dem ihm dabei passieren. Daher ist dieser Bereich auch kein standardmäßiger Bestandteil der Haftpflichtversicherung – was zwar für den Verursacher zunächst keinen finanziellen Nachteil bedeutet, jedoch dem Eigentümer der kaputtgegangenen Gegenstände wenig hilft, weil dieser auf dem Schaden sitzenbleibt.

 

Wenn Sie sich öfter in einer der hier beschriebenen Situationen befinden, sollten Sie prüfen, ob Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung im Fall der Fälle einspringt. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, für nicht allzuviele Euro pro Jahr einen Upgrade von einer Sparpolice auf einen Komforttarif durchzuführen, der diese Klauseln explizit enthält.

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