Bereits in seinen letzten beiden Beiträgen beschäftigte sich Honorarberater Andreas Borsch mit dem wichtigen Thema der finanziellen Bildung und der Frage danach, wessen Aufgabe es ist, diese zu leisten. Im folgenden Artikel berichtet er nun unter anderem über seine Erfahrungen, die er in diesem Zusammenhang mit den Medien machen durfte.
„…Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung…
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Andreas Borsch – Unabhängiger Honorar-Finanzanlageberater in Mecklenburg-Vorpommern geboren, begann seine Karriere bei der Deutschen Bank und anschließend als Vermögensberater und Abteilungsleiter bei einer Genossenschaftsbank. 2005 machte sich Borsch selbstständig, um Mandanten ausschließlich auf Honorarbasis zu betreuen. Die Honorarberatung nach § 34h der Gewerbeordnung (GewO) bietet eine klare und faire Alternative zur traditionellen provisionsbasierten Anlageberatung.
Schwerpunkte & Philosophie:
Dienstleistungen: Private Finanzplanung, Vermögensanlageberatung (§34h GewO), Baufinanzierung und Versicherungsanalyse.
Beratungsansatz: Borsch versteht sich als "Kümmerer", der Mandanten partnerschaftlich begleitet und zur Eigenverantwortung befähigt.
Vergütung: Beratung erfolgt rein honorarbasiert. Eventuelle Provisionen werden ungemindert an den Mandanten weitergeleitet.
Engagement: Er setzt sich für finanzielle Bildung ein, publiziert Artikel und hält Vorträge. In Medien wie "ARD Plus-Minus" und "NDR Markt" kritisierte er Missstände in der Bankenberatung.
Ein Netzwerk aus spezialisierten Steuerberatern, Anwälten und weiteren Experten ergänzt sein Angebot.