CK*Leben: Innere Freiheit schließt Gewissensfreiheit ein
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist eindeutig: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. In der gegenwärtigen Debatte über „Kriegstüchtigkeit" und Musterungspflicht wird es auffällig selten erwähnt. Wer dieses Grundrecht wahrnehmen will – oder einen Sohn, Enkel oder jungen Angehörigen in den betroffenen Jahrgängen hat – sollte schnell handeln. Denn es gibt eine „Spannungsfall-Falle": Wer zu spät einen Antrag stellt, riskiert, trotz laufendem Verfahren eingezogen zu werden. Welche Beratungsangebote es gibt und warum das Timing entscheidend ist, erklärt Maike Gosch.
Kommentare
Ganz einfach, in dem man sich als deutscher nach RuSTAG 1913 zurück meldet.
Somit hat man nichts mehr mit der Besatzerverwaltung BRD zu tun.