Als Großaktionäre können Aktionäre bezeichnet werden, wenn sie ungefähr fünf Prozent (oder mehr) des gezeichneten Kapitals von Aktiengesellschaften halten.
Als Großaktionäre können Aktionäre bezeichnet werden, wenn sie ungefähr fünf Prozent (oder mehr) des gezeichneten Kapitals von Aktiengesellschaften halten.