Börsenlexikon

Aktionär

Das Lexikon sagt: Ein Aktionär ist Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Dies wird durch die Aktien verbrieft. In der Regel hat der Aktionär einen Anspruch auf Dividende, auf den Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen, ein Recht auf den anteilsmäßigen Liquiditationserlös bei Auflösung der Gesellschaft und ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. 

Dirk Müller meint: Es gibt Kleinaktionäre, die beurteilen ein Unternehmen häufig nach dem Umfang der kostenlosen Verpflegung während der Hauptversammlung, an der er als Aktionär teilnehmen und mitbestimmen kann. Vor einer solchen Entscheidungsgrundlage sei hier allerings ausdrücklich gewarnt.

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