In Island zeichnet sich eine Lockerung der im Zuge des Bankenzusammenbruchs im Jahr 2008 eingeführten Kapitalkontrollen ab. Die bevorstehenden Lockerungen werden nicht nur für den Unternehmenssektor, sondern auch für Privatinvestoren gelten, die ihre einst in Island veranlagten Gelder in den letzten Jahren nicht mehr abziehen konnten. 

Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist durch das isländische Finanzministerium in der laufenden Woche bereits angestoßen worden. Laut Empfehlung des Finanzministeriums sollen zumindest ausländische Direktinvestitionen nach der Gesetzesverabschiedung nicht mehr durch die vor acht Jahren eingeführten Kapitalkontrollen tangiert werden.

Trotz allem muss in jedem Einzelfall auch weiterhin eine Genehmigung durch die isländische Zentralbank erfolgen. Auch Investments in ausländische Währungsabsicherungsinstrumente werden Isländern bald wieder erlaubt sein. Ferner wird jedem Isländer wieder die Erlaubnis zuteil, eine Immobilie pro Jahr – unabhängig von deren Preis – im Ausland zu erwerben.

Erlaubnis zum Erwerb ausländischer Devisen

Die angestrebte „Normalisierung“ der Lage am heimischen Währungsmarkt soll ebenfalls mit diversen Lockerungen einhergehen, um wieder ausländische Devisen in die Heimat einführen zu dürfen. Zudem soll isländischen Haushalten die Erlaubnis erteilt werden, ausländische Devisen zu Reisezwecken zu erwerben.

Von der Gesetzesvorlage sind allerdings nach wie vor ausländische Halter von in Kronen denominierten Vermögenswerten oder Bargeld ausgeschlossen. Für das „große“ Geld wird sich also nichts ändern. Ausländischen Investoren sind die Türen zum Verlassen der Kredit- und Finanzmärkte in Island nun seit acht Jahren verriegelt.

Im Angesicht des Kollapses im isländischen Bankensystem im Jahr 2008, in dessen Zuge die drei größten Kreditgeber der Insel zusammenbrachen, verhängte die Regierung in Reykjavik strikte Kapitalkontrollen, um ausländische Investoren und Spekulanten daran zu hindern, in Scharen das Land zu verlassen und den Außenwert der Krone abstürzen zu lassen.

$2,3 Milliarden in isländischen Kronen denominierte Staatsanleihen

Bereits im Mai dieses Jahres wurde ein Gesetz im Parlament verabschiedet, das ausländische Anleihehalter, die umgerechnet etwa $2,3 Milliarden in isländischen Kronen denominierten Staatsanleihen halten, vor eine unangenehme Wahl stellte.

Denn entweder hatten ausländische Bondhalter ihre Positionen im Frühsommer zu Preisen zu verkaufen, die deutlich unterhalb der damaligen Wechselkursrate lagen oder sie blickten im Zuge des Auslaufens von gehaltenen Anleihen einer Teilkonfiskation entgegen, indem sie das frei werdende Kapital auf Niedrigzinskonten bei heimischen Banken deponieren mussten.

Eine Reihe von institutionellen Investoren hat sich diesem Ansinnen bis dato widersetzt und drohte – falls nötig – auch vor Gericht ziehen zu wollen. Das kleine Island avancierte auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise zu einem Paradebeispiel für eine vielerorts beschriebene „Finanzalchemie“.

Nie zuvor gesehene Schulden

In diesem Zuge pumpten die drei Großbanken der Insel ihre Bilanzbücher exorbitant auf, indem sich die Institute an den Bondmärkten in bis dahin niemals zuvor gesehenem Ausmaß verschuldeten. In Folge dieser Entwicklung boten Kaupthing & Co. ausländischen Sparern und Kontenhaltern Zinsen an, die im damaligen Kapitalmarktumfeld ihres Gleichen suchten.

Resultat war, dass unter anderem auch deutsche und niederländische Sparer große Teile von deren Ersparnissen auf Hochzinskonten bei isländischen Großbanken veranlagt hatten. Dieses System implodierte auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise im Jahr 2008. Was darauf folgte, war ein Run auf Islands Großbanken unter Sparern und Konteninhabern.

Im gleichen Atemzug sanken die Preise der ausstehenden Bonds dieser Großbanken ins Bodenlose. Diese Entwicklung blieb selbstverständlich nicht ohne Konsequenzen an den Devisenmärkten, an denen der Außenwert der isländischen Krone gegenüber dem Euro massiv abstürzte.

Island macht es eben ganz anders!

Was darauf folgte, war die Einführung von strikten Kapitalkontrollen, in deren Zuge es ausländischen Investoren nicht mehr möglich war, ihr Geld aus dem Land abzuziehen. In der Zwischenzeit hat dieses zwangsweise im Land verbleibende Kapital einen großen Beitrag dazu geleistet, die Preise an Islands Immobilienmärkten aufzupumpen.

Manche Beobachter werfen Islands Regierung vor, an ausländischen Geldgebern ein Exempel statuieren zu wollen. Manche Erklärungen von Regierungsoffiziellen deuten jedenfalls in diese Richtung, da die Devise lautet, dass der Geld- und Kapitalmarkt Islands nicht abermals mittels ausländischer Anlagegelder geflutet werden solle.

Island benötige dieses Geld nicht, wie es in offiziellen Statements zu diesem Thema hieß. Manche Regierungspolitiker wiesen darauf hin, dass es noch genügend begangene „Sünden“ nach dem jüngsten Boom-und-Bust-Zyklus zu bereinigen gäbe. Die Fehler der Vergangenheit sollen keinesfalls wiederholt werden.

Schön, wenn wenigstens das kleine Island etwas aus der Finanzkrise und deren Folgen gelernt hat!

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