Annahme
Der Leser unterstellt, dass eine Immobilie auf Kredit gekauft wurde und ein -vermutlich aus Sicht des Kreditnehmers- guter Vertrag vereinbart wurde. Nun weiß ich natürlich nicht, was mit einem „guten“ Kreditvertrag gemeint ist. Vielleicht Sondertilgungsrechte oder ähnliches.
An der Stelle rate ich jedem Kreditnehmer neben dem Text des eigentlichen Darlehensvertrages immer auch die sogenannte Zweckbestimmungserklärung gründlich zu lesen. Dort findet man die vielen Feinheiten, die der finanzierenden Bank zur Absicherung dienen und manchmal bis an die Schmerzgrenze des Kreditnehmers gehen. Diese Zweckbestimmungserklärung wird oft nicht, nicht gründlich genug oder zu spät gelesen.
Der Leser geht in seinem unterstellten Fall von niedrigen Zinsen und einer Zinsbindung von 10 Jahren aus. So weit so gut.
Sollte es sich bei der Immobilie um ein vermietetes Objekt handeln, so gehe ich davon aus, dass der Investor die Nettorendite und den Cashflow ermittelt hat und die Kaufentscheidung nur bei positivem Cashflow getroffen hat. Dies ist bereits eine erste, vorbeugende Maßnahme für den Fall eines Crashs.
Ich werde in einem der Folgeartikel die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse beim Immobilieninvestment nochmal beleuchten.
Absicherung gegen maximalen Crash
Nun möchte der Leser wissen, wie man sich gegen einen maximalen Crash absichert. Wenn der Leser unter einem maximalen Crash dasselbe versteht wie ich, dann ist die Immobilie eher ein geringes Problem.
Für den Fall des maximalen Crashs ist es wichtig ausreichend haltbare Lebensmittel, Trinkwasser, Brennholz, Tauschmittel wie Silber, Gold, Alkohol, Zigaretten und eventuell eine oder mehrere Waffen zur Verfügung zu haben.
Ich gehe mal davon aus, dass er dieses schlimme Szenario nicht befürchtet, sondern im Falle großer Verwerfungen auf den Finanzmärkten und im Bankensystem seine Immobilie schützen und diese nicht an die Bank oder den Staat verlieren möchte.
Forward-Kredit
Folgerichtig weist er auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Forward-Kredites hin.
Läuft die Zinsbindung eines Immobiliendarlehens in den nächsten zwölf bis 60 Monaten aus, und der Darlehensnehmer möchte sich schon heute die momentan besonders günstigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern, dann kann ein Forward-Darlehen oder Vorratsdarlehen mit der Bank vereinbart werden.
Mit dem Forward-Darlehen kann der aktuelle Zinssatz bis zu 60 Monate im Voraus für eine Anschlussfinanzierung gesichert werden. Dafür vereinbart man beispielsweise heute ein Annuitätendarlehen mit einem fest vereinbarten Zinssatz.
Dieses Darlehen wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst zu einem ebenfalls fest vereinbarten Termin in der Zukunft und löst dann ein bestehendes Darlehen ab. Bis zur Auszahlung des Darlehens fallen keine Zinsen an. Die Zinsbindungsfrist beginnt also erst zu laufen, wenn das Darlehen tatsächlich abgerufen wird, nicht schon mit dem Abschluss des Darlehensvertrages.
Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und man spricht von sogenannten echten und unechten Forward-Darlehen. Gestatten Sie mir dazu einen Hinweis auf mein BuchVermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Wohnimmobilien, in welchem diese Zusammenhänge genau beschrieben sind.
Im konkreten, vom Leser unterstellten Fall, hat der Investor noch zehn Jahre Zinsbindung vor sich. Ob sich eine Bank findet, die für einen solch langen Zeitraum ein Forward-Darlehen zur Verfügung stellt, darf bezweifelt werden.
Außerdem wird die Bank, auch bei kürzeren Zeiträumen immer eine Bereitstellungsgebühr verlangen. Die Höhe dieser Gebühr hängt von der erwarteten Zinsentwicklung und den Zeiträumen ab - und kann das ganze Vorhaben sinnlos machen. Meines Erachtens sind Forward-Darlehen dann sinnvoll, wenn die Zinsbindung in einem bis zwei Jahren ausläuft und die Restfinanzierungssumme noch hoch ist.
Gegenwetten
Gegenwetten mit Short-Positionen auf Immobilienaktien sollten nur von Finanzprofis betrieben werden, da sie mit einem Totalverlustrisiko einhergehen. Außerdem handelt es sich dabei, wie der Leser zu recht sagt um „Wetten“. Wetten kann man gewinnen, aber auch verlieren. Es ist außerdem längst nicht gesagt, dass sich die Aktien von Immobilienunternehmen genau so verhalten wie der Immobilienmarkt.
Hoffen auf Inflation
Hoffen kann man immer. Es ist aber keine Strategie. Außerdem stellt sich hier die Frage „wie viel Inflation?“ Dazu zitiere ich einen Passus aus meinem o.g. Buch:
Mit Sachwerten schlägt man erfahrungsgemäß den Geldwert. Wenn Finanzierungszinsen historisch niedrig sind, der Kaufkraftschwund des Geldes sogar über den Kreditzinsen liegt, und mir die Inflation bei der Entschuldung hilft, dann, ja dann kann man doch nichts Besseres tun, als Immobilien zu kaufen, oder? So wird es uns erzählt.
Beachte aber! Inflation ist etwas anderes als Hyperinflation oder eine Währungsreform!
Ist der Staat so weit abgewirtschaftet, dass er auch mittels andauernder Geldentwertung nicht mehr aus der Bredouille kommt, bliebe ihm noch die Währungsreform.
Hier ist höchste Vorsicht geboten! Denn in dem Fall ist es möglich, dass alle privaten Sparguthaben in einem bestimmten Verhältnis z.B. 1:10 auf die neue Währung umgestellt werden, die privaten Schulden aber im Verhältnis 1:1 weitergeführt werden. Oder auch die Schulden im Verhältnis 1:10 umgestellt werden, dann aber mit einem Faktor x multipliziert werden.
Vertraue niemals darauf, dass der Staat in einer Notsituation auf die Belange seiner Bürger Rücksicht nimmt! Nicht nur aus diesem Grund solltest Du immer so schnell wie möglich Deine Schulden abbauen. Anfängliche Tilgung bei Annuitätendarlehen mindestens drei Prozent, besser fünf Prozent. Bei den heute historisch niedrigen Finanzierungszinsen sollte das möglich sein. Wenn nur eine geringere Tilgung möglich ist, dann sollte ein preiswerteres Objekt erwogen werden, um wieder eine hohe Tilgungsquote zu erreichen.
Irgendwo in dieser Stadt stand eine Maschine…und erbrach Tag und Nacht Papier über die Stadt, das Volk. Geld nannten sie es, sie druckten Zahlen darauf, wunderbare, glatte Zahlen mit vielen Nullen… Und wenn du gearbeitet hast, wenn du dich geschunden hast, wenn du dir etwas erspart hast auf deine alten Tage – es ist schon alles wertlos geworden, Papier, Papier und Dreck!
So Hans Fallada in „Wolf unter Wölfen“.
Zahlreiche Beispiele nach dem 2. Weltkrieg zeigen, dass durchaus die Möglichkeit besteht, Schulden durch hohe Inflation oder sogar Hyperinflation zu tilgen. Das funktioniert aber nur, wenn Du ausreichend Durchhaltevermögen hast. Vor einer starken Geldentwertung kann häufig eine deflationäre Phase beobachtet werden. Die drückt die Einkommen, die Mieten, lässt die Arbeitslosigkeit steigen und reduziert Vermögenswerte. Die Darlehensverpflichtungen bleiben bestehen! Können die Raten nicht mehr bedient werden, geht alles ganz schnell den Bach runter und Deine Immobilie landet in der Zwangsversteigerung. Dafür brauchst Du Reserven und hohe Tilgungsanteile, um schnellstmöglich zu entschulden. Damit das klappt, musst Du ein paar grundlegende Dinge kennen.“
Inflation kann hilfreich sein, solange sie nicht ausartet. Zum Megacrash würde nach meinem Verständnis eine Hyperinflation gehören.
Was machen bei einer Deflationsspirale?
Die Antwort auf die Frage ist in obigem Zitat bereits enthalten. Im Falle einer Deflation würden die Mieten und der Immobilienwert sinken. Nicht aber die Kreditsumme. Hier gibt es nur einen effektiven Schutz: Zügige Entschuldigung.
Wer mit einer Deflation oder gar einer Deflationsspirale rechnet, sollte immer ausreichend Liquidität zur Verfügung haben, um Darlehen komplett tilgen zu können. Rechnet ein kreditnehmender Investor mit einer Deflation oder Deflationsspirale und ist nicht in der Lage einen ausreichenden Liquiditätspuffer zur Verfügung zu stellen, so bleibt nur eine Möglichkeit: Nicht kaufen!
Fazit
Mit einer Investition in eine zu vermietende Immobilie wird man unternehmerisch tätig. Daraus ergeben sich gewisse Risiken. Diese sind nie komplett auszuschließen. Bestenfalls kann man sie kontrollieren. Im Falle eines Megacrashs werden die Karten aber neu gemischt.
Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ist zwar keine unternehmerische Tätigkeit, dennoch bleiben Risiken, wenn fremdfinanziert wird. Deshalb gilt in diesem Fall erst recht: schnell entschulden!
Risikohinweis
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Hinweis
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Kommentare
Danke für Ihren Bericht und Ihre sehr empfehlenswerte Bücher rund um die Immobilie!
Angenommen:
- die Wirtschaft in D geht in die Knie (getrieben durch den Domino-Effekt: Automobilwirtschaft-Krise - Exportkrise, Stellenabbau, Weltwirtschaftskrise...),
- die Deflation tritt ein (Immoblase platzt, Preise purzeln)
- und die Zinsen steigen (USA vs. China, Devisenkrieg)
wie sicher wären aus Verbrauchersicht die „langfristig gesicherten Darlehen“ wenn die Banken in Schwierigkeiten kommen würden?
Kann ein Darlehensnehmer ruhig schlafen solange er die Raten pünktlich bedienen kann?
Könnten Banken einseitig aus ihren Darlehenverträgen aussteigen weil z.B. sie sich dann Geld zu höheren Zinsen von der EZB leihen müssen als sie von den Darl.nehmer bekommen bzw. wenn der Gegenwert der Immobilie niedriger sinkt als die offene Restschuld?
Wie im Falle Italiens, hier sind seit einigen Jahren die ImmoPreise rückläufig und die Banken sitzen somit immer mehr auf faule Kredite weil der Gegenwert der Immobilien niedriger ist als die Restschuld (siehe heute Bericht auf cashflow über Carige).
Welche worst-case-Szenarien könnte in D passieren ?
Beste Grüsse
Tony
bevor man überhaupt einen Kredit bei der Bank unterschreibt, immer deren AGBs durchlesen.
Dort wurden Sie dann finden, dass die Bank immer einseitig aus ihren Darlehenverträgen aussteigen können. Was einen Darlehensnehmer immer vergönnt bleibt.
Wenn eine Bank in Schwierigkeiten kommt und von einer anderen Bank übernommen wird, bleiben die Verträge gültig, nur die Konditionen für den Darlehensnehmer können sich ändern. (aber garantiert nicht zu Ihren gunsten)
Steht auch meistens in deren AGBs.
Mann sollte immer, egal was es für einen Vertrag Sie Unterschreiben, überprüfen ob das Feld in dem Sie Ihre Unterschrift leisten, in einen schwarzen Kasten gesetzt ist.
Ist dieses der Fall, stellen Sie Ihrer Bank einen Blankocheck aus. Weil alles was in einen Kasten steht, nichts mit Ihren Vertrag zu tun hat.
Desweiteren sollten Sie immer wenn ein Vertrag, ausgelaufen ist, den Originalvertrag zurück fordern.
Bezüglich SXN2018
Gute Fragen . Die Antworten würden mich auch sehr interessieren !
vielen Dank für die Kommentare.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Passus in einem Vertrag rechtlich nicht zu diesem gezählt wird, nur weil es in einem Kasten hervorgehoben wird. Wenn das so ist, fallen mir in Zukunft einige Worte ein, die ich in jedem Vertrag einrahmen werde...
Ausserdem: wenn das so wäre, würde ja die eigentliche Unterschrift zum Vertrag fehlen.
Wie kommen Sie zu dieser Feststellung? Ich gehe davon aus, dass Sie fundierte Kenntnisse haben. Danke vorab für den Wissenstransfer.
Und warum sollte man sich den Originalvertrag nach Auslauf wieder zurück fordern?
Besten Dank!
Um alles zu verstehen, müssten Sie sich mit dem Personen-Sachrecht-Firmenrecht sowie dem Handelsrecht vertraut machen.
Alle Firmen (Sie nennen sich Staaten) arbeiten nach dem Seerecht UCC genannt.
Weder das Original noch die Kopie (Kreditvertrag )werden dem Herausgeber, also dem Häuslebauer oder Kreditnehmer, jemals zurückgegeben. Die werden genauso behalten wie die Kreditanträge, die Kreditverträge, behält die Bank ein. Manchmal, in ganz seltenen Fällen, kann es sogar passieren, wenn der Häuslebauer, Wohnungskäufer es danach zurückfordert, wenn er den Nerv noch dafür hat, dann bekommt er sie zurück.
Aber in der Regel sind die verschwunden, d.h. diese Obligationen, Urkunden oder Obligationen, werden mit dem hundertfachen bewertet und gehandelt. Das sind ja Obligationen, das sind Wertpapiere und die landen dann in irgendwelchen geschlossenen Immobilien-Fonds, in irgendwelchen anderen Anlagen, zum Teil Risiko-Anlagen.Gleiches gilt übrigens auch die diese sogenannten Kreditverträge, auch die nennt man im Fachjargon Obligationen. Es sind handelbare Leistungszusagen. jeder, der einen Kreditvertrag zeichnet, der zeichnet den uneingeschränkten Zugriff auf alle beweglichen und unbeweglichen Sachen. D.h. die Bank hat nahezu ein unbegrenztes Pfandrecht auf alle Werte. Das überlegt sich niemand, der einen Kreditvertrag unterschreibt.
Und so werden einfach Werte geschaffen, es werden Derivate geschaffen.
Wir müssen einmal anfangen, darüber nachzudenken, wenn wir Verträge unterschreiben, wenn wir Bürgschaften eingehen. Also, wenn wir für andere eine Bürgschaft übernehmen und wir fordern nachher die Originalpapiere nicht zurück, dann sind wir ewig in dieser Bürgschaft drin. Wir kommen da nicht mehr raus.
Wir müssen lernen, Verträge, die erfüllt worden sind unsererseits, wieder im Original zurückzufordern. Das ist unsere Aufgabe. Das bedeutet, wir müssen erwachsen werden. Wir müssen aufhören, unsere Rechte anderen zu übertragen.
Das perverseste an der ganzen Sache ist, dass die selben Kreditnehmer Rentenpapiere und Obligationsscheine an der Börse handeln. Also Ihre eigenen Kredite.
Mit einem Vertrag unterzeichnen Sie auch noch den sog. hidden contract …, die AGBs der Bank. AGBs sind grundsätzlich Vertragsbestandteil bei einem Vertragsabschluss. Auch bei Schenkungsverträgen. Und in den AGBs steht drinnen was passiert, wenn Sie Ihren Schenkungsvertrag nicht einhalten.
Die Bank hat das Recht Sie vollumfänglich zu plündern. Das nennt man Pfandrecht. Lesen Sie doch mal die AGBs der Banken durch. Und beim nächsten Mal modifizieren Sie doch mal den Kreditvertrag und legen Sie einfach modifizierte AGBs bei.
Der Häuslebauer oder Kreditnehmer muss zusätzlich eine dingliche Unterwerfungsurkunde (Grundschuldbestellungsurkunde … denn der Häuslebauer bestellt etwas „freiwillig“) unterzeichnen.
Die dingliche Unterwerfungsurkunde (Obligation) landet sofort im Wertpapierhandel … i.d.R. zum 100fachen Wert. Und da diese mindestens dreimal beglaubigt kopiert wird …Und eine beglaubigte Kopie hat den gleichen Wert (da durch den Notar versichert) wie das Original.
Was denken Sie wohl, warum Sie niemals ein Original einer Gerichtsurteils (=Obligation) erhalten. Der Kreditvertrag (= Obligation) landet ebenfalls sofort im Wertpapierhandel … i.d.R. zum 100fachen Wert, denn am Kreditvertrag ist über die AGBs immer ein Pfandrecht auf alle beweglichen und unbeweglichen Sachen gekoppelt. Das Pfändungsrecht hat einen Wert, denn es ist eine Leistungszusage (Obligation).
Zusätzlich unterzeichnet man i.d.R. in einem schönen schwarzen Kästchen. Für dieses gilt die im Black’s Dictionary festgehaltene Four-Corner-Rule. Die besagt, daß alles was in einem schwarzen Kasten steht mit dem was rundherum steht nichts zu tun hat.
Und jetzt noch ein Schmankerl zum Schluß;
Die Euro-Zettelchen unterliegen dem Copy Right. Es sind keine Banknoten. Denn das müßte – so wie früher bei der DM – darauf stehen. Tut es aber nicht. Anstelle dessen gibt es einen © Vermerk… Der Anschein muß um jeden Preis aufrecht erhalten bleiben.
Die vier Ecken eines Vertrages;
Der Begriff "vier Ecken" bezieht sich auf die vier Ecken eines Dokuments. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die einzigen rechtlichen Teile des Vertrages innerhalb der vier Ecken einer Seite oder eines Online-Dokuments liegen. Wenn es Beweise gibt, die außerhalb dieser vier Ecken existieren, können sie nicht vor Gericht verwendet werden, wenn sie den Bedingungen des schriftlichen Vertrags unmittelbar widersprechen.
God bless you
@Machatsch - "anstelle dessen gibt es einen © Vermerk".
Wo finde ich den © Vermerk, ich habe alles abgesucht.
Und vielen Dank für die Informationen
Idealist
vielen Dank für ihren Artikel. Die dort erwähnten Probleme waren mir schon klar, die Kommentare darunter machen mir aber doch etwas Angst. Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie etwas zu den Kommentaren schreiben könnten.
Beispielfall 120.000€ Kredit für eine Eigentumswohnung 1,5% Zinsen Laufzeit 10 Jahre, davon sind 3 Jahre um, in denen 15.000€ getilgt wurden.
Bitte erklären Sie kurz, ob wirklich und unter welchen Umständen folgendes passieren kann:
a) die Bank erhöht trotz Zinsbindung den Zins auf 5% oder 10%.
b) die Bank kündigt trotz regelmäßiger Zahlung den Kredit und fordert sofort die verbleibenden 105000€ zurück.
c) Was ist an der Aussage von Machatsch:
„Man sollte immer, egal was es für einen Vertrag Sie Unterschreiben, überprüfen ob das Feld in dem Sie Ihre Unterschrift leisten, in einen schwarzen Kasten gesetzt ist.
Ist dieses der Fall, stellen Sie Ihrer Bank einen Blankocheck aus. Weil alles was in einen Kasten steht, nichts mit Ihren Vertrag zu tun hat.
Desweiteren sollten Sie immer, wenn ein Vertrag ausgelaufen ist, den Originalvertrag zurück fordern.“
Herzlichen Dank!
@Idealist: auf einer der beiden Seiten ist linkerhand die Kürzelleiste BCE ECB etc abgedruckt - in der Tat davor das ©. Was ist jetzt aber die Relevanz davon? Letztendlich sind doch alle Fiat-Scheine nur grafische Symbole und nicht mit echten Werten hinterlegt?