Gemeinsam Problemsituationen zu lösen, kann zu einer sehr starken Kundenbindung führen. Der Kunde fühl sich wertgeschätzt und partnerschaftlich behandelt. Ein Kunde, der sich beschwert, möchte eigentlich bleiben und sucht Hilfe. Kunden, die nichts (mehr) sagen, haben abgeschlossen und gehen einfach. Viele Banken – so auch die Sparkasse in diesem Praxisfall – sehen das jedoch oft anderes.
Oder: Wenn ein Steuer-Sparmodell kein Geld spart, sondern kostet! Der folgende Stoff wäre eine gute Vorlage für „Let´s make Money – Teil 2“! „Im Dienste der Bürger und der Region …“, „Ihre Sparkasse hilft gern dabei, Werte zu schaffen …“ lauten einige der vollmundigen Slogans der Hausbank meines Mandanten. Doch in diesem Fall lief alles ganz anders. Und das über 15 Jahre lang! Ein Ausnahmefall oder gar ein System?
Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase geraten Bausparkassen mit ihrem Geschäftsmodell immer weiter in die Bredouille. Und so wird versucht, sich Kunden mit hochverzinslichen Altverträgen entweder mittels Kündigungen oder aber mittels zusätzlicher Gebührenerhebung zu entledigen. Nicht immer geht es hier mit rechtlich einwandfreien Methoden zu.
Nach zahlreichen und teils sich widersprechenden Entscheidungen diverser Vorinstanzen zu hunderttausenden durch die Bausparkassen gekündigter Hochzins-Altverträge hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen endlich ein klärendes und wegweisendes Urteil gefällt. Wie begründet der BGH seinen Richterspruch? Was bedeutet dieses Urteil für Bausparer? Welche Verträge sind genau betroffen?
DAX 12.000 Punkte - auf dem Weg zum Allzeithoch • Harte Wirtschaftsdaten und -prognosen: Europa gut, USA naja... • Brexit hinterlasst noch immer keine Spuren bei den Wirtschaftsdaten • Ärgernis Bausparverträge • Unternehmensmeldungen von Fresenius, Ströer, Thyssen-Krupp, VW