Prof. Dr. Joseph Huber ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Umweltsoziologie an der Martin-Luther-Universität Halle. Zu seinen Schriften zum Thema Geldordnung gehört zuletzt das Buch Monetäre Modernisierung (2011). Er ist Mitgründer der Geldreforminitiative monetative.de.

Helmut Reinhardt: Guten Tag Herr Professor Huber. Erst einmal möchte ich Ihnen noch ein glückliches und gesundes neues Jahr wünschen.

Die Krankheit des bestehenden Geldsystems tritt trotz aller Rettungsmaßnahmen immer deutlicher zu Tage. Der Wert des Euro ist im Vergleich zu anderen Währungen gerade deutlich auf Talfahrt. Auch in den Mainstreammedien wird die Überlebensfähigkeit der europäischen Gemeinschaftswährung immer öfter angezweifelt. Selbst die italienische UniCredit hält in ihrem aktuellen Börsenprospekt eine Rückkehr zu den europäischen Nationalwährungen und eine Aufgabe des Euro für möglich. Wie lange werden wir in Deutschland noch mit dieser von vielen Menschen ungeliebten Währung bezahlen können?

Prof. Dr. Joseph Huber: Wenn die Ersetzung auslaufender Euro-Staatsanleihen durch neue Anleihen in den kommenden Monaten einigermaßen gut laufen sollte, besonders hinsichtlich italienischer und spanischer Anleihen, dürfte mittelfristig etwas Ruhe einkehren. Aber längerfristig wird das Thema wiederkehren, weil die zugrunde liegenden Probleme der Überschuldung und der Überakkumulation von Anleihen als Vermögenspapieren nicht bereinigt sind. Die Staatsschuldenkrise ist ja nur das Platzen einer weiteren Überinvestmentblase, einer Asset Inflation in Staatsanleihen, gleich wie in Aktien oder Immobilien, die zuvor bereits geplatzt sind.Wenn die Schuldenerneuerung aber schlecht läuft, dürfte sich eine gewisse Panik ausbreiten, mit dem vermutlichen Resultat, dass die insolventen Staaten die Währungsgemeinschaft doch noch verlassen müssen. Das wird für die betreffenden Länder nicht leichter. Aber es würde den Rest des Euroraumes retten - unter der Voraussetzung, dass man mit Haushaltsdefiziten und permanenter Mehrverschuldung endlich Schluss macht.

Helmut Reinhardt: Herr Professor Huber, warum sollte eigentlich der Staatsbankrott eines einzelnen Landes gleich die Währung von 16 anderen Staaten gefährden?

Prof. Dr. Joseph Huber: Es ist im Prinzip nicht einzusehen, dass ein Staatsbankrott in einem oder zwei Ländern gleich die Währung für die anderen 15-16 Staaten gefährdet. Überhaupt gefährdet ein Staatsbankrott die Währung nicht notwendigerweise, lediglich die Bonität der insolventen öffentlichen Haushalte.

Die Schuldenkrise in den PIIGS-Staaten wurde nur deshalb zur Eurokrise, weil die Politik von Beginn an falsch reagierte, indem sie sich über geltendes Recht in Form des Art. 125 Lissabonvertrag bzw. Art.103 Maastrichvertrag hinwegsetzte (Verbot für EU-Staaten für die Schulden anderer EU-Staaten zu bürgen) - zum einseitigen Vorteil der Gläubiger. Die Gläubiger sind etwa zur Hälfte Banken, einem guten Drittel Versicherungen und Fonds, und zum kleinen Rest Privatanleger. Sie sollen, außer im Fall Griechenland, nicht 'beteiligt' werden. Das heißt, es soll nicht, wie in solchen Fällen üblich, eine Wertberichtigung der Staatsanleihen am Markt herbeigeführt oder aber vereinbart werden. Dies führt bei Fortbestehen des faktischen Schuldenbeistandspaktes unweigerlich dazu, dass sich auch die weniger schlecht dastehenden, aber selbst längst überschuldeten Eurostaaten noch tiefer mit hineinreiten. Denn die drastischen Austeritätsprogramme bei 100% Gläubigerschutz und womöglich wuchernden Zinsen treiben die betroffenen Staaten geradewegs in einen ökonomischen Abwärtsstrudel. Das können und sollen, die übrigen Eurostaaten nicht stemmen.

Helmut Reinhardt: Und warum geht man nicht den einfachen Weg, in dem man das tut, was Sie schon lange fordern? Nämlich die Geldschöpfung wieder in die Hände der öffentlichen Hand zurückzugeben. Im Klartext: Warum geht man nicht den Weg der direkten Finanzierung der Staaten durch die EZB unter Ausschluss der Geschäftsbanken, die gerade wieder mit italienischen und spanischen EZB-Carry-Trades schöne Gewinne einfahren? Oder anders herum: Wird die Eurokrise vielleicht automatisch dazu führen, dass die Geldschöpfung wieder in die Hände der Bürger und deren Staaten zurückgegeben wird, weil am Ende gar keine andere Möglichkeit bliebe, den Währungscrash noch zu vermeiden?

Prof. Dr. Joseph Huber: Das liegt erstens an der eingenisteten bankingtheoretischen Lehrdoktrin und zweitens an dem daraus hervorgegangenen Art.104.1 Maastrichtvertrag, fortgesetzt im Art. 123.1 Lissabonvertrag, der es den Zentralbanken bzw. der EZB verbietet, das zu tun, wofür Zentralbanken einmal entstanden sind, nämlich direkt zur Finanzierung des Staatshaushaltes beizutragen. Mit der zweiten Stufe der Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde dieses Verbot am 1. Januar 1994 verwirklicht.

Vertragstexte von Maastricht (Auszüge)

Lissabonvertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEU oder AEUV)):

2. Stufe der EWWU (S. 19 / Absatz 2)

Helmut Reinhardt: ... und was besagt die bankingtheoretische Lehrdoktrin?

Prof. Dr. Joseph Huber: Die Lehrdoktrin verknüpft einen richtigen und einen falschen Grundsatz. Richtig ist, die Unabhängigkeit der Zentralbanken zu gewährleisten, sowohl gegenüber Begehrlichkeiten von Regierung und Parlament aber auch gegenüber den eigennützigen Interessen der Banken und Finanzmärkte.

Der falsche, und staatsrechtlich absurde Grundsatz besteht darin, die Zentralbank ausschließlich als eine Bank der Banken aufzustellen, nicht ebenso, und im Zweifelsfall wichtiger, als Bank des Staates. In Verbindung damit ist es ebenso falsch, der Zentralbank nur noch einseitig die Rolle des Lender of last resort zuzuschreiben, sprich als refinanzierende Feuerwehr, wo sie doch zuerst und vor allem Originator of first instance, also die Geldquelle in erster Instanz ist. Das sollte sie in einer stabilen Geld- und Finanzordnung ausschließlich sein. Moderne Zentralbanken müssen tatsächlich zu einer 'Monetative' werden, in Ergänzung der Legislative, Exekutive und Judikative, also einer unabhängig gestellten monetären Staatsgewalt, die die staatliche Währungs- und Geldhoheit ausübt mit voller Kontrolle über die reale Geldmenge.

Helmut Reinhardt: Auf welchen „Schöpfungsakt“ beruht denn überhaupt unser heutiges Geld und wie begründen Sie Ihre Forderung, die Gewaltenteilung um eine  monetative Instanz zu erweitern?

Prof. Dr. Joseph Huber: Moderne Währungen beruhen auf frei geschöpftem chartalem Geld (fiat money), für das der Staat bzw. die Zentralbank bzw. die Allgemeinheit faktisch bürgt. Davon abgesehen ist Geld ein öffentliches Medium, das in der Zirkulation den jeweiligen Besitzer wechselt. Schon alleine von daher muss frei schöpfbares Geld gesetzliches Zahlungsmittel unter öffentlicher Mengenkontrolle sein, mit zurechenbarer Verantwortlichkeit und dem damit verbundenen hergebrachten Geldregal, also dem Vorrecht der Geldschöpfung und dem Nutzen der Erstverwendung neu zu schöpfenden Geldes bzw. der Realisierung des ungeschmälerten Geldschöpfungsgewinns, der sog. Seigniorage.

Aber mit dem Art. 123.1 AEU haben die Regierungen dieses hergebrachte staatliche Hoheitsrecht faktisch an die Geschäftsbanken abgetreten und sich monetär vom Geschäftsbelieben dieser Banken völlig abhängig gemacht. Ein unerhörter Vorgang.

Helmut Reinhardt: Läuft es also darauf hinaus, dass die Zentralbank die Kontrolle über die Geldschöpfung verloren hat ... ?

Prof. Dr. Joseph Huber: Faktisch läuft es so, dass die Banken soviel Geld schöpfen oder nicht schöpfen wie ihnen gut dünkt, und zwar in Form der Giralgeldschöpfung durch Kreditvergabe. Die Zentralbank refinanziert jederzeit bereitwillig und billig den Bruchteil an gesetzlichen Zahlungsmitteln, den die Banken dafür, wie überhaupt zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, noch benötigen. Die Zahlungsreserve gemessen am Giralgeldbestand liegt heute im Durchschnitt bei nurmehr 2 Prozent Bargeld und 6 Prozent unbaren Zahlungsreserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank.

Helmut Reinhardt: Was ist in Ihren Augen denn so verwerflich an dieser Form der Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken?

Prof. Dr. Joseph Huber: Das staatliche Geldregal aufgegeben zu haben, ist etwa so, als würde der Staat sein öffentliches Ordnungs- und Gewaltmonopol irgendwelchen Privatmilizen übertragen, oder als würde der Staat neben seinen eigenen Gesetzen noch einen anderen Gesetzeskodex gelten lassen, und dem auch noch Vorrang einräumen, so wie er dem Bankengeld Vorrang vor dem eigenen Geld einräumt. Gewiss ist das nicht willkürlich geschehen. Es hat sich so ergeben durch die allgemeine Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im zurückliegenden Jahrhundert. Faktisch hat diese Entwicklung der Macht und Größe der Banken in die Hände gespielt. Aber die Bedeutung dessen wurde nicht angemessen erfasst – weitgehender Kontrollverlust staatlicher Organe, überschießende Geldmengen, Übersteigerung von Konjunktur- und Börsenzyklen, instabiles Geld und instabile Finanzmärkte, Inflation und mehr.

Helmut Reinhardt: Hat man nicht gerade in Deutschland aufgrund geschichtlicher Erfahrungen, - hier meine ich vor allem die noch im kollektiven Gedächtnis präsente Hyperinflation von 1923 und die wertlos gewordene Reichsmark nach Weltkrieg II. – genug Gründe, die Geldschöpfung nicht wieder in staatliche Hände zu überführen?

Prof. Dr. Joseph Huber: Die deutsche Hyperinflation 1923 ist ein völlig untypischer Sonderfall, der nicht verallgemeinert werden kann, weil er ursächlich nichts mit undiszipliniertem Haushalten zu tun hat, sondern mit dem verzweifelten Versuch, zugunsten normalen Wirtschaftens die Reparationslasten des unhaltbaren Versailler Vertrags zu unterlaufen. Allgemein verhält es sich so, dass Inflation sowohl von staatlicher Seite, aber ebenso durch überschießende Bankengeldschöpfung hervorgerufen wird. Die Bankingdoktrin lautet, allein staatliche Geldschöpfung sei inflationär, Bankengeldschöpfung dagegen nicht, weil die Geld- und Finanzmärkte effizient seien und von alleine ein 'Gleichgewicht' herstellen würden. Zuletzt nannte man das EMH (efficient market hypothesis). Allen gegenteiligen Erfahrungen zum Trotz gehört das seit bald 200 Jahren zur Bankinglehre. Aber wieder und wieder stellt sich die EMH als das heraus, was sie ist, nämlich eine unreelle Fiktion unter Ausblendung wichtiger Faktoren, insbesondere allerlei Marktasymmetrien und einer prinzipiell unbegrenzten Zufuhr frischen Bankengeldes nach deren Gutdünken. Empirisch und praktisch gesehen wirkt die EMH schon etwas grotesk angesichts der tatsächlichen Instabilität und Volatilität der Finanzmärkte und ihrer weitgehenden finanzkorporativen Vermachtung. Aber wenn etwas schief läuft, wird ein Glaubensadept niemals seine Theologie in Zweifel ziehen, sondern einer Intervention des Leibhaftigen die Schuld zuschieben, hier in Gestalt des Staates, selbst wenn dieser zurückliegend vor allem dereguliert hatte und Politiker, Behörden und Zentralbanken zuletzt fast alles haben tun müssen, was die Banken verlangen

.... wird in Teil 2 fortgesetzt.

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