Im Zuge des Jahresabschlusses sind die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Aufwendungen und Erträge in der sogenannten Gewinn-und-Verlust-Rechnung gegenüber zu stellen.
Im Zuge des Jahresabschlusses sind die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Aufwendungen und Erträge in der sogenannten Gewinn-und-Verlust-Rechnung gegenüber zu stellen.