Risikohinweis
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Kommentare
die "offizielle" Staatsverschultung in D mit 63,7% des BIP ist ja wohl ein Witz. Alle Verpflichtungen eingerechnet liegen wir doch wohl bei gut 400% (D. Stelter, M.Friedrich....).
Mich würde mal interessieren, wie es in anderen Ländern diesbezüglich aussieht.
Beste Grüße aus Thüringen!
Die Berechnung von Raffelhüschen & Co. sehe ich durchaus kritisch.
Die unterlegten Ansprüche können verändert werden. Sind die Einzahlungn berücksichtigt?
Fragen über Fragen ...
Herzlich
Folker Hellmeyer
"Die unterlegten Ansprüche können verändert werden."
Würde, wenn man so argumentiert, für die Staatsschulden nicht letztlich das Gleiche gelten?
Ihr Wissen hätte ich gerne, da kann ich noch viel lernen.
Vielen Dank, dass es hier geteilt wird.
Respekt vor Ihren sachlichen Analysen.