Die Nachnahme-Falle beim Onlineshopping

 

Viele Verbraucher halten die Lieferung per Nachnahme für eine sichere Option beim Onlineshopping. Das Geld wird mit der Aushändigung des Pakets an den Paketboten in bar gezahlt – was soll dabei noch schiefgehen?

 

Lassen Sie sich nicht täuschen: Die Lieferung per Nachnahme birgt einige Risiken, die Sie nicht vernachlässigen sollten. Zumindest dann nicht, wenn es sich beim Absender nicht um einen als seriös bekannten Lieferanten handelt.

 

Der Knackpunkt bei der Nachnahme ist, dass Sie das Paket erst öffnen dürfen, wenn Sie dem Überbringer das Geld gezahlt haben. Wenn Sie dann feststellen, dass die Ware beschädigt ist oder Sie etwas anderes geliefert bekamen als Sie bestellt hatten, ist das Geld erst einmal weg. Seriöse Absender werden sich um Ihre Reklamation kümmern, unseriöse lachen sich hingegen ins Fäustchen.

 

Überdies warnen Polizei und Verbraucherzentralen immer mal wieder vor Betrugsaktionen mit Nachnahme-Bestellungen. Die einfache Masche: Wenn Sie online Ihr vermeintliches Schnäppchen per Nachnahme geordert haben und nach der Bezahlung das Paket öffnen, ist nur wertloser Müll oder eine leere Produktverpackung drin. Besonders dreiste Betrügerbanden „fälschen“ auch gleich noch den Zusteller mit. Wenn dieser nur die Paketdienst-Uniform aus dem Theaterfundus trägt, läuft die Fahndung über den Paketdienstleister ins Leere.

 

Weitaus sicherer ist die Lastschrift als Zahlungsbedingung. Lastschriften können Sie innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen, wenn es Ärger mit dem Lieferanten gibt. Restrisiken bleiben hingegen bei der Zahlung per Kreditkarte. Buchungen lassen sich nämlich nur dann stornieren, wenn die Lieferung ausbleibt – nicht aber wegen strittigen Reklamationen.

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