Vor allem mit Strom-, Gas- und Telekommunkationsanbietern gibt es immer wieder Ärger wegen übermäßigen Preiserhöhungen oder der Berechnung von zweifelhaften Gebühren. Wer in solchen Fällen einfach die komplette Rechnung nicht zahlt, geht allerdings ein hohes Risiko ein. Denn die Anbieter dürfen die Schufa informieren, wenn Rechnungen nicht gezahlt werden – und dann kann es vorkommen, dass aufgrund von Streitigkeiten wegen der Mobilfunkabrechnung ein Ratenkreditantrag abgelehnt wird, weil die Schufa-Auskunft ein Negativmerkmal erhält.

 

Verbraucher sollten daher ihrem Ärger nicht freien Lauf lassen, sondern mit Bedacht vorgehen, um keinen Schufa-Eintrag zu provozieren. Zunächst einmal sollte die Rechnung nur um den strittigen Betrag gekürzt und der Restbetrag pünktlich überwiesen werden. Darüber hinaus sollte der Anbieter am besten per Einschreiben und mit Erläuterung der konkreten Gründe darüber informiert werden, dass die Rechtmäßigkeit des strittigen Teilbetrags angefochten wird.

 

Mit diesem Vorgehen lässt sich der Schufa-Eintrag vermeiden, weil dort nur unbezahlte Rechnungen vermerkt werden dürfen, deren Inhalt unstrittig ist. Überdies darf der Anbieter auch nicht damit drohen, bei Nichtzahlung die Schufa zu informieren. Das hat erst vor kurzem das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dessen Richter dem Mobilfunkkonzern Vodafone solche Androhungen ausdrücklich verboten haben (Aktenzeichen I-20 U 102/12).

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