Onlinebanking-Betrug: Was das aktuelle Urteil des BGH konkret bedeutet

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über den Missbrauch von Transaktionsnummern (TAN) beim Online-Banking geurteilt. Ein Bankkunde hatte sich ein Schadprogramm auf dem PC eingefangen, das ihn beim Aufruf der Website seiner Bank auf eine gefälschte Website umleitete, die der Banken-Internetseite täuschend ähnlich war. Dort wurde er angeblich wegen einer technischen Störung aufgefordert, für die Freischaltung seines Kontos zehn TANs einzugeben. Kurze Zeit später wurden von einem Unbekannten 5.000 Euro vom Konto des Kunden nach Griechenland (!) überwiesen, wo sich die Spur des Geldes verlor. Daraufhin verlangte der Kontoinhaber von der Bank eine Entschädigung.

Die BGH-Richter wiesen die Klage des Kunden ab und entlasteten die Bank. Begründung: Das TAN-Verfahren war zum Zeitpunkt des Missbrauchs Stand der Technik, und überdies hatte die Bank ihre Kunden darauf hingewiesen, dass sie außerhalb der regulären Transaktionen niemals die Eingabe von TAN-Nummern verlangen würde. Damit habe der Kunde gegenüber der Bank keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Für Sie als Verbraucher bedeutet das konkret, dass Sie für die Sicherheit Ihrer Online-Transaktionen voll und ganz selbst verantwortlich sind. Dass Banken keine Passwörter per Mail oder Telefon abfragen und TANs ausschließlich für die Bestätigung von Transaktionen und niemals für vermeintliche Kontofreischaltungen nach einer „Störung“ eingesetzt werden: Das wird inzwischen als Allgemeinwissen vorausgesetzt. Daher sollten Sie jeden Banking-Vorgang sofort abbrechen, wenn irgendwelche ungewöhnlichen Meldungen auftauchen.

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