„Wir begrüßen die heutige Bundesratsinitiative Berlins zur Reform der Mietpreisbremse. Die vor einem Jahr beschlossenen Regelungen zur Mietpreisbremse haben unsere Erwartungen nicht erfüllt. Die Mietpreisbremse funktioniert nicht richtig. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen belegen, die Wiedervermietungsmieten steigen unverändert, der Abstand zur Vergleichsmiete ist unverändert hoch, liegt durchschnittlich bei 22 Prozent, in vielen Städten, wie zum Beispiel in Berlin, bei über 30 Prozent. Weil die Mietpreisbremse nicht die erhofften Wirkungen zeigt, besteht dringender Nachbesserungsbedarf, und zwar schnellstmöglich“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der kürzlich durchgeführten Sitzung des Bundesrates, in dem der Antrag Berlins an den zuständigen Ausschuss verwiesen wurde.

Der Heiko hat schon alles fertig

Bundesjustizminister Heiko Maas lässt sich vom Deutschen Mieterbund nicht lange bitten. In vorauseilendem Gehorsam hat er schon vor zwei Monaten einen Entwurf für eine zweite Mietrechtsnovelle dem Kabinett vorgelegt. Auch diese strotzt, wie seine sinnlosen Maßnahmen davor, von Populismus. Über Sinn und Unsinn wird gar nicht mehr diskutiert. Es interessiert im Bundesjustizministerium offensichtlich nur noch die Wirkung der endlosen Mietrechtsreformen auf die Stimmung der Mieterhaushalte und nicht die Wirkung auf den Wohnungsmarkt, mit dem Ziel ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  Die Mieterhaushalte stellen in Deutschland immerhin noch weit über 50 Prozent des Wählerklientels. Eine Abstimmung über Inhalte und Umfang der Reform ist bisher nicht erfolgt.

Die neuen Regeln

Bei der Reform geht es darum, die Mieterhöhungsspielräume nach einer Modernisierung einzugrenzen und das System der ortsüblichen Vergleichsmiete zu stärken bzw. den Betrachtungszeitraum für die Bildung der Vergleichsmiete (bisher 4 Jahre) auf 8 Jahre zu verlängern.

Siebenkotten verlieh seinen Forderungen Nachdruck: „Richtig ist auch, dass das Land Berlin über den Bundesrat die längst versprochenen Mietrechtsänderungen aufgreift. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministers liegt seit über zwei Monaten dem Kabinett vor, ohne dass bisher eine Entscheidung gefallen ist. Wir erwarten, dass die notwendigen Mietrechtsverbesserungen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen nach Modernisierungen oder auf die Vergleichsmiete jetzt endlich angepackt werden.“

Noch mehr Bürokratie…

Damit der bürokratische Aufwand für Vermieter noch größer wird, soll nun, damit die Mietpreisbremse funktionieren kann, Transparenz geschaffen werden. Der Vermieter muss deshalb schon beim Abschluss des Mietvertrages Gründe offenlegen, warum er möglicherweise berechtigt ist, die Mietpreisbremsen-Grenze von Vergleichsmiete plus 10 Prozent zu überschreiten.

Zusätzlich ist aber auch eine Sanktion für Vermieter notwendig, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Zumindest sollte der Vermieter verpflichtet werden, die überhöhte Miete vom Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen.

...und gleich wieder die obligatorische Strafandrohung

Damit auch dem letzten Kleinvermieter die Lust vergeht, soll darüber hinaus eine Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz erreicht werden, damit Mietpreisüberhöhungen wieder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Sowohl der DMB wie auch der Bundesjustizminister scheinen nicht zu erkennen, dass es gerade die vielen Kleinvermieter sind, die ihre Mieter eben nicht ununterbrochen mit Mieterhöhungen drangsalieren. Diese Kleinvermieter werden jedoch mit überbordender Bürokratie und ständigen Strafandrohungen aus dem Markt vertrieben.

Übrig bleiben – die Großunternehmen

Übrig bleiben die Großunternehmen mit Beständen von mehreren Tausend Wohneinheiten, die streng betriebswirtschaftlich und profitorientiert handeln.

Dann wird sich mancher Mieter mit einem Seufzer an seinen früheren Kleinvermieter erinnern, mit dem er über die Miethöhe noch verhandeln konnte.

„Wohnen muss bezahlbar bleiben. Die Reform der Mietpreisbremse und die verbesserten Mieterhöhungsregelungen sind wichtige Bausteine. Wenn die Bundesregierung über diese Reformen nicht entscheiden kann oder will, ist es richtig, dass der Bundesrat die Initiative ergreift“, meint Siebenkotten.

Na dann, Heiko Maas: Auf, auf, mach noch eine Mietrechtsreform! Die Mieter werden es Dir danken! Hoppla, kleiner Fehler: Nicht die Mieter, aber die großen Wohnungskonzerne werden es Dir danken.

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