Für eine Umverteilung noch per Anfang 2012 wird es Zeit – Bei vielen Banken über Mausklick im Internet –  Aufteilung der 801/1602 Euro auf mehrere Banken geschickt handhaben – Der Fiskus kann nicht ausgetrickst werden

Alle Jahre wieder ist nicht nur Weihnachten, auch der Fiskus zwingt uns Geldanleger immer wieder zu einem – in diesem Falle steuerlichen – Überdenken unserer Aktivitäten. Denn wer zahlt schon gerne unnötige Steuern, nur weil er vergessen hat, seiner Bank bzw. seinen Banken gültige Freistellungsaufträge für sich und seinen Ehepartner – und auch einen eigenständigen Freistellungsauftrag für die Kinder nicht vergessen -  zu erteilen. Das ist um so wichtiger, je öfter Anleger zum Beispiel mit ihren Tagesgeldanlagen auf der Jagd nach höheren Zinsen das Institut wechseln, die vorjährigen Freistellungsbeträge also bei den verkehrten Banken liegen. Wer´s vergisst, ist der Dumme, zahlt erst einmal viele Steuern, die er dann erst wesentlich später mit der Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr geltend machen kann.

Ganz formell ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Er kann nur von natürlichen Personen erteilt werden. Wird kein solcher Auftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparer-Pauschbetrag ( 801/1602 Euro für Ehepaare), führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos.

Änderungen auch im Jahresverlauf möglich, sofern.....

Wer also nicht umgehend einen gültigen Auftrag seiner Bank oder seinen Banken  erteilt, dem werden Anfang Januar von seinen sowieso mageren Zinsen auf dem Sparkonto 25% Abgeltungsteuer plus... abgezogen.

  • Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Auf die optimale und korrekte Verteilung muss der Steuerpflichtige selbst achten.

  • Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist natürlich für den Einzelnen auf 801 Euro begrenzt. Eheleute haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen und können seit 2010 einen gemeinschaftlichen (Voraussetzung nicht dauerhaft getrennt lebend) oder auch einen Einzel-FSA stellen.
  • GemeinsameFreistellungsaufträge gelten sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten, die auf den Namen nur eines Ehegatten geführt werden.
  • Der Freistellungsauftrag kann per Online-Banking übermittelt werden, wozu es allerdings nun Zeit wird.

Freistellungsaufträge können während des Jahres beliebig oft geändert oder angepasst werden, gültig bleibt jedoch der jeweils letzte Auftrag. Stichtag für die letzte Berücksichtigung ist spätestens der letzte Bankarbeitstag, üblicherweise der 28. Dezember eines jeden Jahres. Viele Banken setzen aber je nach Aufwand für die rechtzeitige Erstellung des Jahresabschlusses individuell unterschiedliche, teilweise deutlich frühere Fristen. Das gilt es zu erfragen und sich dann zu beeilen.

Freistellungsaufträge können auch widerrufen werden, jedoch nur wenn im laufenden Jahr noch keine Kapitalerträge angefallen sind. Minderjährige müssen für ihre Kapitalerträge eigene Freistellungsaufträge erteilen, da diese Kapitalerträge durch die Freistellungsaufträge der Erziehungsberechtigten nicht abgedeckt sind.

Und wer vergesslich ist, dem werden die einbehaltenen Steuern später wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet, der Anleger erleidet also einen Zinsverlust.

Die Banken melden die Beträge an den Fiskus

Was viele nicht wissen: Der Steuerabzug kann auch bei sogenannten "losen Personenvereinigungen", also z.B. Schulklassen oder Sportgruppen unterbleiben, wenn die Kapitalerträge 10 € pro Mitglied und Jahr, max. 300 €, nicht übersteigen, die Kontobezeichnung auf die Personenvereinigung hinweist und jährlich vor dem ersten Zufluss eine Erklärung über die Mitglieder bei der Bank eingereicht wird.

Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag stellen und damit in der Summe den Freibetrag überschreiten, müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der vom Quellensteuerabzug freigestellten Kapitalerträge jährlich elektronisch melden.

Sonderregelung für Geringverdiener

Ab 2011 gibt es eine wichtige Änderung bei neu gestellten Freistellungsaufträgen. Und zwar muss die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden, welche alle Steuerpflichtigen 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Bestehende Aufträge sind ohne Angabe der Steuer-ID noch bis Ende 2014 gültig.

Und zum Schluss noch ein Hinweis für Geringverdiener, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Diese können beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Was dazu führt, dass sie ihre Kapitalerträge ohne einen steuerlichen Abzug erhalten.

Beitrag senden

Drucken mit Kommentaren?



href="javascript:print();"