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TV und Hörfunk
Meldegesetz: Neue Pflichten für Vermieter mit Bußgeldandrohung bis zu 50.000,-- Euro
Nachdem ich an dieser Stelle vor einigen Monaten über die Energieeinsparverordnung und die damit verbundenen Bußgeldandrohungen für Vermieter unter dem Titel „Ab 01. Mai 2015 bis zu 15.000,-- Euro Bußgeld“ berichtete, hat der Gesetzgeber per 01.11.2015 neue, ebenfalls wieder bußgeldbewehrte Vermieterpflichten eingeführt. Ab dem 1. November 2015 gilt ein neues bundeseinheitliches Meldegesetz...
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