Börsenlexikon

Neue Aktien

Das Lexikon sagt: Junge Aktien sind Aktien, die bei Kapitalerweiterungen neu in Umlauf gebracht werden. Diese werden zunächst den Aktionären angeboten, die durch ihre Bezugsrechte das Recht auf Vorkauf besitzen. Werden die Bezugsrechte nicht wahrgenommen, können die restlichen jungen Aktien frei an der Börse gehandelt werden.

 
Dirk Müller meint: Die Bezugsrechte kann man in der Regel ebenfalls über die Börse kaufen oder verkaufen.

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