Börsenlexikon

Publizitätspflicht

Das Lexikon sagt: Die Publizitäts- oder Offenlegungspflicht zwingt Aktiengesellschaften zur Veröffentlichung bestimmter Informationen über die Geschäftslage. Der Hintergrund dieser Pflicht ist der Schutz der Aktionäre durch einen Mindestgrad an Information. 

Dirk Müller meint: Diese Pflicht unterscheidet sich stark in den einzelnen Marktsegmenten der Deutschen Börse. Im Prime-Standard sind die Auflagen enorm hoch, im Bereich Entry-Standard oder OpenMarket fast kaum vorhanden. Hier muss der Anleger besondere Vorsicht walten lassen.

Zurück