Börsenlexikon

Abgeltungssteuer

Das Lexikon sagt: Die Abgeltungssteuer beträgt ab Anfang 2009 einheitlich 25 Prozent dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie greift für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren vom ersten Tag an. Dazu zählen Aktien, Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen. Die Steuer wird dabei als Quellensteuer direkt bei Banken und Sparkassen abgezweigt, wodurch der Anleger seine Kapitalerträge nicht länger über die Steuererklärung gelten machen muss.


Dirk Müller meint: Um Steuern zu sparen, muss man erst mal Gewinne machen ! Also keine unüberlegten Investments nur aus Steuer-Spar-Gier !

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