Gesetzestitel: Achtung Neusprech! Je besser es klingt, desto gefährlicher wird es

Ein gebräuchlicher Trick unter den einen großen Regierungsapparat liebenden Politikern basiert darauf, Gesetzgebungen derart verheißungsvolle Namen zu geben, dass sich keine vernünftige Person einer Gesetzesverabschiedung in den Weg stellen würde.

Die Wahrheit lautet hingegen: Desto unbedenklicher der Titel, umso bedenklicher der Inhalt. Zwei sehr gute Beispiele hierfür leiten sich aus dem „PATRIOT Act“ und dem „Access to Affordable and Quality Care Act“ ab.

Ein weiteres gutes Beispiel ist der „Violence Against Women Act“ (Gesetz zur Gewalt gegen Frauen), das im Jahr 1994 verabschiedet wurde. Das Gesetz zur Gewalt gegen Frauen spricht Regierungen der Bundesstaaten und Kommunen Bundeszuschüsse zu und geht auf Lokal- und Kommunalebene mit Bundesvollmachten mit dem Ziel einher, Verhaftungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen all jener, die sich der häuslichen Gewalt schuldig machen, zu steigern.

Subsidiaritätsprinzip: Die meisten Bundesgesetze sind nicht verfassungskonform

Wie die meisten Bundesgesetze ist das Gesetz zur Gewalt gegen Frauen nicht verfassungskonform. Denn die Verfassung beschränkt die Bundesgesetzgebung auf drei Arten von Verbrechen: Banknotenfälschung, Landesverrat und Piraterie. Alle anderen Verbrechen – inklusive der häuslichen Gewalt – fallen strengstens unter die Jurisdiktion der Bundesstaaten und Kommunen.

Mittels des Gesetzes wird auch jedermann, der oder die seitens des Ehepartners oder einem anderen häuslichen Partner eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen hat, der Besitz einer Waffe untersagt. Hierbei handelt es sich um einen eklatanten Bruch des zweiten Verfassungszusatzes, da ein Bundesgesetz Privatpersonen in einem solchen Fall den Besitz einer Waffe nicht verbieten darf.

Ob jemand, dem eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, oder der aufgrund eines Verbrechens verurteilt wurde, das Recht auf den Besitz von Schusswaffen abgesprochen werden soll, ist eine Frage, die laut Verfassung einzig und allein durch Regierungen der Bundesstaaten oder Kommunaloffiziellen entschieden werden darf.

Kein ordentliches Gerichtsverfahren bei vermuteter Begehung von häuslicher Gewalt

Zumindest erfordert das bestehende Gesetz, dass den hiervon betroffenen Personen ein ordentliches Gerichtsverfahren zuteil wird, bevor die Bundesregierung diesen Individuen ihre sich aus dem zweiten Verfassungszusatz ableitenden Rechte abspenstig machen darf.

Das Repräsentantenhaus des Kongresses hat vor Kurzem ein Gesetz verabschiedet, um neue Bevollmächtigungen und Änderungen zum Gesetz zur Gewalt gegen Frauen zu realisieren. Der beunruhigendste Teil dieser Gesetzesneufassung ermächtigt die Regierung dazu, Individuen die ihnen durch den zweiten Verfassungszusatz garantierten Rechte abzusprechen, einzig und allein auf der Vermutung basierend, dass die betreffende Person einen Akt der häuslichen Gewalt begangen hat.

Das beschuldigte Individuum büßt dann alle die sich aus dem zweiten Verfassungszusatz ableitenden Rechte ein, ohne die Möglichkeit zu besitzen, gegenüber einem Richter die eigene Ansichtsweise oder die eigene Wahrnehmung der Geschichte kundzutun.

Schon ein zu offensiver Tweet kann zu Rechtsverlust führen

Hierbei handelt es sich um nichts anderes als Gesetzesversionen, die immer populärer werden, bei denen jedoch alle Warnleuchten angehen und roten Flaggen gehisst werden sollten. Gesetze dieser Art werden nicht nur durch autoritär anmutende Senatoren/innen wie Diane Feinstein und Lindsey Graham, sondern auch durch angeblich „konstitutionell konservative“ Senatoren wie Ted Cruz, unterstützt.

Gesetze dieser Art haben zu gefährlichen Konfrontationen zwischen der Strafverfolgung und Bürgern, die der Annahme aufsaßen, dass es sich bei jenen, die in ihre heimische Privatsphäre einbrachen, um Privateinbrecher anstelle von Regierungsdieben gehandelt hat, geführt.

Die Gesetzgebung im Repräsentantenhaus geht ebenfalls mit einer wachsenden Anzahl von Gefährdungsgesetzen einher, um denjenigen habhaft zu werden, die sich aufgrund von Stalking angeklagt sehen. Viele Jurisdiktionen beziehen unter den Tatbestand des Stalkings Cyber- oder Onlinestalking mit ein.

Dies führt dazu, dass eine Person ihren aus dem zweiten Verfassungszusatz verbrieften Rechten verlustig gehen könnte, wenn sie jemandem eine „offensive“ Facebook- oder Twitternachricht zusendet.

Nicht nur die freie Rede im Internet ist bedroht

Jemandem das Recht auf den Besitz einer Waffe aufgrund eines Postings in den sozialen Medien abzusprechen, schafft einen Präzedenzfall, der eine Steilvorlage zur Verhängung von Sanktionen gegenüber von Personen, denen „Hassrede“ im Internet vorgeworfen wird, zu werden droht.

Seitdem Hassrede sich auf Basis einer „Rede, mit der ich persönlich nicht übereinstimme“ definiert, könnte dieser Aspekt de facto zur Ächtung und Ausgrenzung der freien Rede im Internet führen. Anstatt Bedenken in Bezug auf eine Inklusion von neuen Gefährdungsgesetzen in der Neufassung des „Violence Against Women Act“ zu adressieren, werfen Befürworter der Gesetzesmodifikation ihren Kritikern vor, sich nicht um häusliche Gewalt zu scheren.

Wie der Chefredakteur des Reason Magazines, Jacob Sullum, ausgeführt hat, hören sich die Argumente dieser Progressiven wie jene der Neokonservativen, die Kritiker des PATRIOT Acts als Verbündete von al-Qaida bezeichnen, an.

Gesetzgebung bedroht Freiheiten von Jedermann

Alle moralisch anständigen Menschen sprechen sich gegen häusliche Gewalt und Terrorismus aus. Wie dem auch sei, der Wunsch einer Habhaftwerdung und Bestrafung von Übertätern rechtfertigt noch lange nicht den Bruch unserer Landesverfassung oder die Ablehnung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Wenn die Regierung die Rechte aller bedroht, bedroht diese Regierung die Freiheiten von Jedermann.

Gastbeitrag für CK*Wirtschaftsfacts / © 2019 Dr. Ron Paul / Institute for Peace and Prosperity

Dr. Ron Paul war neben seiner zwanzigjährigen Tätigkeit als Washingtoner Kongressabgeordneter für den US-Bundesstaat Texas auch Präsidentschaftskandidat für die Partei der Republikaner. Sein Buch „Swords into Plowshares“ ist im Buchhandel erhältlich.

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