Wie kaum anders zu erwarten, hat die Europäische Union zu Wochenbeginn im Angesicht des Wiederinkrafttretens der US-Sanktionen gegen den Iran eine Erklärung veröffentlicht, laut der sich europäische Konzerne und Unternehmen nicht an die durch die USA wieder eingeführten Sanktionen gegen das Land am Persischen Golf zu halten brauchen.

Rechtlicher Schutz und offene Finanzkanäle

In der Brüsseler Erklärung heißt es wortwörtlich, dass die durch die USA wieder eingeführten Sanktionen „tief bedauert“ werden, um sofort eigene Maßnahmen zu ergreifen, die hilfreich dabei sein sollen, europäische Unternehmen, die trotz allem weiterhin mit dem Iran im Geschäft bleiben wollen, rechtlich zu schützen.

Die oben verlinkte Erklärung stammt aus der Feder der EU-Top-Diplomatin Federica Mogherini sowie den Außenministern Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands. Danach sollen auch „effiziente Finanzkanäle“ zwischen der Europäischen Union und dem Iran offen gehalten werden.

US-Androhung von Zusatzsanktionen zwingt EU den „Blockadestatus“ wieder aufleben zu lassen

In der Zwischenzeit hat Washington alle anderen Drittstaaten dazu aufgefordert, die Einfuhr von iranischem Rohöl bis spätestens Anfang November zu stoppen. Andernfalls droht die US-Regierung mit einer Verhängung von Zusatzsanktionen gegen Staaten, die der Aufforderung nicht Folge leisten.

Aus einer Erklärung von US-Außenminister Pompeo vom vergangenen Sonntag ging hervor, dass das Weiße Haus die Wiedereinführung von Sanktionen gegen den Iran – und alle damit verbundenen Maßnahmen – zu Wochenbeginn detailliert darlegen wird. Dies ist mittlerweile geschehen.  

In der Europäischen Union ist man nun dazu gezwungen zu handeln, nachdem dem Ersuchen um einen Ausschluss aus der Befolgung der verhängten US-Sanktionen seitens Washingtons nicht stattgegeben wurde. Die Folge ist, dass die EU jetzt zugunsten von allen Unternehmen, die dem 28-Länder-Block angehören, offiziell rechtlichen Schutz verabschieden wird.

In einem vorherigen Bericht im Monat Mai zu diesem Thema hatte ich die Leser darauf vorbereitet, dass hierzu das so genannte „Blockadestatut“ der Europäischen Union reanimiert werden soll. Kommt es zu einer Reanimierung dieses Statuts, werden ab jenem Zeitpunkt alle in der EU ansässigen und beheimateten Unternehmen von einer Befolgung der US-Sanktionen explizit ausgenommen.

Blockadestatus ab heute in Kraft, Atomdeal soll auch weiter bestehen

Unternehmen in der Europäischen Union brauchen sich dann auch nicht um Gerichtsprozesse in den USA und/oder durch die US-Regierung potenziell zu verhängende Strafzahlungen zu scheren. In der oben verlinkten Erklärung der EU heißt es, dass Brüssel dazu entschlossen ist, Wirtschaftsbetriebe aller Art rechtlich zu schützen, die legitime und seriöse Geschäfte mit dem Iran betreiben.

Diese Maßnahmen stünden nicht nur in Einklang mit bestehenden EU-Gesetzen, sondern auch mit der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats. Aus diesem Grund wird das Blockadestatut der EU am heutigen Tage, dem 7. August, abermals in Kraft treten. Gleichzeitig wies Brüssel erneut darauf hin, den im Jahr 2015 mit Teheran vereinbarten Atomdeal Aufrecht erhalten zu wollen.

Denn dieses Ansinnen diene einer Aufrechterhaltung der internationalen Sicherheit, wie es hieß. Öl und Gas sollen also trotz der Wiedereinführung von US-Sanktionen auch weiterhin vom Iran in die Europäische Union fließen. Dabei kommt mir automatisch eine Frage in den Kopf.

An welcher Richtlinie sollen sich multinationale Konzerne orientieren?

Unternehmen, die ihren Geschäften in Europa und in aller Welt – mit Ausnahme der USA – nachgehen, brauchen sich gewiss keine Sorgen vor rechtlichen Konsequenzen in den USA aufgrund einer Nichteinhaltung von US-Sanktionen in den Vereinigten Staaten zu machen. Doch was ist mit den Multis, die überall in der Welt Geschäften nachgehen?

Welcher formal-juristischen Leitlinie sollen sich diese Konzerne nun unterwerfen? Jener der USA, oder jener der EU? Niemand sollte die Reanimierung des Blockadestatuts aus dem Jahr 1996 unterschätzen, das Brüssel nun erneut in Kraft setzt.

Trotz allem muss die Effizienz dieses Statuts aufgrund der Dominanz des US-Dollarsystems und der Tatsache, dass die meisten großen Unternehmen Europas über Repräsentanzen in den USA verfügen, angezweifelt werden.

Rial und Rohani gehörig unter Druck

Im Angesicht des dramatischen Absturzes der iranischen Währung Rial (ich berichtete) hat sich die Versorgungslage im Iran mittlerweile massiv verschärft. Hinzu kommt, dass all jene Iraner, die über Ersparnisse verfügen, laut verschiedener Medienberichte aus der Region ihr finanzielles Heil im Kauf von Gold suchen.

Einige Stunden vor Wiederinkrafttreten der US-Sanktionen gegen den Iran richtete sich der iranische Staatspräsident Hassan Rohani mit den Worten an Washington, dass sein Land zu „offenen Verhandlungen“ bereit sei.

Gleichzeitig ersuchte Rohani die EU darum, so bald wie möglich praktische Maßnahmen einzuleiten und zu verabschieden, um den im Jahr 2015 im Rahmen der Sechser-Gruppe vereinbarten Atomdeal zu retten.

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