Die Eurozone befindet auf dem Weg zu einer europäischen Bankenunion – wie gestaltet sich die Bankenaufsicht und wie gestaltet sich der Start? Teil 1 einer Serie

Die systemischen Schwächen des Bankensektors der Eurozone bestehen nicht erst seit der Haushaltskrise 2010 in Griechenland. Bereits vorher, spätestens seit Ausbruch der Finanzkrise 2007, hörte man häufig das Zitat des britischen Ökonomen Charles Goodhart, Banken seien „international am Leben und national im Sterben!“ Die Staats- und Regierungschefs haben u.a. aus den negativen Erfahrungen in Spanien und Irland im Sommer 2012 auf dem Brüsseler Euro-Gipfel ein Wachstumspaket verabschiedet und festgelegt, dass die kriselnden Banken der Eurozone direkt Geld aus dem Rettungsfonds ESM erhalten können: vorausgesetzt, dass eine supranationale Bankenaufsicht in der Euro-Zone eingeführt wird. Unterkapitalisierte Banken könnten dann direkt mit Kapital versorgt werden. Dies hatte aber folgerichtig zur Folge, dass eine einzelne europäische Aufsichtsbehörde mit einer gemeinsamen Einlagensicherung und einem Mechanismus zur Abwicklung zahlungsunfähiger Finanzdienstleister aufgebaut wird.

 

Stabile und krisenfeste Banken sind eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in eine Bankenunion. Um dies sicherzustellen, sollten sämtliche jetzt bestehenden Risiken rechtzeitig erkannt und vor Übergang der Verantwortung auf die europäische Ebene bereinigt werden. Da diese „Altlasten“ bisher unter der Aufsicht der bislang zuständigen nationalen Behörden standen, liegt deren Beseitigung dem Prinzip des Gleichlaufs von Haftung und Kontrolle folgend auch in der Verantwortung der jeweiligen Nationalstaaten der Eurozone. Zu diesem Zweck wurden die größten 130 Banken der Eurozone in den letzten Monaten einer umfassenden Überprüfung unterzogen. In Deutschland sind dazu 25 Banken untersucht worden, im Folgenden werden die wichtigsten Institute aufgeführt.

Im Rahmen des Comprehensive Assessments wurde die Qualität vorhandener Aktiva zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 überprüft. Neben der Prüfung einer Auswahl der bestehenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen der Banken wurden Stresstests durchgeführt, bei denen mögliche Krisenszenarien simuliert und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Institute abgeschätzt wurden. Die Ergebnisse wurden am 26. Oktober 2014, und damit eine Woche vor Übernahme der Aufsicht durch die EZB veröffentlicht. Im Rahmen der Bilanzprüfung wurden die Vermögenswerte in den Bankenbilanzen daraufhin überprüft, ob ihre Bewertungen nach Einschätzung der Aufsicht ausreichend vorsichtig ausfallen.

Institute, bei denen im Rahmen der umfassenden Prüfung Kapitallücken aufgedeckt wurden, erhalten je nach „Schwere“ einige Wochen bis zu mehreren Monaten Zeit, um einen Plan vorzulegen, wie sie diese Lücken schließen wollen. Ist es einem Institut nicht möglich, seinen Kapitalbedarf aus eigener Kraft – beispielsweise durch Kapitalerhöhungen am Markt – zu decken, so müssen die Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates eingreifen. Da es in nationaler Verantwortung liegt, die „Altlasten“ zu bereinigen, steht die Wahl der dabei eingesetzten Instrumente prinzipiell im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaates. Allerdings müssen sie dabei die Vorgaben des europäischen Beihilferechts beachten. Dieses verlangt, dass zunächst die Anteilseigner und nachrangigen Gläubiger in die Pflicht genommen werden, ehe Rekapitalisierungen mit staatlichen Mitteln vorgenommen werden dürfen. Sofern erforderlich, kann der Mitgliedstaat die Bank auch abwickeln. In Deutschland stünden für externe Stabilisierungsmaßnahmen der mit öffentlichen Mitteln finanzierte Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zur Verfügung sowie der aus Bankenabgaben finanzierte Restrukturierungsfonds. Im Sinne des Grundsatzes, dass primär die Investoren die aus ihrer Investition folgenden Risiken und Verluste tragen sollten, sollte der SoFFin aber nur als Ultima Ratio herangezogen werden.

Hier sind die Ergebnisse des Comprehensive Assessments 2014 der deutschen teilnehmenden Banken – insgesamt 25 Banken (Abbildung 1):

Deutsche Banken hatten gemäß der Bilanzprüfung nur einen geringen Wertberichtigungsbedarf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) bezifferten den Gesamteffekt für alle deutschen Institute knapp 4 Milliarden Euro hartem Eigenkapital. Bei der Bewertung der Vermögenswerte wurde versucht, in den einzelnen Bereichen deutlich strengere Anforderungen zu stellen als geltende Rechnungslegungsvorschriften es derzeit vorschreiben. Das Abschneiden der deutschen Banken bei der Bilanzprüfung zeigt nach Einschätzung von BaFin und Bundesbank, dass die deutschen Institute durchaus konservativ bilanziert haben.

Auch beim Stresstest sollen die deutschen Banken gut abgeschnitten haben. Dabei wurde simuliert, wie sich binnen drei Jahren die Kapitalausstattung der Institute bei zwei unterschiedlichen Konjunkturverläufen verändert. Im sogenannten Basisszenario, das von einem Konjunkturverlauf entsprechend der Winterprognose 2014 der EU-Kommission ausgeht, liegt die harte Eigenkapitalquote der deutschen Banken am Ende des Projektionszeitraums im Durchschnitt bei 12,5 % (siehe Abbildung 1: Ergebnisse des Comprehensive Assessments 2014). Das zweite Szenario simuliert dagegen eine schwere Wirtschaftskrise im Euro-Raum. Dabei zeigt sich, dass auch unter diesen Annahmen die Eigenkapitalquote mit einem Durchschnitt von 9,1 % relativ ausreichend bleibt (siehe Abbildung 1: Ergebnisse des Comprehensive Assessments 2014). Einzig bei der Münchener Hypothekenbank offenbarte der Stresstest zum Stichtag 31. Dezember 2013 eine Kapitallücke von 229 Millionen Euro. Die Bank soll jedoch ihr Kapital bereits im laufenden Jahr deutlich gestärkt haben, so dass diese Lücke geschlossen sein soll.

 

Wie geht es weiter? Am 4. November 2014 nimmt der einheitliche Aufsichtsmechanismus für Banken seine Arbeit auf. Im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism: SSM) übernimmt die EZB eine zentrale Funktion in der Aufsicht über die Banken des Euro-Raums. Dabei soll sie eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank) zusammenarbeiten. Der SSM bildet einen Teil des Gesamtprojekts Bankenunion, das im nächsten Teilziel ab 2016 einen gemeinsamen europäischen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) für Kreditinstitute vorsieht. Abbildung 2 zeigt die grobe Aufgabenverteilung innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus:

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