Autoversicherungen sind in den vergangenen Jahren eine komplizierte Angelegenheit geworden. Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss neben den üblichen Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt je nach Anbieter eine Menge Fragen beantworten. Weil es für Wenigfahrer oder für diejenigen, die ihr Auto grundsätzlich nicht in fremde Hände geben, oftmals ordentliche Beitragsnachlässe gibt, verlangen die Versicherer in solchen Fällen Angaben zur jährlichen Kilometerleistung, zu den Fahrern des Wagens und etlichen anderen Dingen mehr.

 

Da ist die Versuchung zuweilen groß, gegenüber der Versicherung mit gezinkten Karten zu spielen und falsche Angaben zu machen. Doch solche Tricks werden oft bei einem Unfall enttarnt, wenn der Kilometerstand und Fahrer offengelegt werden müssen.

 

Zwar geht in solchen Fällen der Versicherungsschutz nicht verloren. Trotzdem kann es teuer werden, weil die Versicherer die Beiträge neu berechnen und inklusive einer Vertragsstrafe nachträglich kassieren. Die Klauseln hierzu sind oft im Kleingedruckten versteckt, können aber nur dann angefochten werden, wenn die Versicherung die Strafe unangemessen hoch ansetzt. Verschiedene Gerichte haben jedoch bereits geurteilt, dass ein Jahresbeitrag oder 500 Euro als Vertragsstrafe nicht zu beanstanden sind.

 

Tipp: So lange nichts passiert ist, können Sie falsche oder nicht mehr gültige Angaben meist ohne Konsequenzen korrigieren. Dies ist in aller Regel auch die empfehlenswertere Vorgehensweise, um nicht im Fall eines Malheurs zusätzlich zum Schaden auch noch Strafzahlungen berappen zu müssen.

 

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