Börsenlexikon

Option

Definition 1: Das Optionsgeschäft stellt eine besondere Art des Termingeschäfts dar. Der Käufer einer Option (lat. optio = freie Wahl) erwirbt das Recht, vom Verkäufer (Stillhalter) innerhalb einer festgesetzten Frist entweder die Lieferung einer bestimmten Leistung (Kaufoption / Call) oder ihre Abnahme (Verkaufsoption / Put) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis) verlangen zu können. Für den Erwerb einer Option muss der Käufer dem Verkäufer eine Prämie (Optionspreis) zahlen.

Definition 2: Die Option = Auswahl, Alternative

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