Börsenlexikon

Belegschaftsaktien

Das Lexikon sagt: Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern häufig Aktien des eigenen Unternehmens zum Erwerb an, um deren Verbindung zur Aktiengesellschaft zu stärken. In der Regel liegt der Kaufpreis von Belegschaftsaktien unter dem aktuellen Börsenkurs. Die Rechte der Belegschaftsaktionäre unterscheiden sich hingegen nicht von derer der 'normalen' Aktionäre. Sie sind ebenso Miteigentümer der Gesellschaft, bei der sie beschäftigt sind. 

Dirk Müller meint: Wenn man von der Zukunft 'seines' Unternehmens überzeugt ist, sollte man diese Mitarbeiteraktin ruhig mit beimischen. Aber das darf nicht das einzige Standbein sein. Geht die Firma pleite, ist nicht nur der Job weg, sondern auch noch die Altersorsorge, wenn man nur BElegschaftsaktien hatte.

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