Bereits in einem Cashkurs-Beitrag vom November 2012 hatte ich auf die Unzulässigkeit der von Banken berechneten Kreditbearbeitungsgebühren aufmerksam gemacht. Dies hatten zum damaligen Zeitpunkt insgesamt acht Oberlandesgerichte in mehreren Urteilen festgestellt.

 

In der Folge haben tausende von Kreditkunden die Bearbeitungsgebühr zurückverlangt. Während kleinere Banken und Sparkassen daraufhin allmählich einlenkten, blieben die Großen der Branche hart. Die Deutsche Bank, Postbank, Santander Consumer Bank und auch TARGO Bank weigerten sich weiterhin, die Gebühren zu erstatten.

 

Dann hat der Bundesgerichtshof im Mai 2014 in zwei Verfahren entschieden, dass Kreditbearbeitung Sache der Banken und keine Dienstleistung ist, die sie sich vom Kunden extra bezahlen lassen dürfen. Daher sind Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Dem kamen dann auch die Großbanken - zumindest teilweise - nach.

 

In vielen Fällen wurde dem Rückforderungsverlangen der Kunden aber entgegen gehalten, der Anspruch sei verjährt. Betroffen waren Bearbeitungsgebühren, die vor dem Jahre 2011 durch die Banken beansprucht worden waren.

 

Aber auch diese Frage hat der BGH nunmehr geklärt. Am 28.04.2014 wurden zwei Urteile verkündet, wonach Banken und Sparkassen ihren Kreditkunden noch vielmehr Geld erstatten müssen. Auch für ab November 2004 bis 2011 ausgezahlte Kredite müssen sie die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Der BGH hat dies damit begründet, dass die Verjährung erst Ende des Jahres 2011 zu laufen beginne. In diesem Jahr hatten zahlreiche Oberlandesgerichte die Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt.

 

Die Folgen für Bankkunden stellen sich nunmehr wie folgt dar:

 

-       Bei der Rückforderung bereits im November oder Dezember 2004 gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren ist höchste Eile geboten. Die absolute 10-jährige Verjährungsfrist läuft taggenau ab. Die Erstattung einer z. B. am 15.11.2004 gezahlten Gebühr können Betroffene nur durchsetzen, wenn sie bis spätestens 15.11.2014 einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen. Insoweit ist es nicht zwingend erforderlich, die Erstattung vorab bei der Bank einzufordern. Wenn dies zeitlich möglich ist, sollte aber von dieser Möglichkeit zur Vermeidung negativer Kostenfolgen in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren Gebrauch gemacht werden.

 

-       Für alle von 2005 bis Ende 2011 gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren verjährt die Erstattungsforderung am Ende des Jahres 2014. Betroffene sollten unter kurzer Fristsetzung sofort die Erstattung von Ihrer Bank fordern und dann unverzüglich einen Anwalt einschalten, wenn die Bank innerhalb der bestimmten Frist nicht oder auch sonst nicht rechtzeitig reagiert.

Gänzlich gelöst sind die Rechtsprobleme rund um die Kreditbearbeitungsgebühren noch nicht. Umstritten sind weiterhin Gebühren, die bei vielen KfW-Krediten und auch Bauspardarlehen zu zahlen waren. In gleicher Weise gilt dies für „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge“ der TARGO Bank und auch für gewerbliche Kredite fällige Gebühren. Insoweit sind noch etwa 100 Verfahren beim BGH anhängig.

 

 

Mannheim, den 04.11.2014

gez. RA Christoph Vigano

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