Börsenlexikon

Aktiengesellschaft (AG)

Das Lexikon sagt: Die Aktiengesellschaft (AG) ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die Eigentümer (Aktionäre) haften mit ihrer Einlage, dem Grundkapital der Gesellschaft. Die Organe einer Aktiengesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Aktiengesellschaft eignet sich für die Umsetzung großer wirtschaftlicher Aufgaben, da das Eigenkapital von einer größeren Anzahl von Personen erbracht wird. Als Rechtsgrundlage für die AG dient das Aktiengesetz. 

Dirk Müller meint: Leute mit tollen Ideen aber ohne Geld (Unternehmer) tuen sich zusammen mit Leuten, die Geld aber keine Ideen haben. Gemeinsam gründen Sie eine AG und führen sie in eine hoffentlich erfolgreiche Zukunft.

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