Börsenlexikon

Hauptversammlung

Das Lexikon sagt: Jede Aktiengesellschaft verfügt über mehrere Organe. Die Hauptversammlung ist eines davon. In ihr können die Aktionäre ihre Rechte ausüben und somit die Zukunft des Unternehmens mitbestimmen. In der Hauptversammlung wird in der Regel insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Besetzung des Aufsichtsrates sowie über Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung entschieden. 

Dirk Müller meint: außerdem gibt es hier meist ein kostenloses Mittagessen und kleine Geschenke, was in der Vergangenheit oft zu vielen Aktionären mit nur einer einzigen Aktie geführt hat.

Zurück