Fiskus darf 6 % Zinsen für Steuernachforderungen verlangen
Der aktuelle gesetzliche Zinssatz von 6 %, mit dem Steuerschulden belegt werden, ist nach einer aktuellen, am 27.02.2018 veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhof (BFH - AZ: III R 10/16) zulässig. Dies, obwohl die Zinssätze am Markt derzeit deutlich niedriger liegen. Christoph Vigano beleuchtet für Sie jedoch auch die Vorteile, die Steuerzahler aus dieser Entscheidung ziehen können.
Dennoch sieht das höchste deutsche Finanzgericht in den 6 % Zinsen keinen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz oder aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Während Anleger seit Jahren von solch hohen Zinsen nur träumen können, ist die derzeitige gesetzliche Regelung für den Fiskus sehr lukrativ. Dieser…
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Christoph Vigano, Jahrgang 1965, Abitur, anschließend Jura-Studium und Referendariat in Heidelberg, erlangte 1993 Zulassung zum Rechtsanwalt und gründete im Jahr 1998 die eigene Sozietät. Er ist bereits mehr als 10 Jahre lang auf Banken-/Anbieter- und auch Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Seit 2008 ist er auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.