Erbbaurecht: Kurzfristige Vorteile, langfristige Nachteile

Das eigene Haus auf dem gemieteten Grundstück – das funktioniert in Form des Erbbaurechtes. Anbieter sind vor allem Kirchen und Kommunen, die auf diese Weise zwar Grundstückseigentümer bleiben, den Grund und Boden jedoch langfristig an Bauherren verpachten. Die Verträge laufen meist 75 oder 99 Jahre und können danach verlängert werden. Fordert der Eigentümer beim Auslaufen des Vertrags sein Grundstück zurück, muss er dem Pächter den Zeitwert des darauf stehenden Gebäudes erstatten.

Beim Bauen ist der Erbbau häufig günstiger als der Kauf des Grundstücks, weil die Erbpacht niedriger ist als der Kreditzins für die Grundstücksfinanzierung. Bei der Finanzierung muss dann nur noch das eigentliche Gebäude eingerechnet werden, dafür kommt zur Kreditrate noch die Erbpacht hinzu. Dabei gibt es des öfteren Vergünstigungen für Familien mit Kindern.

Allerdings sollten Sie sich von den kurzfristigen Kostenvorteilen nicht blenden lassen. Die Erbpacht läuft nämlich auch dann weiter, wenn Sie Ihre letzte Kreditrate schon längst bezahlt haben. Während dann der klassische Grundstückseigentümer keine finanziellen Verpflichtungen mehr hat, muss beim Erbbau die Rate bis Sankt Nimmerlein weitergezahlt werden. Dazu kommt, dass in den Erbbauverträgen meist die Rate an den Verbraucherpreisindex gekoppelt wird – und damit verliert das selbstgenutzte Eigenheim einen Teil seines Inflationsschutzes.

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