- Was ist ein Termingeschäft?
- Zertifikate und Optionsscheine sind keine Termingeschäfte
- Absicherungsstrategien zukünftig mit Optionsscheinen?
- Bundesfinanzhof zur Behandlung von Aktienverlusten
„Was heißt das konkret für mich!?“
Steuerliche Sachverhalte sollten bei der Umsetzung der Anlagestrategie nicht vernachlässigt werden. Die hier dargestellte Unterscheidung für die steuerliche Behandlung von Optionen und Optionsscheinen macht deutlich, dass wirtschaftlich vergleichbare Instrumente zu unterschiedlichen Nachsteuerrenditen führen.
Kommentare
das hab ich leider nicht so richtig verstanden - worunter fallen denn Knock-Outs?
Beispiel-WKN: GH6TW8
Können hier Verluste/Gewinne weiterhin mit G&V aus Aktien verrechnet werden?
Spielt es eine Rolle ob das KO-Papier als Laufzeit einen Termin oder "Open-End" hat?
Was wäre denn eine Beispiel-WKN für einen "DAX-Put" bei dem die G&V-Verrechnung weiterhin mit G&V aus Aktien möglich ist?
Viele Grüße
Martin B.
hier der Link zum BMF Schreiben:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2021-06-03-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer-ergaenzung-des-BMF-Schreibens-vom-18-Januar-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Verluste aus Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar.
Zur Verlustverrechnung finden Sie im BMF Schreiben den 8stufigen Prozess.
Es wird sicherlich weitere Kommentare zu dem Schreiben geben und ich baue es auch immer mal an passender Stelle ein.
Beispielhafte Wertpapiere möchte ich keine nennen.