Erst vor wenigen Tagen nutzten die Grünen die Koalitionsstreitigkeiten im Kabinett, um einen eigenen Antrag zur Mietrechtsreform vorzulegen.

Die Grünen planten, die Mietpreisbremse soweit zu verschärfen, dass Vermieter beim Abschluss neuer Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um fünf Prozent statt bisher um zehn Prozent überschreiten dürfen.

Außerdem sollten Vermieter verpflichtet werden, Auskunft über die Grundlagen und die Zulässigkeit der Mietforderungen zu geben. Bei Modernisierungen sollte es keine Ausnahmen mehr geben und die Erhöhung auf sechs Prozent - höchstens zwei Euro pro Quadratmeter - gedeckelt werden.

Kappungsgrenze weiter kappen

Die schon reduzierte Kappungsgrenze von derzeit 15 Prozent innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Mieterhöhung auf das Niveau vergleichbarer Wohnungen, sollte auf höchstens zehn Prozent bei schon bestehenden Mietverhältnissen weiter abgesenkt werden.

Vorgesehen ist auch eine Absenkung der Modernisierungsumlage von bisher elf Prozent auf sechs Prozent. Die Miete darf nach Modernisierung zudem innerhalb von sechs Jahren nur um maximal zwei Euro/qm steigen.

Berliner Senat hakt nach

Nun hakte am Freitag der Berliner Senat mit einer Gesetzesinitiative zur Verschärfung der Mietpreisbremse im Bundesrat nach:

Die Mietpreisbremse, die bisher auf fünf Jahre beschränkt ist, soll dauerhaft gelten und im Falle einer höheren Vormiete sollen Mieter künftig maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete zahlen müssen.

Vorgestellt wurde der Gesetzesvorschlag von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD), Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) bereits Ende Mai.

Carsten Brückner vom Eigentümerverband Haus und Grund hält den Vorschlag für nicht verfassungskonform.

Zwar will der Berliner Senat nicht wie die Grünen eine Absenkung der Kappungsgrenze auf zehn Prozent, dafür sollen die derzeit 15 Prozent nicht mehr für eine Zeitspanne von drei Jahren, sondern für fünf Jahre gelten.

Abdämpfung der Mietspiegelentwicklung

In die Berechnung des Mietspiegels fließen bisher Mieten der vergangenen vier Jahre ein. Nach den Vorstellungen aus Berlin soll dieser Zeitraum auf zehn Jahre erhöht werden.

Wie von den Grünen bereits vorgeschlagen,sollen Vermieter künftig nur noch sechs Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen können. Darüber hinaus sollen Mieter nur noch an Kosten für Maßnahmen beteiligt werden, die Barrieren abbauen -wie Lifte-, oder energetische und einbruchssichernde Sanierungen betreffen.

Außerdem sollen Eigentümer, die zu hohe Mieten nehmen, schon bei „Vorliegen“ geringen Wohnangebots strafrechtlich verfolgt werden können.

CDU bisher angeblich nicht begeistert

Zwar zeigen sich die CDU-regierten Länder bisher nicht begeistert von den Vorschlägen - bei einer links-grünen Kanzlerin ist jedoch mit allem zu rechnen.

Der Wind wird rauer

Der Wind wird den Vermietern in den nächsten Jahren von der Seite des Gesetzgebers noch rauer als bisher ins Gesicht blasen. Was spricht dagegen, auf der irren Preiswelle zu reiten und seine vermieteten Wohnimmobilien in Deutschland zu verkaufen?

Die Gesetzesvorschläge werden letztlich für Mieter keine echten Verbesserungen bringen, denn sie schaffen keinen einzigen Quadratmeter zusätzlichen Wohnraum.

Risikohinweis
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken, bietet keine Anlageberatung und empfiehlt nicht den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse.

Hinweis
Dirk Müller sowie die Finanzethos GmbH haben sich verpflichtet den Kodex des Deutschen Presserates für Finanz- und Wirtschaftsjournalisten einzuhalten. Der Verhaltenskodex untersagt die Ausnutzung von Insiderinformationen und regelt den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird jährlich überprüft. Dies gilt auch für die für Dirk Müller oder für die Finanzethos GmbH tätigen freien Journalisten.

Beitrag senden

Drucken mit Kommentaren?



href="javascript:print();"