Gestern hat das Bundeskabinett die Einführung einer Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus beschlossen.

2015 sind rund 290.000 Wohnungen neu erstellt worden. Die Immobilienverbände halten die Erstellung von mindestens 400.000 Wohnungen jährlich für notwendig.

Die neue Sonderabschreibung soll nur genutzt werden können, wenn die Gebäudeherstellungskosten insgesamt nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen und ist auf einen Anteil von 2.000 Euro der Gebäudeherstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. 

Der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Andreas Ibel begrüßte, dass die Obergrenze für die Nutzung der Förderung von ursprünglich vorgesehenen 2.200 Euro nun auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht wurde. "Besonders in den Metropolregionen liegen die Herstellungskosten des Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2.200 Euro pro Quadratmeter. Unter anderem durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung Anfang 2016 werden die Herstellungskosten für Wohnungsneubau erneut weiter ansteigen. Es ist also mehr als sachgerecht, den Spielraum hier auf 3.000 Euro zu erhöhen", so Ibel. 

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, zum Kabinettsbeschluss: "Auch wenn wir uns eine generelle Erhöhung der AfA von zwei auf vier Prozent gewünscht hätten, begrüßen wir den heutigen Beschluss der Bundesregierung, eine Sonderabschreibung im Wohnungsneubau einzuführen. Damit werden Investitionen in neue Wohnungen mit Sicherheit gefördert."

Damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsbau engagieren, müsste aber auch die sogenannte Normalabschreibung von bisher 2 auf 3 Prozent erhöht werden, womit der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung getragen würde. Nur so kann eine breite Wohnungsbauoffensive angeschoben werden. Eine große Chance auf weiteren bezahlbaren Wohnraum könnte auch die Ausweitung auf Selbstnutzer bieten, denn die Mieten der frei werdenden Wohnungen dürften deutlich unter den Neubaumieten liegen. 

Die Wohnungsbautätigkeit wird jedoch zeitlich begrenzt und zwar über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Die Sonder-AfA gilt nur für diejenigen Wohnungen, für die bis Ende 2019 ein Bauantrag gestellt und die spätestens 2022 auch fertig gestellt werden. Pakleppa ist der Ansicht, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn auch Wohnungen gefördert würden, für die bereits im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung erteilt wurde. "Neben der steuerlichen Förderung von privaten Investitionen sind aber weitere Anstrengungen notwendig, um eine entsprechend hohe Anzahl neuer Wohnungen zu bauen. Dazu gehört vor allem, dass die Länder nicht weiter an der Steuerschraube drehen und die Grunderwerbsteuer erhöhen. Dazu gehört aber auch, dass die Kommunen zügig kostengünstiges Bauland zur Verfügung stellen. Und beide zusammen müssen überdies selbst in den sozialen Wohnungsbau investieren. Richtigerweise hat die Bundesregierung die den Ländern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel von 518 Mio. Euro auf eine Milliarde Euro quasi verdoppelt."

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