Die jüngsten Finanzkrisen hatten Handlungsbedarf im Bereich der Immobilien-finanzierung aufgezeigt. Insoweit bestanden Schwächen insbesondere im Bereich der Aufklärung der Verbraucher bis hin zur Überwachung der Kreditvermittler und deren Vertreter. Dem ist die Europäische Union entgegengetreten, indem sie eine Richtlinie über Wohnimmobilien-Kreditverträge für Verbraucher erlassen hat. Was bedeutet diese Neuregelung für alle, die einen Immobilienkredit aufnehmen möchten? Was müssen alle Kreditnehmer von nun an beachten? Für welche Personengruppen werden die Kreditvergabe-Richtlinien deutlich verschärft?
Christoph Vigano, Jahrgang 1965, Abitur, anschließend Jura-Studium und Referendariat in Heidelberg, erlangte 1993 Zulassung zum Rechtsanwalt und gründete im Jahr 1998 die eigene Sozietät. Er ist bereits mehr als 10 Jahre lang auf Banken-/Anbieter- und auch Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Seit 2008 ist er auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.