Von Minijobs kann man nicht leben, aber in vielen Familien wird nebenbei gejobbt – sei es, dass sich Studenten zum Studium noch etwas hinzuverdienen oder dass rüstige Ruheständler ihre Rente aufbessern. Bislang galt ein Monatsverdienst von 400 Euro als Obergrenze und die Sozialversicherungsfreiheit als Standard. Beides wird sich ab dem kommenden Jahr ändern.

 

Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Minijobber bis zu 450 Euro pro Monat verdienen. Parallel dazu steigt auch die so genannte Gleitzone von 800 auf 850 Euro.

 

Bislang galt, dass Minijobber von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind und eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag möglich ist. Das soll sich ab Januar umkehren: Die Einzahlungen in die Rentenkasse entfallen nur, wenn der Arbeitnehmer diese Option ausdrücklich abwählt. Standardmäßig werden Beiträge fällig, indem zusätzlich zu den 15 Prozent Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zusätzliche 3,9 Prozent aus den Minijob-Einkünften in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.

 

Für diejenigen, die einen laufenden Minijob-Arbeitsvertrag haben, soll es Übergangsregelungen geben. Spätestens Ende 2014 werden jedoch auch Altverträge nach dem neuen Recht behandelt.

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