Börsenlexikon

Aufsichtsrat

Das Lexikon sagt: Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft und überwacht die Geschäftsführung. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern. 

Dirk Müller meint: Leider viel zu oft ein Sammelsurium von Lobbyisten und Geschäftsfreunden, denen man einen gut bezahlten Posten zugeschustert hat, damit sie die Entscheidungen des Vorstandes abnicken.

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